Ebay kauf, darf er das?
Hab mir auf Ebay eine Sony Alpha R (Neu) geholt es gab mehrere stück und wegen dem niedrigen Preis hab ich mir eine gegönnt jetzt hab ich eine nachricht bekommen das sein Lieferant nicht liefern kann und ich deswegen die kamera nicht bekomm, aber darf man das oder ist er jetzt verpflichtet mir diese Kamera zu besorgen? Ich hab schon mit Kreditkarte vor mehreren Tagen bezahlt... Bild von der Nachricht ist im Anhang.
Danke schonmal
6 Antworten
Deine Frage:
Ist der Verkäufer aufgrund mangelnder Verfügbarkeit nicht zur Vertragserfüllung verpflichtet - oder ist er jetzt verpflichtet mir diese Kamera zu besorgen?
Ich habe dir zur Orientierung einmal einige Informationen zur Sachlage zusammengestellt.
Vertragsschluss über den eBay-MarktplatzÜber den eBay-Marktplatz werden rechtsverbindliche Verträge über die dort angeboten Waren oder Dienstleistungen geschlossen.
Wie der Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer zustande kommt, ist in den § 6 der eBay-AGB festgelegt.
§ 6 der eBay-AGB: Verkäufer müssen in der Lage sein, die angebotenen Waren dem Käufer unverzüglich nach Vertragsschluss zu übereignen.
eBay-Rechtsportal Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer- Angebote freibleibend, Angebote unverbindlich
- Nach den eBay-AGB (§ 6) gibt der Verkäufer mit dem Einstellen eines Artikels im Auktions- oder Sofort-Kaufen-Format ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages über diesen Artikel ab. Eine Klausel, wonach ein Angebot freibleibend oder unverbindlich ist (d.h. der Verkäufer sich die Annahme des Angebots vorbehalten kann), stellt daher einen Verstoß gegen die eBay-AGB dar und ist zudem als irreführende Klausel im Sinne des § 305c BGB anzusehen. Stellen Sie daher unbedingt sicher, dass Ihre AGB im Rahmen Ihrer Angebote auf dem eBay-Marktplatz keine derartigen Klauseln enthalten.
Bitte beachten Sie: Allgemeine Geschäftsbedingungen des Verkäufers, die gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay für die Nutzung der deutschsprachigen eBay-Websites verstoßen, sind unzulässig. Hierzu zählen insbesondere Klauseln, welche von dem in § 6 der eBay-AGB festgelegten Vertragsschlussmechanismus abweichen.
(Quelle: eBay)
Für ausländische gewerbliche Verkäufer gilt das das deutsche Verbraucherecht!
Ausführliche eBay-Informationen findest du hier:
https://www.ebay.de/help/selling/selling/eu-consumer-protection-law-information-obligations?id=4839
Rechtliche Bestimmungen des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) § 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag(1) 1Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. 2Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
§ 437 Rechte des Käufers bei MängelnIst die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
Schadenersatz wegen nicht erbrachter LeistungNach dem Abstraktionsprinzip erwirbt der Käufer durch den Kaufvertrag noch kein Eigentum, sondern lediglich den Anspruch auf Übereignung nach § 925 BGB.
Das Bedeutet: Der Käufer hat einen Anspruch auf Übergabe einer Kaufsache, die die vereinbarte Beschaffenheit aufweist.
Deshalb spielt es keine Rolle, ob der Herstellers des Verkäufers liefern kann oder nicht.
Verkauft der Händler Ware, die nicht verfügbar ist - muss er dem Käufer den hierdurch entstanden Schadenersetzen.
Die deutsche Rechtsprechung ist sich darüber einig, dass der Händler für die Verfügbarkeit seiner Angebot verantwortlich und zum Schadenersatz verpflichtet ist.
WICHTIG ZU WISSEN:
- Bevor du vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz verlangen kannst, sieht der Gesetzgeber vor, dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nachlieferung zu gewähren!
- Hierdurch soll dem Verkäufer die Möglichkeit gegeben werden, den Vertrag doch noch erfüllen zu können.
- Erst wenn diese Frist fruchtlos verlief, kannst du im Anschluss vom Kaufvertrag zurücktreten und Ansprüche geltend machen.
Fazit:
So weit die allgemeinen Informationen zur Sache.
Allerdings reicht es nicht nur Ansprüchen zu haben - man muss sich auch durchsetzen können.
Bei deinem Verkäufer handelt es sich wahrscheinlich um einen ausländischen (China?) Händler.
Den werden deine Gewährleistungsrechte kaum beeindrucken.
Kannst du mal den den Link zum eBay-Händler nennen - damit man sich den Verkäufer einmal ansehen kann?
