Eigene Firma schließen und gleiche wieder eröffnen?

3 Antworten

Ist der Begriff Geschlossen als reines NUR Schließen, also Balken herunterlassen zu verstehen, oder ist es dass er abgemeldet wurde, und wenn Ja, NUR mit dem Grund "Geringe Auftragslage", oder waren ein auflösen müsssen der Grund?

Wenn es NUR das normale Schließen ohne Abmeldungbei der Kammer war, dann ist ja ohnehin die Lage klar.

Ansonsten wieder Anmelden und mit ganz normalen Auflagen für Neueröffnung.

War es Konkurs, dann müssen erst die rechtlichen Forderungen geklärt werden!

PapaLoo 
Beitragsersteller
 20.04.2018, 18:34

Hab sie abgemeldet eürde sie erneut öffnen wegen der Auftragslage

Fredlowsky  20.04.2018, 19:07
@PapaLoo

Im Normalfall, also wenn alle Rechte zurückgelegt wurden, kannst du trotzdem weil erst so kurz der Fall war, bei der Kammer deinen alten Vertarg wieder aufleben lassen. Dann ist dem Fortführen keine Hindernisse zu erwarten.

Kläre ab, bzw. ersuche dass man dir nur die unbedingten Anmeldekosten verrechnet, bzw. ob man hier für dich nicht überhaupt eine Ausnahme macht und dir den Vertrag so schon reaktiviert!

Das musst du über die Handwerkskammer machen, du kannst deine Firma nicht von dir aus "schließen". Dort wird dir der weitere Ablauf schon erklärt.

PapaLoo 
Beitragsersteller
 20.04.2018, 18:33

Ich hab meine Firma von mir aus abgemeldet

Was ist die Unternehmensform und was verstehst du unter "schliessen"?

PapaLoo 
Beitragsersteller
 20.04.2018, 18:33

Abgemeldet, einzelunternehmen