Ein Nachbar im gegenüberliegendem Wohnhaus Fotografiert uns und andere Nachbaren heimlich - Was tun?

16 Antworten

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Zu dieser Frage, ob man einfach so Menschen fotografieren darf, kursieren eine Menge Gerüchte und Fehlinformationen von Hobbyjusristen (zu denen ich mich allerdings auch zähle).

Daher ist hier echter Rat von echten Juristen gefragt.

Ich würde allerdings darauf wetten, dass jedes Gericht solche Fotos als unzulässig einordnen würde.

Zunächst einmal gibt es den §201a StGB, der hier zum Tragen kommt. Dieser verbietet, Menschen im höchstpersönlichen Lebensbereich zu fotografieren. Die Wohnung gehört explizit dazu. Sollte euch also euer Nachbar gezielt in eurer Wohnung fotografieren, ist dies nach dem Wortlaut des o.g. Paragrafen unzulässig.

Hier könntet ihr eine Anzeige erstellen, ggf. mit weiteren Nachbarn als Zeugen und einem Protokoll, wann ihr jeweils fotografiert worden seid.

Selbst, wenn ihr einfach so auf der Straße seid, ist es - entgegen vieler gegenteiliger Behauptungen - nicht grundsätzlich zulässig, Menschen überall zu fotografieren, auch wenn keine Absicht besteht, diese Bilder zu veröffentlichen.

Es wird gerne mit dem §22 KUG argumentiert, dass nur eine Verbreitung/Veröffentlichung unzulässig sei, das bloße Anfertigen einer Fotografie jedoch rechtlich unbedenklich. Das ist so nicht richtig, da auch hier bereits das allgemeine Persönlichkeitsrecht greift.

In solch einem Fall muss letztendlich ein Gericht entscheiden, ob das Interesse des Fotografen eurer Persönlichkeitsrecht übersteigt. Wenn ihr also einfach nur draußen die Straße fegt und jemand fotografiert euch, berührt das euer Persönlichkeitsrecht. Es ist zu prüfen, ob es eine unzumutbare Beeinträchtigung darstellt.

Aber in eurem Fall käme bereits der Straftatbestand nach §201a Abs. 1 Nr. 1 StGB zur Geltung.

Solange der Fotos von Euch macht, wie ihr draußen herumrennt, nichts.

Erst wenn er sie irgendwie Dritten zugänglich macht oder veröffentlicht, kann man was machen.

bwhoch2  02.03.2018, 13:47
Solange der Fotos von Euch macht, wie ihr draußen herumrennt, nichts.

Das stimmt nicht. Allein schon das Fotografieren stellt eine Belästigung dar. Wozu fotografiert man, wenn man die Bilder nicht auch Dritten zugänglich machen will. Der konkrete Verdacht dazu besteht schon.

Wenn man zum zentralen Motiv der Bilder wird, sind diese in jedem Fall illlegal gemacht. Wenn jemand ein Haus oder ein anderes Objekt fotografiert und man ist zufällig mit drauf, ist es etwas anderes.

GammaFoto  02.03.2018, 13:51
@bwhoch2
Das stimmt nicht. Allein schon das Fotografieren stellt eine Belästigung dar

"Belästigung" ist relativ. Man muss erst einmal gegen ein Gesetz verstoßen und dazu müsste es erst einmal ein Gesetz GEBEN!

 Dritten zugänglich machen

Nicht grundsätzlich verboten

Der konkrete Verdacht dazu besteht schon.

Nein.

Wenn man zum zentralen Motiv der Bilder wird, sind diese in jedem Fall illlegal gemacht

Nein.

feinerle  02.03.2018, 13:58
@bwhoch2
Das stimmt nicht. Allein schon das Fotografieren stellt eine Belästigung dar.

Steht wo?

Eben, nirgendwo. Und deswegen kann der das so einfach, weil nirgendwo in keinem Gesetz steht, er dürfe das nicht.

Wozu fotografiert man, wenn man die Bilder nicht auch Dritten zugänglich machen will. Der konkrete Verdacht dazu besteht schon.

Nein, besteht nicht. Man kann nicht einfach einen Verdacht begründen mit.... "Wozu den sonnst macht der....".

