Ebay Verkäufer nimmt Ware nicht zurück, wer hat Recht?
Habe bei Ebay eine Ware von einer Kleingewerbebetreibenden bestellt. Nun habe ich bereits vor 3 Wochen versucht ihr den Artikel nach der Wiederrufserklärung zurückzuschicken, jedoch kam er wieder zurück weil sie angeblich im Urlaub war und es nicht abholen konnte. Daraufhin meinte sie, dass sie mir nur aus Kulanz eine erneute frist setzt die Ware zurückzuschicken, das wäre heute. Die Ware konnte aber erneut nicht zugestellt werden, weil sie es wieder nicht annehmen wollte/konnte! Da ich sie als Betrügerin bezeichnet habe drohte sie mir zuvor mit anwalt und meinte, dass es ziemlich teuer für mich wird.. Ich habe mich entschuldigt, aber jetzt ist die Frage wer ist im Recht? Sie kann die Zustellung und somit die Frist ja erneut verziehen wenn sie es nicht abholt ! Außerdem hat sie mir keine Rechnung mitgeschickt, was sie als Kleingewerbebetreibende doch eigentlich machen müsste oder? Was soll ich tun? Ich bin ehrlich gesagt ziemlich eingeschüchtert, weil sie auch meinte, dass sie 2 Anwälte in der Familie hat..
6 Antworten
Der Verkäufer ist im Annahmeverzug, wenn Du vorab schriftlich widerrufen hast. Wenn Du einfach nur ohne Vorankündigung zugesendet hast, kann(!) es sein, dass der Verkäufer recht hat.
Das erstemal teilte sie dir mit das sie die kommenden Wochen im Urlaub ist.
Du hast den Wiederuf geltend gemacht, der Rückversand hätte problemlos nach ihrem Urlaub stattfinden können. Frist ist hierbei natürlich eingehalten...
Beim zweitenmal kam das Paket heute(!) an und sie konnte es (noch) nicht annehmen bzw von der Paketstation abholen. Also auch hier bis jetzt kein Fehler der Verkäuferin.
Abgesehen von deinem Ton und Handeln hast du selbstständig eine andere Rückversandart gewählt als vom Händler ursprünglich benutzt. Die Mehrkosten bleiben an dir kleben. Wie es mit den "normalen" Rückversandkosten ausschaut liegt an den AGB...
ich wusste nicht, dass ich auch nach ihrem urlaub sprich nach 3 wochen das recht auf wiederruf habe. ich habe angenommen, dass es nur eine ausrede sei, um die frist zu umgehen. ich hatte keine böse absicht dabei! ich hab auch dort den versand selbstverständlich selbst übernommen und mir ist klar, dass sie den auch nicht erneut tragen muss.
ich frage mich bloß, ob sie den wiederruf denn nun erneut reklamieren kann, da sie mir ja die frist bis heute gestellt hat.. und die ware nicht in den händen hatte und wahrscheinlich erst am montag abholt.
danke für die antwort
ich wusste nicht, dass ich auch nach ihrem urlaub sprich nach 3 wochen das recht auf wiederruf habe.
Es kommt primär darauf an, wann Du den Widerruf geltend gemacht hast, nicht wann er (abschliessend) vollzogen ist. Du musst auch nicht erneut widerrufen.
Da ist auch nichts kulantes, was der Verkäufer da bietet.
Du bist doch noch minderjährig hast Dir einfach einen Account bei Ebay erstellt. Stellst Dich jetzt als Opfer da, obwohl Du die Verkäuferin als Betrügerin in der Bewertung genannt hast. Wahrscheinlich wird sie Dich anzeigen und das wohl zu Recht. Du solltest Deine Eltern darüber informieren, denn Du bist mit der Situation überfordert.
WO hat sie denn Recht? Sie ist verpflichtet die Ware zurückzunehmen dies tut sie nicht und bledigt und pöbelt mich immer an? ja ich bin überfordet wegen genau solcher menschen die von unrecht überzeugt sind
Du bist überfordert, weil Du zu klein bist, Geschäftsabläufe zu verstehen und wild um Dich haust.
Du hast kein Recht, egal was Du hier anstellst.
..sagte sie, ohne überhaupt den unterschied zwischen klein und jung zu kennen. respekt ;)
Du machst Dich mit jedem Satz jünger.
Habe bei Ebay eine Ware von einer Kleingewerbebetreibenden bestellt.
Du hast gekauft. Auf der Verkaufsplattform ebay werden Kaufverträge gem. BGB abgeschlossen.
