Ebay Kleinanzeigen, VK verhält sich recht eigenwillig?
Moin. Kurze Frage: Habe bei ebay Kleinanzeigen einen Artikel gekauft. Habe dem VK einen Betrag angeboten, VK hat zugestimmt und mir seine Kontodaten gegeben, allerdings nur Kontonummer und Bankleitzahl. Habe das dann schriftlich zur Bank gegeben und 4 Tage später bekam ich die Benachrichtigung meiner Bank, dass die zu dämlich sind selber eine IBAN daraus zu generieren. Also ich den VK noch mal Problem geschildert und um hergabe seiner IBAN gebeten und einen Tag später auch selber im Internet generiert. Zugegeben, hätte ich auch eher drauf kommen können. Egal, Geld überwiesen doch am gleichen Tag Nachricht vom VK, er hätte mit dem Geld schon vor ein paar Tagen gerechnet (Obwohl kein bestimmtes Datum vereinbart wurde oder mir eine Zahlungsfrist gesetzt wurde vom VK) und aus diesem Grund möchte er mir den Artikel nicht mehr verkaufen. Kann sich der VK mit diesem Argument aus dem Kaufvertrag rausreden, das Geld sei zu spät auf seinem Konto gewesen, oder was meint ihr ?
6 Antworten
Eigentlich sollte man bei ebay Kleinanzeigen, ob per Überweisung oder bar bei abholung, vorher einen schriftlichen E-Mail Verkehr halten. Die meisten Benachrichtigungen finden über das ebay-Kleinanzeigen Portal statt. Nach austausch der E-Mail Adressen wird dann weiter verhandelt und ein Kaufvertrag abgeschlossen . So hat man etwas was auch in Papierform ausgedruckt werden kann. Schon eine falsche Formulierung einer Anfrage bei einem Kauf Interesse kann bei den Verkäufern als verkauft/gekauft angesehen werden. Deshalb vorher immer genau Überlegen was man schreibt, sei es eine Preisnachfrage. oder ein Intresse anmelden, da kann man schon drinhängen. Z.B.: VK hat eine Anzeige seit mehreren Tagen schon eröffnet , kurze Anfrage : ist der Artikel noch aktuell ? Falls eine positive Antwort kommt , den VK um seine E-Mail Adresse bitten, sollte darauf keine Antwort kommen , Finger weg und nach einem anderen Artikel umsehen. Achtung : Immer über PN - E-Mail kommunizieren , so hat man den Schriftverkehr auch als Dokument. Hoffe euch ein wenig weiter geholfen zu haben. Gruß Hobbyfloh
Leider kann ich dir diese Frage nicht beantworten. Aber zunächst einmal stellt sich die Frage, ob überhaupt ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zustande gekommen ist und wie sich dieses juristisch belegen lässt.
Ich bin der Auffassung, dass ich als Privatverkäufer jederzeit von einem Verkauf zurücktreten kann, sofern ich nicht gleichzeitig bereits eine Zahlung entgegen genommen habe.
Da du aber jetzt das Geld angewiesen hast und eine Rückbuchung bei Überweisungen nicht möglich ist, muss er dir entweder dein Geld zurückzahlen oder dir den Artikel zusenden. Das ist zumindest meine Ansicht, aber ich bin kein Jurist.
Viel Erfolg!
Wenn das tatsächlich so ist, fände ich das echt traurig, denn ich möchte schon entscheiden dürfen, wem ich etwas verkaufe und wem nicht. Und ich möchte das Recht haben, mich um zu entscheiden. Ich persönlich würde es drauf ankommen lassen. Der Klageweg wird sich wohl nur in den seltensten Fällen lohnen. Keine Ahnung worum es bei deinem Deal geht und ob das wirklich so wichtig ist. Es wäre wohl einfacher direkt hinzufahren.