Danke für den Tipp!
Der Händler hat offensichtlich größere Probleme. Momentan bietet er in seinem eBay-Shop überhaupt keine Artikel mehr an.
Deine Kreditkartenzahlung für den gekauften Artikel: https://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBidsLogin&item=163573258038
war eine Gastzahlung an Paypal: https://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBidsLogin&item=163573258038&rt=nc&_trksid=p2047675.l2564
Wende Dich bitte an Paypal: https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/imprint
ob Du nun ein Paypal-Konto eröffnen musst, damit Du Dein Geld erstattet bekommst, oder ob Paypal an Dein Kreditkartenkonto zurückzahlt. Einem ondit zufolge sollte es auf das Konto zurück gehen, aber ich habe beides miterlebt.
Allerdings, da es sich um einen Kauf über ebay handelt, sollte die Meldung eines nicht erhaltenen Artikels an ebay gehen: https://pages.ebay.de/einkaufen/ebay-kaeuferschutz.html Da gilt dann das ebay-Käuferschutzversprechen.
aber immer wenn ich drauf gehe auf paypal und mich einlogge kommt diese seite existiert nicht
Wieso möchtest Du Dich über Paypal einloggen? Gehe doch über den Artikel bei ebay und melde einen nicht erhaltenen Artikel. Oder was hast Du an meinen Worten "Allerdings, da es sich um einen Kauf über ebay handelt, sollte die Meldung eines nicht erhaltenen Artikels an ebay gehen:" nicht verstanden? Wenn ich mich richtig erinnere, kannst Du das ab dem 4. Tag nach dem Kauf. Das bekommst Du angezeigt im Artikel bei ebay.
Er ist verpflichtet die Kamera zu liefern oder für Ersatz (beispielsweise eine andere Kamera, gleicher Güte) zu sorgen. Wenn er keine Kamera hat, darf der Händler sie auch nicht anbieten.
Nein, ist er nicht, wenn ein Lieferant nicht mehr liefern kann, ist der Verkäufer zu gar nichts verpflichtet - herzaubern kann er die Ware nicht.
Steht übrigens alles bei ebay
Was deutsches Recht ist und was eBay schreibt sind zwei unterschiedliche Dinge. Gesetzlich hat er Anspruch darauf, da ein Kaufvertrag zustande kam. Der Verkäufer hat nun seinen Teil zu erfüllen und zu liefern, fertig aus.
Ja aber das ist ja sein problem und nicht meins ich hab mir schon zubehör und alles gehohlt und jetzt darf ich 600€ drauflegen oder wie, er ist wohl verpflichtet mir die Ware zuschicken..
Wie schon geschrieben, ich vermute einen ausländischen Händler.
Nenn doch bitte mal die Artikelnummer, danke!
Das ist doch Quatsch, es gelten die AGB´s von ebay. Dass ein Anbieter nämlich seine eigenen AGB´s machen darf. IST deutsches Recht!
Wenn ein Artikel nicht mehr verfügbar ist, ist der Kaufvertrag nichtig
Die AGBs gelten, aber nur sofern rechtskonform!
Die von dir genannte Klausel, falls es diese überhaupt gibt, ist nicht rechtskonform und somit unzulässig.
Wenn ein Artikel nicht verfügbar ist, darf er nicht zum Kauf angeboten werden. Fertig aus Ende. Wenn er doch angeboten wird, dann muss der Verkäufer auch liefern.
Verträge werden immer noch nach dem BGB abgeschlossen, das wird durch irgendwelche eBay-AGB (natürlich) nicht aufgehoben.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__433.html
http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_4.html
Informier Dich doch bitte richtig, bevor Du einen solch gefährlichen Unsinn schreibst!
Das ist doch Unsinn! Der Anbieter hat doch selbst erst nach der Bestellung erfahren, dass der Artikel nicht mehr lieferbar ist!
Herzaubern kann er nicht nicht!
Dann muss er für entsprechenden Ersatz sorgen.
Du kapierst es nicht, der Anbieter ist nicht im Besitz des Artikels? Dann darf er ihn gar nicht anbieten! Wenn er es doch macht, muss er liefern.
Das ist doch einfach nur Quatsch!
"Der Verkäufer hat gem. § 276 Abs. 1 BGB grundsätzlich Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten. Bestanden die Lieferschwierigkeiten des Verkäufers bereits VOR Abschluss des Kaufvertrages ist entscheidend, ob der Verkäufer bei Vertragsschluss von diesen wusste oder bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt davon hätte wissen können, § 311a Abs. 2 BGB. Bei nach Vertragsschluss eintretenden Lieferengpässen kommt es darauf an, ob der Verkäufer diese hätte vermeiden können, § 280 Abs. 1 S. 2 BGB."
https://www.it-recht-kanzlei.de/bestellte-ware-nicht-lieferbar-moeglichkeiten-haendler.html
163573258038
Blödsinn!