Dazu braucht es konkrete Anhaltspunkte, die einen solchen Verdacht in jedem Einzelfall stützen müssen.

Auf Deine Weise kommst Du wegen sexueller Belästigung in den Bau, weil Du hast das Teil dazu, wozu den sonnst......

Wenn man zum zentralen Motiv der Bilder wird, sind diese in jedem Fall illlegal gemacht.

Das zentrale Motiv eines Bildes gilt bei Veröffentlichung erst. Ist man dann zentrales Motiv oder nur drauf und der Dom in Hintergrund ist gemeint. Im ersten Fall dürfte man es nicht veröffentlichen, im zweiten Fall dürfte man.

Aber erst bei Verwendung des Bildes.

Außer im höchstpersönlichen Lebensbereich, der eigenen Wohnung, und dort heimlich noch dazu, ist die Aufnahme eines Bildes NIEMALS illegal.

Bomberos911  05.03.2018, 13:35
@feinerle

Leute, schaut doch bitte mal nicht nur auf die einzelnen Gesetze, sondern recherchiert mal etwas zum Thema "Recht am eigenen Bild"...

Dann werdet ihr feststellen, dass es einige Urteile gibt, die einer solchen Aussage...

"Außer im höchstpersönlichen Lebensbereich, der eigenen Wohnung, und dort heimlich noch dazu, ist die Aufnahme eines Bildes NIEMALS illegal"

...widersprechen...

Im deutschen Recht gibt es noch weitaus mehr, als einfach nur Gesetze, die aneindergereiht werden..

https://www.anwalt.de/rechtstipps/recht-am-eigenen-bild-persoenlichkeitsrecht-panoramafreiheit_096121.html

https://www.digitalkamera.de/Fototipp/Personen_fotografieren_Teil_1_Personlichkeitsrecht/7676.aspx

Hallo RepOne,

Ich würde dir empfehlen ihn mal darauf anzusprechen. Wenn er das erwiedert dann versuch ihn doch mal zu fotografieren wenn er andere fotografiert. Dann gehst du mit den Fotos zur nächsten Polizeiwache und sagst du fühlst dich belästigt.

Er darf keine Fotos von dir machen wenn du das nicht möchtest. Verstößt gegen das Urheberrecht :D

Hoffe das hilft dir

Ben

GammaFoto  02.03.2018, 13:48
Er darf keine Fotos von dir machen wenn du das nicht möchtest. Verstößt gegen das Urheberrecht :D

Doppelt falsch. Das Urheberrecht hat derjenige der ein Bild macht und nicht derjenige der Fotografiert wird. Der Fotograf kann also damit gar nicht gegen das Urheberrecht verstoßen. Zudem müsste auch erst einmal ein Gesetz verletzt sein, das wäre es wenn jemand z.B. durch ein Fenster in eine Wohnung fotografiert (§201aStGB) aber nicht, wenn er, woher auch immer, auf die Straße fotografiert

bwhoch2  02.03.2018, 13:45

Nicht gegen das Urheberrecht, sondern gegen das Recht auf das eigene Bild.

Ben Sellin  02.03.2018, 13:46
@bwhoch2

OK. Dann dagegen :D

GammaFoto  02.03.2018, 14:09
@bwhoch2

nein, dagegen auch nicht. Man hat kein generelles "Recht am eigenen Bild". Die Rechte an einem Bild hat immer der Urheber (Fotograf).

Lediglich bei einer Veröffentlichung muss der Abgebildete meistens (nicht immer!) sein Einverständnis geben. Das wird umgangssprachlich auch "Recht am eigenen Bild" genannt was aber, wie man ja bei dir sieht, zu Missverständnissen führen kann

Es kommt immer darauf an, wie Ihr "gestrickt" seid und wie abgebrüht;-)

Ich würde eine riesige Kamera in seiner Richtung aufstellen (kann Atrappe sein) und anfangen Ihn aber nicht heimlich sondern unheimlich Tag und Nacht filmen;-))...und wenn er guckt würde ich noch dazu winken;-))))))

Man koennte laecheln...;-)

Vielleicht sieht es ja nur so aus und er probiert eine neue Kamera/Stativ/Objektiv aus...?

Ansonsten koennt ihr zurueckfotografieren oder ihn einfach mal fragen, was das soll.