Ebay Kleinanzeigen Kauf: Ware defekt angekommen aufgrund mangelnder Verpackung, was tun? Nachforschung Post Dauer?
Hallo!
Folgender Sachverhalt:
Ich habe vor 1 Woche 3 Steinbackformen über Ebay Kleinanzeigen erstanden. Es ist soweit alles problemlos abgelaufen. Die Kommunikation war freundlich, Datenaustausch hat gut funktioniert und das Paket war schnell da. Ein Traum soweit. Allerdings stellte ich nach Öffnen fest, dass die Formen katastrophal verpackt waren, so dass 1 davon zu Bruch gegangen ist. Prinzipiell war es wirklich verwunderlich, dass es nur 1 der 3 Formen getroffen hat. Die Verpackung lässt sich folgendermaßen beschreiben: Jede Form wurde in eine Plastiktüte gesteckt und das ganze dann in einem Karton verschickt, der noch "gut Luft" hatte. Kein Wunder, dass das nicht hält. Ich also freundlich die Verkäuferin angeschrieben, dass 1 Form zu Bruch gekommen ist und ich Sie bitten möchte den Transportschaden bei der Post zu melden (Das Paket war ja versichert). Ich wies aber auch auf die mangelhafte Verpackung hin und bat um Rückmeldung.
Leider wurde ab sofort der Tonfall eher schroff. Es fielen Aussagen, wie sie hätte ja gar nicht versenden wollen und das wäre jetzt meine eigene Schuld. Ich bat sie nochmals um Nachforschung und sie meinte, sie würde diese am Montag (gestern) veranlassen. Nun habe ich bis heute nichts von ihr gehört und sie erneut angeschrieben. Genervt kam zurück, dass sie jetzt auch nichts machen könne. Sie habe die Schadensmeldung gemacht und sie meldet sich wieder, wenn sie näheres weiß. Unterlagen, eine Bearbeitunsgsnummer o.ä. gibt es nicht. Ich habe jetzt nur etwas Angst, dass die Post den Schaden ablehnt, weil die Verpackung ja schließlich mangelhaft war und soweit ich weiß, hätte der Karton auch einen Hinweis auf den zerbrechlichen Inhalt aufweisen müssen. Kann ich irgendwie raus finden, ob die Dame tatsächlich eine Schadensmeldung gemacht hat? Wie lange dauert eine solche Bearbeitung normalerweise? Muss die Verkäuferin im Zweifelsfall haften oder ist es tatsächlich mein eigenes Pech?
Die Schadenssummer beläuft sich übrigens auf 50,00 €. Ich habe den Karton, die Tüten und auch die Formen noch alle hier stehen, alles fotografiert und dokumentiert.
Vielen Dank für zahlreiche Antworten!
5 Antworten
Da gib Deiner Verkäuferin mal diese Hinweise von DHL, die keinen Schaden erstatten werden:
Verpackungshinweise und Tipps
http://www.dhl.de/de/paket/pakete-versenden/deutschlandweit-versenden/verpacken.html#-2
Kann ich irgendwie raus finden, ob die Dame tatsächlich eine Schadensmeldung gemacht hat?
Ohne Bearbeitungsnummer wohl nicht. Geh doch mal mit Deinem Teil der Geschichte: Ware, Verpackungsmaterial, Fotos zu Deinem Postamt und hole eine Meinung ein.
Meine Einschätzung: Du wirst auf dem Schaden sitzenbleiben oder die Verkäuferin zivilrechtlich zur Erstattung "überzeugen" müssen.
Und ja natürlich: ebay-Kleinanzeigen ist ein Abholmarkt und hat nichts mit ebay zu tun.
Die mangelhafte Verpackung lässt sich nicht nur durch Fotos, sondern auch durch Zeugen und sogar eigens hervorgebrachte Information der Verkäuferin belegen. Aber wie dem auch sei. Ich werde morgen das Paket zur Post bringen und ebenfalls eine Schadensmeldung machen. Soweit ich gelesen habe, macht das "normalerweise" sowieso der Käufer. Außerdem habe ich dann einen Nachweis, dass es gemacht wurde. Und dann schauen wir mal.
