Einbrecher, wieso darf man sie nicht festhalten, oder schlagen?

25 Antworten

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Natürlich darfst du ihn festhalten, und auch ein wenig Gewalt einsetzen sollte er sich wehren. Warum du ihn nicht "kaputtschlagen" darfst? Weil sein Leben, EInbrecher hin oder her, mehr wert ist als dien Besitz.

Cyberpi  26.01.2011, 23:41

Für mein Besitz habe ich das ganze Leben schwer geschuftet, er verschnebdet sein Leben mit Diebställen...Was ist hier mehr Wert? Sein verkack..s Leben oder mein schwer verdienstes Besitz?

kayo1548  26.01.2011, 23:44
@Cyberpi

du darfst ihn ja festhalten (und so an der Straftat hindern) und je nach notstand auch dein Hab und Gut verteidigen.

und das ist ausreichend.

Nichteinmal richter dürfen hier über Leben und Tod entscheiden (was ich gut finde) und du willst das tun und das allen ernstes in so kurzer Zeit und in dem Stress abwägen?

BaumfroschQuak  26.01.2011, 23:44
@Cyberpi

Ob ein Leben verkackt ist oder nicht ast nicht du zu entscheiden.

Was mehr Wert ist? Sein "verkacktes" Leben. Dein Schaden ist ersetzbar, ein Leben nicht.

Akkise 
Beitragsersteller
 26.01.2011, 23:44
@Cyberpi

cyberpi, ich würde natürlich dir recht geben, aber der staat leider nicht.

Cyberpi  26.01.2011, 23:49
@Akkise

Es ist nur so, dass ich schon seit immer schwere Abneigung zu den ganzen Verbrecher habe. Also wenn die Stattsgewalt keine Ordnung schafft...

BaumfroschQuak  26.01.2011, 23:55
@Cyberpi

Yay, und irgendwann steckst du in einem Laden versehentlich was ein und der Security knallt dich präventiv ab.

Und was meinst du, wie reagiert ein EInbrecher, wenn er dich sieht, und weiß, dass du ihn töten darfst? Kann es nicht sein, dass er sich lieber eine Waffe mitnimmt und dich umbringt?

wotan38  24.04.2011, 21:25
@Cyberpi

Wenn Du wegen Deiner schweren Abneigung Dir das Recht herausnimmst, ihm eins über die Rübe ziehen zu dürfen, stellst Du selbst eine Gefahr für die Allgemeinheit dar. Ein ähnlich denkender aus einem anderen Lager könnte nun in Dir einen gesetzlosen Chaoten sehen und rein vorsorglich Dir ebenfalls eins über die Rübe ziehen. Das wäre Faustrecht pur.

ANAVRIN  26.01.2011, 23:33

kluge antwort

Weil du keine Ahnung hast. ;)

Ne, ehrlich. Ich weiss nicht wer dir das erzählt hat, aber wenn man jemanden "auf frischer Tat ertapt", darf man ihm im Rahmen von §127 StPO bis zu eintreffen der Polizei vorläufig festnehmen.

Dazu darf man auch verhältnismäßige Gewalt anwenden, wenn sich der Täter der Festnahmen entziehen will. Wenn er stehen bleibt und mit dir nen Tee trinkt und auch die Polizei wartet gibts auch keinen Grund für Gewalat.

Genauso darfst du dich in Notwehr mit erofrderlichen Mitteln gegen einen gegenweärtigen, rechtswidrigen Angriff auch ein geschützes Rechtsgut verteidigen.

Schlagen darfst du ihn evtl.

siehe "Notstand" im stgb <<Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.>>

Und um eine rechtswiedrige Gefahr abwehren zu können, gibt es noch den Notwehr Paragraphen. §32 <<(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.>>

und §33 <<Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.>>

und zum festnehmen sagt das jedermannrecht was aus: <<Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtigt ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.>>

du darfst ihn also bis zum eintreffen der polizei festhalten.

Die Frage ist, inwiefern das sinnvoll ist. Du weißt ja nicht ob der Angreifer bewaffnet ist o.ä.

interessante frage,bis jetzt konnte ich keine urteile finden indem der täter/hausbesitzer zu freiheitsstrafe verurteilt wurde. auch im aktuellen fall (als der opa den ausländer erschossen hat)hört man nichts mehr,verfahren eingestellt?

recht haben und recht bekommen sind 2 paar schuhe

Letztens habe ich geträumt, dass ich nachts einen Spalt in meiner Gardiene offen gelassen habe und dass jemand mit einer Taschenlampe in mein Zimmer geleuchtet hat und mich beobachtet hat. Also das war schon ziemlich merkwürdeg. Wenn jemand bei mir einbrechen würde, würde ich schreiend im Kreis laufen und mit dem Kopf gegen eine Wand schlagen. Meiner Meinung nach die einzig sinnvolle Methode.

sockenfalter  26.01.2011, 23:37

du bist wirklich ein hirnie,hirnie

Hirnie  26.01.2011, 23:39
@sockenfalter

Dass es dich immernoch gibt, sockenfalter. Schon mit meinen 14 anderen Account bin ich immer wieder auf dich gestoßen und die hilfreichsten Antworten gibst ja auch du nicht immer unbedingt