Ebay Kleinanzeigen: Käufer hat Anwalt aufgurnd angeblich defekter Ware eingeschaltet, Schreiben liegt mir vor. Was tun?

12 Antworten

Ich würde das schreiben erst einmal Irgnorieren. Zur Not einmal selbst zu einem Anwalt gehen. Wenn du sagst dass jemand dabei war beim ausprobieren dann sag das deinem Anwalt auch. 

Sollte eine Zivilrechtliche Anzeige auf dich zu kommen schätze ich deine Chancen eigentlich ganz gut den Prozess zu gewinnen. Da es durchaus sein kann das er es selbst kaputt gemacht hat. Ich würde einfach ruhig bleiben mal Kontakt zu einem Anwalt  suchen und sich mit dem absprechen.

Tanja1307 
Beitragsersteller
 13.01.2016, 12:00

Ok, vielen Dank!

Vielleicht hilft es Dir weiter. Wenn Du ausdrücklich darauf hingewiesen hast, dass es ein Privatverkauf ist dann gilt folgendes .... Hoffe es hilft Dir ein wenig ;) Viel Glück und Erfolg. Gewährleistung und Mängelhaftung bei eBay Kleinanzeigen Gewährleistungsausschluss zwischen Privatpersonen ist erlaubt

Auch bei Verträgen zwischen Privatpersonen stehen dem Käufer erst einmal alle Gewährleistungsrechte zu, wenn die verkaufte Sache mangelhaft ist. Der Käufer hat dann verschiedene Rechte, beispielsweise auf Nacherfüllung, Rücktritt und Minderung und schließlich Schadensersatz. Allerdings können Privatverkäufer die Gewährleistungsrechte bei eBay Kleinanzeigen – wie auch auf der Auktionsplattform von eBay – ausschließen. Dies ist zwischen Privaten Vertragspartnern erlaubt. Allerdings nur, wenn der Verkäufer Mängel der Ware nicht arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Auch beim Verkauf Privat an Privat gilt der Gewährleistungsausschluss aber nicht automatisch. Der Verkäufer muss deutlich darauf hinweise, dass es sich um einen Privatverkauf unter Ausschluss der Gewährleistung handelt.

LiselotteHerz  13.01.2016, 11:59

Das hat er doch gemacht

Als Privatperson kann ich keine Gewährleistung oder Garantie einräumen

ronnyarmin  13.01.2016, 12:47
@LiselotteHerz

Als Privatperson kann ich keine Gewährleistung oder Garantie einräumen

Eine Garantie ist immer eine freiwillige Leistung, egal ob gewerblich oder privat. Wer möchte kann sie geben.

Gibt man keine, kann man sie auch nicht ausschliessen. Der Satz 'keine Garantie' ist also unsinnig.

Eine Gewährleistung gibts auch beim privaten Verkauf. Es sei denn, der Verkäufer schliesst sie aus.

Tanja1307 
Beitragsersteller
 15.01.2016, 12:41
@ronnyarmin

Und das habe ich in meinem Anzeigentext getan.

Tanja1307 
Beitragsersteller
 13.01.2016, 11:58

Genau diesen Text habe ich auch gelesen. Dass ich eine Privatperson bin, hab ich in meiner Anzeige eindeutig erwähnt.

Dennoch bin ich natürlich beunruhigt und nicht ganz sicher, was jetzt zu tun ist.

Sternenthaler12  13.01.2016, 12:06
@Tanja1307

Meine Meinung:  wenn es um 50 Euro geht ist es besser denn Kauf rückgängig zu machen. Reden wir hier aber von einem höheren Betrag 200-300 Euro zum Beispiel, würde ich mir rechtliche Hilfe holen bzw. Rat. Was ich sagen möchte ist. Es lohnt sich nicht für 50 Euro soviel Energie zu verwenden,denn wenn Du einen Anwalt einschaltest kommt auch ,,Arbeit und Nervenkram,, auf Dich zu und das wäre es mir nicht Wert). Vielleicht hilft es Dir eine Entscheidung zu treffen.. Viel Glück ;)

Guten Morgen Tanja 1307

Zum einen hat der Käufer das Recht auf Nachbesserung.Dazu muss der Käufer auf seine Kosten den Artikel zu dir zurück schicken.Das hat er nicht gemacht.Gewährleistung und Garantie brauchst Du als Privatverkäufer nicht geben.Das Schreiben vom Anwalt ist Blödsinn.

