Ebay Kleinanzeigen: Käufer hat Anwalt aufgurnd angeblich defekter Ware eingeschaltet, Schreiben liegt mir vor. Was tun?
Sachverhalt: Diese Frage hab ich schon gestellt, ich stelle sie nochmal rein, um den Sachverhalt zu verdeutlichen. Hallo, ich habe ein Problem mit ebay Kleinanzeigen. Und zwar habe ich einen Zeppelin von Bowers und Wilkins verkauft. Der Verkäufer bat mich um Versand. Ich testete den Zeppelin vorher nochmal, verpackte ihn und übergab ihn Hermes. Der Zeppelin war in einwandfreiem Zustand. Nun schreib mich der Käufer heute an und behauptete, dass der Zeppelin defekt sei. Er erwarte eine sofortige Rückzahlung und drohte mir mit dem Anwalt. Wie muss ich damit jetzt umgehen?
Nachdem ich diese Frage gestellt hab und durch die Antworten leicht beruhigt wurde, kam nun das angekündigte Schreiben vom Anwalt: Zu Beginn möchte ich den Anzeigentext hier reinstellen: Bowers & Wilkins B&W Zeppelin iPod und iPhone Dockingstation und Lautsprecher Modelljahr Ende 2010 Das Gerät ist optisch und technisch in einwandfreiem Zustand. Über einen Apple Lightning auf 30-Pin Adapter ist der Zeppelin auch kompatibel mit neueren iPhone-Modellen (Adapter nicht Inhalt der Lieferung!). Über die rückseitige Aux-Mini Eingangsbuchse lassen sich alle iPod und iPhone Modelle sowie andere Abspielgeräte mit entsprechendem Kabel anschließen. Barzahlung bei Abholung ist möglich. Falls gewünscht ist auch Versand möglich. Versand erfolgt in der Originalverpackung. Für Rückfragen stehe ich gerne jederzeit zur Verfügung. Als Privatperson kann ich keine Gewährleistung oder Garantie einräumen. Das Rückgaberecht schließe ich ebenfalls aus. Der Bieter erklärt mit Abgabe seines Gebots sein Einverständnis zu diesen Bedingungen.
Nun fordert der Anwalt von mir in seinem Schreiben die Anerkennung des Rücktritts vom Kaufvertrag und die Rücküberweisung des Geldes. Ich weiß aber, da ich den Lautsprecher mit Zeugen kontrolliert habe, dass er bei mir intakt war. Wie würdet Ihr nun vorgehen?
12 Antworten
Ich würde das schreiben erst einmal Irgnorieren. Zur Not einmal selbst zu einem Anwalt gehen. Wenn du sagst dass jemand dabei war beim ausprobieren dann sag das deinem Anwalt auch.
Sollte eine Zivilrechtliche Anzeige auf dich zu kommen schätze ich deine Chancen eigentlich ganz gut den Prozess zu gewinnen. Da es durchaus sein kann das er es selbst kaputt gemacht hat. Ich würde einfach ruhig bleiben mal Kontakt zu einem Anwalt suchen und sich mit dem absprechen.
Ok, vielen Dank!
Auch bei Verträgen zwischen Privatpersonen stehen dem Käufer erst einmal alle Gewährleistungsrechte zu, wenn die verkaufte Sache mangelhaft ist. Der Käufer hat dann verschiedene Rechte, beispielsweise auf Nacherfüllung, Rücktritt und Minderung und schließlich Schadensersatz. Allerdings können Privatverkäufer die Gewährleistungsrechte bei eBay Kleinanzeigen – wie auch auf der Auktionsplattform von eBay – ausschließen. Dies ist zwischen Privaten Vertragspartnern erlaubt. Allerdings nur, wenn der Verkäufer Mängel der Ware nicht arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Auch beim Verkauf Privat an Privat gilt der Gewährleistungsausschluss aber nicht automatisch. Der Verkäufer muss deutlich darauf hinweise, dass es sich um einen Privatverkauf unter Ausschluss der Gewährleistung handelt.
Als Privatperson kann ich keine Gewährleistung oder Garantie einräumen
Eine Garantie ist immer eine freiwillige Leistung, egal ob gewerblich oder privat. Wer möchte kann sie geben.
Gibt man keine, kann man sie auch nicht ausschliessen. Der Satz 'keine Garantie' ist also unsinnig.
Eine Gewährleistung gibts auch beim privaten Verkauf. Es sei denn, der Verkäufer schliesst sie aus.
Und das habe ich in meinem Anzeigentext getan.
Genau diesen Text habe ich auch gelesen. Dass ich eine Privatperson bin, hab ich in meiner Anzeige eindeutig erwähnt.