Nun habe ich bereits vor 3 Wochen versucht ihr den Artikel nach der
Wiederrufserklärung zurückzuschicken, jedoch kam er wieder zurück weil
sie angeblich im Urlaub war und es nicht abholen konnte.
Nein, sie hatte Dir vorher mitgeteilt, dass sie drei Wochen in Urlaub ist. Das heisst für jeden Erwachsenen, dass die Rücksendung nach den drei Wochen stattfindet.
Daraufhin meinte sie, dass sie mir nur aus Kulanz eine erneute frist setzt die Ware zurückzuschicken, das wäre heute.
Warum hast Du die Ware nicht versichert als Paket versendet und ihr bis zum heutigen Datum die Versandnummer mitgeteilt, damit die Rücksendung nachverfolgt werden kann?
Da ich sie als Betrügerin bezeichnet habe drohte sie mir zuvor mit anwalt und meinte, dass es ziemlich teuer für mich wird..
Das hatten wir ja bereits hier geklärt, dass Du kein Recht hast und dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist:
Außerdem hat sie mir keine Rechnung mitgeschickt, was sie als Kleingewerbebetreibende doch eigentlich machen müsste oder?
Wer weiss, ob Du eine Rechnung erkannt hättest oder eventuell als Adressaufkleber (Rechnungs- / Lieferscheintasche) weggeworfen hast.
Ich habe mich entschuldigt, aber jetzt ist die Frage wer ist im Recht?
Du hast sogar eine Bewertung abgegeben und den Verkäufer dort einen Betrüger genannt. Natürlich hat der Verkäufer Recht, s. mein Hinweis darauf, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist.
Ich bin ehrlich gesagt ziemlich eingeschüchtert, weil sie auch meinte, dass sie 2 Anwälte in der Familie hat..
Und das ist gut so. Denn Du hast minderjährig weder über ebay zu handeln. noch in kindlicher Überheblichkeit mit Unkenntnis geschäftlicher Abläufe Handeltreibende zu beschimpfen oder gar zu bewerten. Und schon gar nicht als Betrüger.
Zur Erinnerung: Du hast Dich mit falschen Daten bei ebay angemeldet.
Daraufhin meinte sie, dass sie mir nur aus Kulanz eine erneute frist
setzt die Ware zurückzuschicken, das wäre heute. Die Ware konnte aber
erneut nicht zugestellt werden, weil sie es wieder nicht annehmen
wollte/konnte!
Du hast erst gestern hier nachgefragt. Woher weisst Du heute, dass die Lieferung nicht zugestellt werden konnte?
Du kannst die Frage so oft und in welcher Form auch immer stellen. Du hast erheblichen Mist gebaut:
- Deine Anmeldung auf der Verkaufsplattform ebay mit falschen Daten.
- Dein Nichtverstehen geschäftlicher Abläufe.
- Deine Fehleinschätzung eines Verkäufers
Und immer noch zweifelst Du alles an, was von Deinem Verkäufer kommt.
Die Lösung:
- Sende am Montag (heute hat die Post geschlossen) die Ware als sendungsverfolgtes Paket zurück und teile dem Verkäufer die Paketnummer mit.
- Komme bitte nicht auf die Idee, auch nur einen Cent Rückporto zu verlangen. Das hast Du verschuldet.
- Entschuldige dich nochmals bei dem Verkäufer und bitte darum, dass dieser eine Bewertungsüberarbeitung beantragt.
- Danach änderst Du die Bewertung und meldest den ebay-Account ab.
1. das paket wurde doch schon erneut zugestellt bzw nicht zugestellt. es wurde im paketshop abgegeben, da sie es nicht angenommen hat!
2. habe ich zweimal den espressversand gewählt mit versicherten nummer woher holen sie sich also die info, dass ich unversichert verschickt habe! unglaublich
3. habe ich die löschung sofort beantragt, nachdem sie mir mitteilte, dass es nicht rechtens ist!
4. zu 70% aus der nase gezogene informationen. 30% vorwurf.
DAUMEN RUNTER keine gute hilfe
1) Im Paketshop befindet es sich 7 Tage, Zeit genug das dort abzuholen für die Verkäuferin.
2) Wenn du "freiwillig" eine andere Art der Rücksendung wählst als vorgegeben trägst du ohnehin die Mehrkosten des Rückversandes.
Kind, bitte nicht in diesem Ton mit mir. Du bist respektlos.
Ich bin im Alter mindestens Deiner Grosseltern. Und zwischen Deiner gestrigen Frage und der heutigen kann ich Schlüsse ziehen.
Deine Schreibweise ist weder hier noch bei ebay angebracht.