    Schreiben aufsetzen.

                                                                              Ort Datum

Betreff:Ihr Schreiben vom 

                                 Sehr geehrte Damen und Herren.

Der von mir verkaufte Artikel entspricht voll und ganz der Artikelbeschreibung.

Text vom Artikel mit reinsetzen.

Mir liegen keine weiteren Belege vor die bestätigen das es sich um einen 

defekten Artikel handelt.

Mit freundlichen Grüßen

Kleiner Hinweis:Das Rückgaberecht schließe ich aus bedeutet nicht das Du 

die Nachbesserung ausschließt.

Und keine Bange wenn Du wegen Warenbetrug angezeigt wirst.

Gruß Ralf

Gibt es den Anwalt denn überhaupt? Hatte mal was ähnliches. Irgendwann stellte sich heraus, dass der Anwalt und das Schreiben erfunden waren.....

Sahaki  13.01.2016, 11:59

...stimmt, war bei mir genauso - war aber ziemlich dilettantisch gemacht

Tanja1307 
Beitragsersteller
 13.01.2016, 11:49

Ich kann mal googlen, aber für mich sieht das Schreiben erstmal echt aus.

Dass sich damit überhaupt ein Anwalt befasst, ist mir ein Rätsel. Da Du diesen Text im Verkaufsangebot hattest, kann Dir niemand

Als Privatperson kann ich keine Gewährleistung oder Garantie einräumen.
Das Rückgaberecht schließe ich ebenfalls aus. Der Bieter erklärt mit
Abgabe seines Gebots sein Einverständnis zu diesen Bedingungen

In dem Moment, wo der Käufer hier bietet und den Zuschlag erhält, erklärt er sich mit diesen Bedingungen einverstanden. Ich würde gar nichts machen. Du hast auch noch Zeugen, ich würde mich ganz entspannt zurücklehnen. lg Lilo

Eben ist mir noch was eingefallen. Du hast doch das Paket mit Hermes versandt, da hast Du doch eine automatisch eine Versicherung abgeschlossen (ich glaube, die liegt bei 500,-- Euro). Du könntest höchstens denen entgegen kommen und anbieten, dass Du Dich um diese Paketversicherung kümmerst. Frag aber erstmal bei Hermes nach

Tanja1307 
Beitragsersteller
 13.01.2016, 11:59

Ok, dann setze ich mich mal mit Hermes in Kontakt.

Lohengrimm  13.01.2016, 12:07
@Tanja1307

Nein, das würde ich nicht machen, zumal ich kaum glaube, dass der Schaden durch den Transport entstanden ist und das müsste man Hermes wohl nachweisen. 

LiselotteHerz  13.01.2016, 12:12
@Tanja1307

Wie denn sonst? Wenn er es in intaktem Zustand weggeschickt hat. Hast Du mal gesehen, wie die mit ihren Lieferungen umgehen. Letzthin habe ich den Hermesboten gebeten, erstmal zu warten, bis ich meine Ware ausgepackt habe. Der Karton sah aus, als hätte ein Elefant drauf gesessen und Amazon hat das bestimmt nicht so rausgeschickt.

Sternenthaler12  13.01.2016, 12:12
@Lohengrimm

Auf keinen Fall entspannt zurück legen. Du hast ein Schreiben von einem Anwalt und Du solltest reagieren sonst wird schnell aus einem kleinen Problem ein viel grösseres. 

ronnyarmin  13.01.2016, 12:52
@Sternenthaler12

@Sternenthaler12

Ob man auf das Schreiben eines Anwalts reagiert, oder dieses ignoriert, hat keine Relevanz. Ein Anwalt kann viel schreiben. Das mag zwar einschüchternd wirken (was hier offensichtlich gelungen ist), ist aber rechtlich ohne Bedeutung.

Glaubst du, eine Antwort würde an der Forderung etwas ändern? Der Anwalt vertritt die Interessen seines Mandanten, da fängt der doch nicht an, mit dir rumzudiskutieren.

Reagieren sollte man auf einen gerichtlichen Mahnbescheid, sofern man sich im Recht fühlt.