EC-Zahlung ohne PIN-Eingabe - Konto nicht gedeckt - was passiert nun?
Habe heute bei ARAL mit der EC-Karte gezahlt, ohne dass ich meine PIN eingeben musste, sondern hab nur unteschreiben müssen. Ging ohne Probleme. Jetzt ist aber mein Giro-Konto bei der Sparkasse nicht ausreichend gedeckt und ich hab auch keinen Dispo. Was passiert nun? Wie bekommt die Tanktstelle den Rechnungsbetrag? Ist auf der EC-Karte auch meine Anschrift gespeichert oder darf meine Bank die Kundendaten an den Gläubiger rausgeben, damit dieser eine Mahnung an mich schicken kann, da die Lastschrift ja nicht zustande kommt, mangels ausreichender Deckung?
16 Antworten
Zahl schnellstens Geld auf dein Konto ,damit die Sache abgedeckt ist.Wieso hast du den eine Ec Karte ,aber keinen Dispo.Das kann nämlich sonst schnell teuer werden,kann auch passieren ,das du eine Anzeige bekommst,daher sieh zu das du das Konto schnellstens .die nötige Deckung verschaffst.
Wieso hast du den eine Ec Karte ,aber keinen Dispo.
Ich habe auch keinen Dispo trotz EC-Karte.
das du eine Anzeige bekommst
Erzähl mal bitte nicht so viel Blödsinn herum. Mit Straftaten hat es nichts zu tun, wenn man einmal versehentlich mit seinen FInanzen etwas durcheinander kommt.
du bekommst da eine rechnung incl. gebühren und kosten der rücklastschrift. die bank darf deine daten herausgeben. damit hast du dich einverstanden erklärt als du mit der karte bezahlt hast. steht in den AGB an den tankstellen so drin.
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html
Es handelt sich bei dem Geschehen anscheinend um einen Betrug. Es würde mich schon wundern, wenn die Tankstelle den hinnehmen würde. Geld leihen und zahlen, schon wegen des drohenden Ermittlungsverfahrens.
Wo siehst du hier den Vorsatz? Wie würdest du als Staatsanwalt den Beweis hierzu antreten wollen?
Die meisten Menschen haben ganz einfach keine Ahnung, welche Deckung ihr Konto gerade aufweist. Eine Bereicherungsabsicht ist dahinter aber nicht erkennbar, also fällt § 263 StGB flach.
Es ist und bleibt eine rein zivilrechtliche Forderungsangelegenheit.
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Möglichkeit: Du rufst sofort bei Deiner Bank an und bittest darum daß die Überweisung zugelassen wird. gleichzeitig vereinbarst du einen Termin mit Deinem Bankberater um das grundsätzliche Problem deiner klammen Finanzen aus dem Weg zu räumen.
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Möglichkeit: du machst nix. Du bekommst in ein paar Tagen eine Mahung von Aral in der Du aufgefordert wirst, den offenen Betrag zzgl. Gebühren und Mahnkosten innerhalb von 2 Wochen zu bezahlen. Du bezahlst und Problem vorübergehend gelöst - bis du mal wieder ein nicht gedecktes Konto hast.... Wenn du nicht zahlst kommt die nächste Mahnung usw. und das geht bis zur Zwangsvollstreckung weiter....
Ich empfehle Dir Variante 1 und das ohne Zeitverzug! d.h. sofort.
Setze dich mit dem Betreiber der Tankstelle in Verbindung. Die zusätzlichen Kosten können, je nach Geschwindigkeit deiner Reaktion, von drei bis zu 30 Euro reichen. Bei einem gutwilligen Betreiber erhälst du außerdem keine Schufameldung und keine Anzeige wegen versuchten Scheckbetrugs oder so.
Ja, die Bank kann deine Daten herausgeben, denn sie ist bei allem, was du bezahlst, potentieller Drittschuldner.
Hier noch ein paar alte Meinungen:
http://www.gutefrage.net/frage/gebuehren-von-lebensmitteldiscounter-fuer-eine-ungedeckte-lastschrift-erhoben
Es ging um die Möglichkeiten, nicht um sofortige Umsetzungen. An seiner Frage will ich nicht beurteilen, was da genau wie ablief und welcher Vorsatz vorlag oder nicht vorlag.
Und genausowenig wie du das abschätzen kannst, kann irgendjemand anderes das abschätzen. Wenn er das nicht im großen Stil macht, wird ihm niemand Vorsatz nachweisen können. Insofern kann man sich jeden Kommentar zu Betrug und ähnlichem sparen.
An seiner Frage will ich nicht beurteilen, was da genau wie ablief und welcher Vorsatz vorlag oder nicht vorlag.
Dann solltest du dich an die Unschuldsvermutung halten, als Grundlage des deutschen Rechtsstaates.
Es ging um eine Antwort und nicht um ein Urteil im Namen des Volkes. Was nehmt ihr denn für ein Zeug, dass ihr gleich Gericht spielen wollt?
Eine Meldung an die Schufa ist nicht möglich, da der Fragesteller keiner Schufa-Klausel zugestimmt hat. Auch liegt kein Titel vor, so dass der Fragesteller dein Einmeldung untersagen kann (§ 28a BDSG).
Es wird immer so schnell "Betrug" geschrien wo es doch in den meisten Fällen einfach nur finanzieller Analphabetismus und mangelndes Geld-Management ist. Vorsatz nicht erkennbar.