Einbrecher, wieso darf man sie nicht festhalten, oder schlagen?
Habe schon seit langem das Thema im kopf, nun will ich wissen, aus welchen gründen man die nicht schlagen oder festhalten darf.
Also, jemand bricht in dein Haus ein und klaut sachen. Du bemerkst es, und musst zu sehen wie er abhaut, denn schlagen oder festhalten darfst du ihn nicht. Nur die polizei rufen. Anschließend kanste zugucken wie er flüchtet.
Oder man soll einfach weiter so tun, als wenn man schläft.
Ich finde, ein Einbrecher sollte man schlagen dürfen. Ich würde ehrlich gesagt mein Baseball schläger nehmen und den dann kaputt schlagen. Schließlich ist er in mein Haus reingekommen maskiert, und will meine sachen klauen.
Wieso ist das denn nun nicht erlaubt ? Man darf erst zuschlagen, wenn er mit einer waffe dich bedroht, oder angreifen will.
Also, wieso ist es nicht erlaubt, dass einbrecher geschlagen werden dürfen, oder festgehalten werden dürfen ?
25 Antworten
Natürlich darfst du ihn festhalten, und auch ein wenig Gewalt einsetzen sollte er sich wehren. Warum du ihn nicht "kaputtschlagen" darfst? Weil sein Leben, EInbrecher hin oder her, mehr wert ist als dien Besitz.
du darfst ihn ja festhalten (und so an der Straftat hindern) und je nach notstand auch dein Hab und Gut verteidigen.
und das ist ausreichend.
Nichteinmal richter dürfen hier über Leben und Tod entscheiden (was ich gut finde) und du willst das tun und das allen ernstes in so kurzer Zeit und in dem Stress abwägen?
Ob ein Leben verkackt ist oder nicht ast nicht du zu entscheiden.
Was mehr Wert ist? Sein "verkacktes" Leben. Dein Schaden ist ersetzbar, ein Leben nicht.
cyberpi, ich würde natürlich dir recht geben, aber der staat leider nicht.
Es ist nur so, dass ich schon seit immer schwere Abneigung zu den ganzen Verbrecher habe. Also wenn die Stattsgewalt keine Ordnung schafft...
Yay, und irgendwann steckst du in einem Laden versehentlich was ein und der Security knallt dich präventiv ab.
Und was meinst du, wie reagiert ein EInbrecher, wenn er dich sieht, und weiß, dass du ihn töten darfst? Kann es nicht sein, dass er sich lieber eine Waffe mitnimmt und dich umbringt?
Wenn Du wegen Deiner schweren Abneigung Dir das Recht herausnimmst, ihm eins über die Rübe ziehen zu dürfen, stellst Du selbst eine Gefahr für die Allgemeinheit dar. Ein ähnlich denkender aus einem anderen Lager könnte nun in Dir einen gesetzlosen Chaoten sehen und rein vorsorglich Dir ebenfalls eins über die Rübe ziehen. Das wäre Faustrecht pur.
kluge antwort
Weil du keine Ahnung hast. ;)
Ne, ehrlich. Ich weiss nicht wer dir das erzählt hat, aber wenn man jemanden "auf frischer Tat ertapt", darf man ihm im Rahmen von §127 StPO bis zu eintreffen der Polizei vorläufig festnehmen.
Dazu darf man auch verhältnismäßige Gewalt anwenden, wenn sich der Täter der Festnahmen entziehen will. Wenn er stehen bleibt und mit dir nen Tee trinkt und auch die Polizei wartet gibts auch keinen Grund für Gewalat.
Genauso darfst du dich in Notwehr mit erofrderlichen Mitteln gegen einen gegenweärtigen, rechtswidrigen Angriff auch ein geschützes Rechtsgut verteidigen.
Schlagen darfst du ihn evtl.
siehe "Notstand" im stgb <<Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.>>
Und um eine rechtswiedrige Gefahr abwehren zu können, gibt es noch den Notwehr Paragraphen. §32 <<(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.>>
und §33 <<Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.>>
und zum festnehmen sagt das jedermannrecht was aus: <<Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtigt ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.>>
du darfst ihn also bis zum eintreffen der polizei festhalten.
Die Frage ist, inwiefern das sinnvoll ist. Du weißt ja nicht ob der Angreifer bewaffnet ist o.ä.
interessante frage,bis jetzt konnte ich keine urteile finden indem der täter/hausbesitzer zu freiheitsstrafe verurteilt wurde. auch im aktuellen fall (als der opa den ausländer erschossen hat)hört man nichts mehr,verfahren eingestellt?
recht haben und recht bekommen sind 2 paar schuhe
Letztens habe ich geträumt, dass ich nachts einen Spalt in meiner Gardiene offen gelassen habe und dass jemand mit einer Taschenlampe in mein Zimmer geleuchtet hat und mich beobachtet hat. Also das war schon ziemlich merkwürdeg. Wenn jemand bei mir einbrechen würde, würde ich schreiend im Kreis laufen und mit dem Kopf gegen eine Wand schlagen. Meiner Meinung nach die einzig sinnvolle Methode.
du bist wirklich ein hirnie,hirnie
Dass es dich immernoch gibt, sockenfalter. Schon mit meinen 14 anderen Account bin ich immer wieder auf dich gestoßen und die hilfreichsten Antworten gibst ja auch du nicht immer unbedingt
Für mein Besitz habe ich das ganze Leben schwer geschuftet, er verschnebdet sein Leben mit Diebställen...Was ist hier mehr Wert? Sein verkack..s Leben oder mein schwer verdienstes Besitz?