Nachdem ich Deine Ergänzungen in den Kommentaren gelesen habe:
Was hindert dich daran, die Verkäuferin höflich anzuschreiben, ihr die Sendungsnummer mitzuteilen und die Informationen, dass das Paket lt. Seite des Versanddienstleister (bitte Namen angeben) im Paketshop hinterlegt wurde?
"Wie man in den Wald hinein ruft ...". Bei deiner Art zu schreiben, musst Du dich nicht wundern, wenn das Inhaltliche deiner Antwort zu kurz kommt beim lesen.
habe ich bereits gemacht. ich frage mich bloß, ob sie recht darauf hat den wiederruf zu reklamieren, wenn sie das paket später als heute, also der abgemachten frist abholt.
habe ich bereits gemacht. ich frage mich bloß, ob sie recht darauf hat
den wiederruf zu reklamieren, wenn sie das paket später als heute, also
der abgemachten frist abholt.
Nach meiner Meinung nicht, denn es ist ja zu ihrer Verfügung. Die Nichtzustellung hast Du nicht zu verantworten. Wobei man den Leuten (ebenso ebay-Verkäufern) auch zugestehen muss, dass sie mal z.B. im Laden einkaufen gehen.
Ich meine mich da aus meiner berufstätigen Zeit an einen Fall zu erinnern, dass das dann als "zugestellt" gegolten hat. Ich kann aber diese Meinung im Moment nicht belegen.
Du hast es innerhalb der neuen Frist abgesendet. Das reicht.
Natürlich ist Sendungsnummer mitteilen hilfreich, einfach um den Ablauf einfach zu halten.
Die Frist ist gewahrt wenn es innerhalb der 14 Tage abgesendet wurde. (Sollte auch so in der Widerrufsbelehrung stehen)
Die 14 Tage sind hier natürlich etwas anders, das hat aber die VK zu verantworten mit ihrem Urlaub.
Ob sie es abholt oder die Post damit Tetris spielt, ist hierbei egal.
okay, dann muss nun auf ihre antwort abwarten. ich hoffe es! vielen dank
Bitte.
Wenn Du zukünfitg weitere Fragen hast, dann trage bitte in der jeweiligen Frage sachlich alles zusammen, was Du an Informationen hast. Auch Fehler können korrigiert / verbessert werden.
ich merke es mir für das nächste mal. ich dachte bloß, dass diese informationen irrelevant für die beantwortung meiner frage wäre. bleibt nur noch abzuwarten, was mich auf rechtswegen erwartet. sie drohte mir nämlich mit einer gefängnisstrafe bis zu 2 jahren...
Sie hat gemerkt, dass sie Dich kopfscheu machen kann.
Ist die Bewertung weg? Dann ist alles ok. Die Korrespondenz kann auf Dein jugendliches Alter und das Nichtwissen zurückgeführt werden.
Wenn die Bewertung nicht weg ist, versuche es eingeloggt mal selbst:
Klicke an: "Sonstige" und gib im Textfeld an, dass Du Dich vertan und versehentlich den falschen Text hereinkopiert hast.
Wenn Du im volljährigen Alter immer noch Lust hast, über ebay zu handeln, solltest Du Dir merken, dass viele, zu viele, ebay-Käufer und -Verkäufer auf einmal einen ganzen Stall voll Juristen in der Familie haben. Als gäbe es keine anderen Berufe mehr. ;-)
Ich habe mich auch in 2 ausführlichen Mails für jedes "unangebrachte" Verhalten bzw für jede Beleidigung entschuldigt. Und ja die Bewertung wurde nach 2 Stunden unmittelbar gelöscht.
Lust wahrscheinlich weniger, nach der ganzen Geschichte.. Für die ich aber gerade stehen werde. Ich hoffe nur, dass sie mich wirklich h "nur" einschüchtern wollte damit das wäre ich nämlich gut gelungen
Dann hat die Verkäuferin die Löschung veranlasst.
Ich denke das war es. Verfolge bitte zeitnah (täglich), ob die Sendung im Paketshop abgeholt wurde und speichere Dir das ab!
Nach Warenerhalt wird die Verkäuferin einen Fall eröffnen und darüber erhältst Du eine email.
Du hast 10 Tage Zeit zu bestätigen, dass Ihr Euch geeinigt habt den Kaufvertrag zu lösen, oder dich dazu zu äussern. Bestätige bitte erst, wenn das Geld auf Deinem Bankkonto eingetroffen ist. Das sollte innerhalb dieser 10 Tage geschehen. Der "Fall" muss sein, damit die Verkäuferin die Verkaufsprovision (10% vom Verkaufspreis) von ebay gutgeschrieben bekommt.
jetzt weiß ich nicht so genau, ob man als Minderjährige auch ein Ebay Konto erstellen kann bzgl. Taschengeld § 110 BGB.