Du brauchst nicht zur Post gehen. Die Post wird es strikt ablehnen dafür aufzukommen. Das hat man sicher auch schon der Verkäuferin gesagt, als sie den Schaden melden wollte - wenn sie ihn überhaupt gemeldet hat. Davon bin ich nicht überzeugt. Sie hätte dann auch eine Schadensnummer bekommen und warum sollte sie diese nicht weiter geben?
Das Problem hierbei ist, dass Ebay-Kleinanzeigen ein Abholmarkt ist. Wenn da versendet wird, liegt es an der Gutmütigkeit des Verkäufers. Sie hätte auch ablehnen können.
Auf der anderen Seite weiß jeder, dass die Post im Umgang mit den Paketen nicht zimperlich ist. Da kann man sogar damit rechnen, dass besser verpackte Sachen Schaden nehmen können.
Eigentlich liegt das Problem beim Verkäufer! Sie kann sich nicht damit rausreden, das sie das nicht gewusst hat. Du kannst nur weiter versuchen Druck zu machen, oder ihr anzubieten, das ihr den Schaden teilt - sie 25 Euro und du 25 Euro. Wäre das ein Vorschlag für dich?
Für die Zukunft würde ich für solche Sachen Hermes wählen - mit dem Aufdruck - Vorsicht Glas - nicht werfen. Die werden gesondert abgeholt, damit nichts passiert.
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Richtigerweise haftet DHL nicht bei Transportschäden wg. unsachgemäßer Innenverpackung. Und ein "klirrendes" Paket hätte man gleich annahmeverweigern sollen.
Nun käme es darauf an, ob man für 50 EUR bereit wäre, ein erheblich höheres Prozesskostenrisiko zu tragen: Wenn die VK vorträgt, die Formen wären ausreichend gepolstert gewesen, die nur für die vermeindlichen Beweisaufnahmen entfernt worden, um einen eigenen Fallschaden ersetzt zu verlangen, beträgt die Chance 50%, dass der Vorsitzende die Klage abweist und auf Übergang des Risikos der Verschlechterung auf den Käufer gem. § 447 I BGB erkennt.
G imager761
Da es sich um Steinbackformen handelte, klirrte der Inhalt des Pakets nicht. Danke für den Rest der Antwort. Sowas habe ich mir schon gedacht.
Vielmehr hättest du Außenzustand des Kartons prüfen, es schütteln, und dabei auf auf Geräusche achten sollen, gar müssen... du hast mich schon verstanden.
Tatsächlich geht das Risio bei Versendungskauf auf dich über es sei denn, du kannst unzureichende Verpackung beweisen - und das kannst du leider nicht: Nur weil keine Polsterung mehr da ist, muss sie das nicht gewesen sein - das hast du aber verstanden.
Mein Rat: Ärgere Dich nicht länger und sein froh, dass wenigstens zwei der Backformen in Ordnung waren. Da die ebay-Kleinanzeigen für die Abholung gedacht sind, wirst Du kaum was ausrichten können. Außerden tummeln sich dort viele Betrüger, und viele Käufer haben ganz vergeblich auf ihre Ware gewartet.
Das nennt man Lebenserfahrung. Die Post/DHL beruft sich auf "mangelhafte Verpackung", die nicht ihren Vorschriften gemäß erfolgt ist. Da gibt es nichts.
Womit? Da hat die Verkäufering schlicht Recht wenn sie feststellt: "sie hätte ja gar nicht versenden wollen und das wäre jetzt meine eigene Schuld": Bei vereinbartem Versendungskauf geht n. § 447 I BGB die "Gefahr der Verschlechterung" auf den Käufer über es sei denn, er kann unzureichende Innenverpackung beweisen.
Und genau das kann er eben nicht in dem er behaupet, der Inhalt wäre nicht gepolstert gewesen und dafür Fotos vorlegt, auf denen keine Polsterung zu sehen ist :-O
Oder gar vorträgt, der Versender hätte den Schaden herbeigeführt, weil kein "Vorsicht Glas!" auf der Sendung angebracht wurde :-)