Dennoch bin ich natürlich beunruhigt und nicht ganz sicher, was jetzt zu tun ist.
Meine Meinung: wenn es um 50 Euro geht ist es besser denn Kauf rückgängig zu machen. Reden wir hier aber von einem höheren Betrag 200-300 Euro zum Beispiel, würde ich mir rechtliche Hilfe holen bzw. Rat. Was ich sagen möchte ist. Es lohnt sich nicht für 50 Euro soviel Energie zu verwenden,denn wenn Du einen Anwalt einschaltest kommt auch ,,Arbeit und Nervenkram,, auf Dich zu und das wäre es mir nicht Wert). Vielleicht hilft es Dir eine Entscheidung zu treffen.. Viel Glück ;)
Guten Morgen Tanja 1307
Zum einen hat der Käufer das Recht auf Nachbesserung.Dazu muss der Käufer auf seine Kosten den Artikel zu dir zurück schicken.Das hat er nicht gemacht.Gewährleistung und Garantie brauchst Du als Privatverkäufer nicht geben.Das Schreiben vom Anwalt ist Blödsinn.
Schreiben aufsetzen.
Ort Datum
Betreff:Ihr Schreiben vom
Sehr geehrte Damen und Herren.
Der von mir verkaufte Artikel entspricht voll und ganz der Artikelbeschreibung.
Text vom Artikel mit reinsetzen.
Mir liegen keine weiteren Belege vor die bestätigen das es sich um einen
defekten Artikel handelt.
Mit freundlichen Grüßen
Kleiner Hinweis:Das Rückgaberecht schließe ich aus bedeutet nicht das Du
die Nachbesserung ausschließt.
Und keine Bange wenn Du wegen Warenbetrug angezeigt wirst.
Gruß Ralf
Gibt es den Anwalt denn überhaupt? Hatte mal was ähnliches. Irgendwann stellte sich heraus, dass der Anwalt und das Schreiben erfunden waren.....
...stimmt, war bei mir genauso - war aber ziemlich dilettantisch gemacht
Ich kann mal googlen, aber für mich sieht das Schreiben erstmal echt aus.
Dass sich damit überhaupt ein Anwalt befasst, ist mir ein Rätsel. Da Du diesen Text im Verkaufsangebot hattest, kann Dir niemand
Als Privatperson kann ich keine Gewährleistung oder Garantie einräumen.
Das Rückgaberecht schließe ich ebenfalls aus. Der Bieter erklärt mit
Abgabe seines Gebots sein Einverständnis zu diesen Bedingungen
In dem Moment, wo der Käufer hier bietet und den Zuschlag erhält, erklärt er sich mit diesen Bedingungen einverstanden. Ich würde gar nichts machen. Du hast auch noch Zeugen, ich würde mich ganz entspannt zurücklehnen. lg Lilo
Eben ist mir noch was eingefallen. Du hast doch das Paket mit Hermes versandt, da hast Du doch eine automatisch eine Versicherung abgeschlossen (ich glaube, die liegt bei 500,-- Euro). Du könntest höchstens denen entgegen kommen und anbieten, dass Du Dich um diese Paketversicherung kümmerst. Frag aber erstmal bei Hermes nach
Ok, dann setze ich mich mal mit Hermes in Kontakt.
Nein, das würde ich nicht machen, zumal ich kaum glaube, dass der Schaden durch den Transport entstanden ist und das müsste man Hermes wohl nachweisen.
Wie denn sonst? Wenn er es in intaktem Zustand weggeschickt hat. Hast Du mal gesehen, wie die mit ihren Lieferungen umgehen. Letzthin habe ich den Hermesboten gebeten, erstmal zu warten, bis ich meine Ware ausgepackt habe. Der Karton sah aus, als hätte ein Elefant drauf gesessen und Amazon hat das bestimmt nicht so rausgeschickt.
Auf keinen Fall entspannt zurück legen. Du hast ein Schreiben von einem Anwalt und Du solltest reagieren sonst wird schnell aus einem kleinen Problem ein viel grösseres.
@Sternenthaler12
Ob man auf das Schreiben eines Anwalts reagiert, oder dieses ignoriert, hat keine Relevanz. Ein Anwalt kann viel schreiben. Das mag zwar einschüchternd wirken (was hier offensichtlich gelungen ist), ist aber rechtlich ohne Bedeutung.
Glaubst du, eine Antwort würde an der Forderung etwas ändern? Der Anwalt vertritt die Interessen seines Mandanten, da fängt der doch nicht an, mit dir rumzudiskutieren.
Reagieren sollte man auf einen gerichtlichen Mahnbescheid, sofern man sich im Recht fühlt.
Das hat er doch gemacht
Als Privatperson kann ich keine Gewährleistung oder Garantie einräumen