Gehen Käufe über das übliche Taschengeld hinaus, muß der Verkäufer die Ware zurücknehmen, wenn die Eltern dem Kauf nicht zustimmen.
§ 106 BGB ff. ergo schwebend unwirksame Verträge.
Kauft man natürlich bewußt als Minderjährige dann unter Vorgaukelung der Volljährigkeit dann teure Ware, sollten sich wirklich Anwälte damit beschäftigen.
Ja gut, bei 80 € könnte man noch vom zur Verfügung stehenden Taschengeld sprechen, wenn man das mit 2-3 Monaten anspart.
Die Eltern kannst Du ja informieren.
Als Endverbraucher kann Dir das Kleinunternehmen der Verkäuferin ja egal sein, weil Du die sog. Vorsteuer bei Käufen sowieso nicht absetzen kannst.
Wenn eine Fa. dann Sachen kauft für Wiederverkäufe oder für Produktion, setzt sie die MWST als Vorsteuer an & bekommt das vom Finanzamt wieder erstattet bzw. rechnet das mit den Verkäufen gegen.
Was heißt das denn für mich? Ich habe nämlich den Ebay Acc einer älteren Freundin benutzt und wusste eben nicht, dass ich das unter 18 garnicht machen darf.
Bei ihrer Beschreibung steht Folgendes: Kleinunternehmen nach §19 USTG MwSt kann nicht ausgewiesen werden..
Könnten sie mir also bitte nochmal erklären welche möglichkeiten ich denn nun habe? Vielen Dank schonmal für die nette ausführliche Antwort
Wenn Du das Konto von Deiner Freundin benützt hast, dann ist Deine Freundin die Bestellerin.
"Kleinunternehmen" können keine Mehrwertsteuer "ausweisen", weil sie keine Mehrwertsteuer direkt an den Staat abführen. Das "Kleinunternehmens"-Firmenkonzept ist ein bösartiger Betrug, mit dem der Staat seine verblödeten Bürger betrügt. Aber das ist nicht Dein Problem.
Dass die Mehrwertsteuer nicht ausgewiesen werden kann, bedeutet aber nicht, dass das Kleinunternehmen Dir keine Rechnung schreiben muss: Das mit der Mehrwertsteuer interessiert nur Firmen, die (wenn die Mehrwertsteuer auf einer Rechnung nicht ausgewiesen ist) diese Mehrwertsteuer, nicht an der Mehrwertsteuer, die sie bezahlen müssen, abziehen können. (Deshalb kaufen richtige Firmen nichts bei sogenannten Kleinunternehmen ...)
Als Firma muss die Verkäuferin Dir ein Rückgaberecht einräumen. Wenn sie dann die Ware nicht annimmt, dann ist das nicht Dein Fehler ... Du brauchst die Ware auch nicht zweimal zurück schicken, weil dei Verkäuferin die Ware nicht annimmt.
Wende ich an Ebay und beschwere Dich dort.
Nein, @azervo,
die Verkäuferin hat die Widerrufserklärung erhalten und daraufhin mitgeteilt, dass sie nun drei Wochen in Urlaub ist. Das wurde von der Fragestellin nicht berücksichtigt. Sie verschickte nach dieser Mitteilung und bewertete nach Rückerhalt der Rücksendung, entsprechend der gestrigen Frage, die Verkäuferin als Betrüger.
azervo, was aus der Frage hier leider nicht hervorgeht ist das ein Kontakt stattgefunden hat indem die VK mitgeteilt hat das sie im Urlaub ist. Der Fragesteller hat es einfach zurück geschickt und dann zu pöbeln angefangen inclusive Bewertung als "Betrügerin" etc.
Ich sehe bei den Informationen kein Verschulden der Verkäuferin.
(Ausnahme der Ebay Account, als Privat gemeldet..aber auch hier wissen wir ncht die Details..)
edit: zu langsam.
Wenn es die Sache wert ist kannst du darauf bestehen
Belege von der Rücksendung benötigt man aber
kann aber teuer werden und dauern
LG
belege habe ich. habe immer versichert zurückgeschickt, was ja alles beweist
Wie teuer ist es denn gewesen
80 euro
Du solltest wenn du es machst dies mit einem Anwalt tun
hat allerdings die Gegenseite kein Geld bleibst du auf allen kosten erstmal sitzen
Ich habe es direkt nach erhalt schriftlich angekündigt. Das 2. mal nun. Und sie hat es erneut nicht angenommen.