ebay kleinanzeigen artikel gekauft - überwiesen - verkäufer verkauft zwischenzeitlich an anderen!

9 Antworten

Der Verkäufer könnte doch eigentlich eigentlich auf den zweiten Käufer zukommen. Das Geschäft ist rechtlich gesehen doch wohl nichtig, da der Artikel bereits ausverkauft war,oder was meint ihr?

@ mighteemike

Ich würde an deiner Stelle das Geld zurücknehmen. Was bringt es dir, wenn du auf den Artikel bestehst und der Verkäufer hat das weiterverkauft.

Sicher wäre der Verkauf bindend, da du schon Geld überweisen hast. Aber du hättest ebenso auf einen Betrüger hereinfallen können, der dein Geld einsackt und dir gar keine Ware schickt.

Ob der Artikel jetzt "versehntlich" weiterverkauft wurde lass ich hier mal offen, denn wenn ich etwas verkaufe, dann verkaufe ich das nicht "versehentlich" an einen anderen Käufer!

Der andere Käufer muss den Artikel auch nicht zurückgeben, denn der wusste sicher nichts davon, dass du die Ware bereits bezahlt hast. Der hat bezahlt und ihn bekommen.

Aber mal etwas anderes. Du hast außer telefonischer Zusage und deiner Überweisung auch nichts in der Hand, oder?.

Ich hätte das nur per Email abgewickelt. Dann hätte ich vom Verkäufer erst einmal den Sendenachweis mit Sendeverfolgs- und Auftrags-Nummer verlangt. Die kann er dir umgehend schicken, sobald er deine Adresse hat, zusammen mit seinen Konto-Daten. Dann erst würde ich das Geld überweisen.

Erstens dienen solche Unterlagen dazu, dass man den Verkäufer vorher überprüfen kann. Zweitens habe ich so etwas schriftlich, dass ich etwas gekauft habe und die Ware nach Eingang beim Verkäufer erhalte. Genauso kopiert man sich die Anzeige vom Verkäufer.

Nimm das Geld, die zugesagte Ware ist weg und nur mit einer tel. Zusage hast du nichts in der Hand. Das nächste "Schnäppchen" findest du allemal.

Meine Mutter hat geklagt, als es vorkam. Sprich den Verkäufer nochmal an. Am besten über Telefon

mighteemike 
Beitragsersteller
 19.08.2013, 13:13

und was kam dabei heraus?

Wenn Du den Artikel telefonisch gekauft hast, war der Kaufvertrag nicht erst mit Eingang des Geldes bindend. Sondern bereits nach Beendigung des Telefongespräches, wenn Ihr Euch einig gewesen seid. Problem sollte nur sein, im Zweifel das rechtsgültige Zustandekommen des Kaufvertrages beweisen zu können. Wenn alles telefonisch geklärt wurde. Es ist zwar ärgerlich - doch was willst Du machen? Ein möglicher Rechtsstreit käme Dich vermutlich teurer wie die finanziellen Vorteile des Kaufes selber.

Ja,würdest du sagen...Sieht Ebay-Kleinanzeigen aber anders,und solange du dein Geld wieder bekommst,kannst du nichts tun...