Ja, geht halt schon um ein seltenes Sammlerstück für ca. 1.500 Euro welches man selbst bei den ebay-Auktionen vllt. Nur alle 2-3 Jahre mal sieht. Und das Teil steigt zur Zeit auch ziemlich im Wert. Und als Käufer ist man dann schon etwas verärgert, wenn man das Teil zunächst für einen guten Preis verkauft bekommt, alles ist geklärt: Preis und Übergabe bzw. Versand also alle Merkmale eines rechtsverbindlichen Kaufvertrages und plötzlich entscheidet sich der VK anders oder will vermutlich noch mehr Kohle rausholen.
Ja das kann ich gut verstehen. Aber selbst wenn du jetzt die Gewissheit hättest, dass es tatsächlich rechtsverbindlich ist, was dann? Wenn der andere nicht nachgibt, bleibt ja nur der Klageweg und das musst du selber abschätzen, ob es sich für dich lohnen würde.
Jop, muss ich sowieso mal schauen....
Dann brich den Kauf ab und lass dir das Geld zurück überweisen! EBay Kleinanzeigen sollte man NIE mit Versand nutzen, da dort rein gar nichts abgesichert ist.
Das ist dann natürlich dein eigenes Risiko, keine Frage. :)
Prinzipiell ist das heikel, das stimmt schon. Aber es muss nicht zwingend immer in die Hose gehen. Ich habe schon etliche Male Geld überwiesen bekommen und die Artikel jedes Mal prompt versendet. Zudem habe ich noch nie irgendwelche Beschwerden bekommen. Es gibt eben auch noch korrekte und ehrliche Menschen auf der Welt. Aber es stimmt schon, sicher ist das leider nie.
Moin, danke für die Antwort. Darum ging es mir aber eigentlich nicht. Habe schon mehrere Sachen über Kleinanzeigen gekauft und mir zuschicken lassen. Den Kauf werde ich garantiert nicht abbrechen, da es ein seltener Artikel zu einem günstigen Preis ist. Vermutlich der Hauptbeweggrund des VK mir nicht mehr zu verkaufen weil er ihn mir zu günstig verkauft hat. Übrigens hatte er mir auch in einer endlosen Diskussion heute geschrieben, er werde den Betrag zurück überweisen, was ihn meiner Meinung nach aber auch nicht aus dem Kaufvertrag entlässt.
Er kann sich vor allem deshalb aus dem Verkauf rasu reden, weil du zu den zahllosen Leuten gehörst, die die Nutzungsbedingungen von Ebay.Kleinanzeige nicht gelesen oder verstanden haben! WARE GEGEN BARES!
Nix Versand! Nix Überweisung!
Falsch, nur alleine durch die Nutzungsbedingungen werden die Kleinanzeigen nicht zum rechtsfreien Raum. Auch hier gilt das BGB.
Das sehe ich genauso. Deutsches Recht kann eBay nicht durch eigene Nutzungsbedingungen aushebeln. Damit schützt sich eBay lediglich vor Forderungen seitens der eigenen Nutzer.
oder was meint ihr ?
hast Du die korrekte Adresse des VK?
Nachdem bei ebay Kleinanzeigen die Anmeldungen anonym erfolgen, hast eigentlich keine Handhabe gegen den VK.
Moin.
Bin auch kein Jurist aber ich habe jetzt etliche Stunden auch damit verbracht Antworten auf die Frage zu bekommen, ob ein Vertrag zustande gekommen ist. Etliche Seiten von Rechtshilfe, Foren, usw. Wenn ich die unseriösen Aussagen von den seriösen trenne (ein wenig Ahnung hat man ja selber und man kann auch erkennen, wenn jemand anderes davon Ahnung hat) dann komme ich zu dem Ergebnis, dass 100% ein rechtsgültiger Kaufvertrag geschlossen wurde. Jederzeit davon zurück zu treten ist auch als Privat-VK laut BGB demnach nicht möglich, sonst würde ja Sodom und Gomarrah herrschen....^^