"Der Verkäufer hat gem. § 276 Abs. 1 BGB grundsätzlich Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten. Bestanden die Lieferschwierigkeiten des Verkäufers bereits VOR Abschluss des Kaufvertrages ist entscheidend, ob der Verkäufer bei Vertragsschluss von diesen wusste oder bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt davon hätte wissen können, § 311a Abs. 2 BGB. Bei nach Vertragsschluss eintretenden Lieferengpässen kommt es darauf an, ob der Verkäufer diese hätte vermeiden können, § 280 Abs. 1 S. 2 BGB."
https://www.it-recht-kanzlei.de/bestellte-ware-nicht-lieferbar-moeglichkeiten-haendler.html
Die Artikelnummer ist nicht aufrufbar, stellst Du bitte einen direkten Link ein oder nennst den Verkäufernamen?
Während den Verkäufer ohne Vertragsschluss bei Lieferschwierigkeiten keinerlei Pflichten treffen, gilt nach Abschluss des Kaufvertrages pacta sunt servanda – Verträge sind einzuhalten.
Bezüglich der Lösung vom Vertrag ist zunächst festzustellen, dass der Verkäufer – anders als der Käufer – kein Recht zum Widerruf seiner Erklärung hat. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag gem. § 323 Abs. 1 BGB setzt das Vorliegen eines der gesetzlich abschließend geregelten Rücktrittsgründe voraus. Diese erfordern grundsätzlich eine Pflichtverletzung der Gegenseite, also des Käufers.
Der Verkäufer kann sich nicht ohne Weiteres vom Vertrag lösen.Schuldet der Verkäufer weiterhin Leistung aus einem wirksamen Kaufvertrag und kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, kann ein Anspruch des Käufers auf Schadensersatz gegen den Verkäufer bestehen.
https://www.it-recht-kanzlei.de/bestellte-ware-nicht-lieferbar-moeglichkeiten-haendler.html
Wenn man sich schon Sachen rauskopiert, sollte man auch alles lesen...
Artikel Nr. 163573258038
Progadgets-online
"Bestanden die Lieferschwierigkeiten des Verkäufers bereits VOR Abschluss des Kaufvertrages ist ENTSCHEIDEND, ob der Verkäufer bei Vertragsschluss von diesen wusste oder bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt davon hätte wissen können."
Ist der Satz irgendwie unklar?
Ich streite micht jetzt hier nicht mehr, das ist mir zu dumm
Ist besser so, du verstehst es sowieso nicht.
Schaust Du Dir vor Deinen Käufen eigentlich keine Bewertungen an?!?:
https://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewFeedback2&userid=progadgets-online&ftab=AllFeedback
Ich glaub's ja nicht!
die kamen alle gestern ich bin ja nicht internet-behindert das war das erste was ich nachgesehen hab und da hatte er noch eine perfekte reine weste mit nur Top Rezesionen aber ja hab ich auch schon gesehen aber wie gesagt das war bevor meinen Kauf noch nicht...
schau seite 2, 3, 4 alles nur positive und die hab ich beim kauf gesehen
Gut, das kann sein.
Aber wie schon mehrfach geschrieben: Hak die Sache ab und bewerte entsprechend, mehr kannst und wirst Du hier nicht tun.
Ja aber was soll ich jetzt tun wegen dem Geld sind auch 1.250€ und ich brauch dringend eine kamera..
Hast Du schon bezahlt, per PayPal?
Das geht nämlich aus Deinen Fragen nicht hervor.
Falls ja, musst Du die angegebene Lieferzeit abwarten, danach solltest Du Dich in Dein PayPal-Konto einloggen und dort einen Fall wegen eines nicht erhaltenen Artikels eröffnen, das geht bis zu 180 Tage nach dem Kauf und nur dann, wenn Du bei eBay noch keinen Fall eröffnet hast: www.paypal.com/cgi-bin/webscr?cmd=_complaint-view
Ne Kreditkarte...
Therefore, please could you open an item not received case with eBay or PayPal to get the refund?
er hat ja das geschrieben aber check nicht was er damit meint..
Kreditkartenzahlungen laufen in der Regel über PayPal, deshalb solltest Du dort einen Fall eröffnen, das schreibt er doch.
Falls nicht, musst Du das mit Deinem Kreditkartenanbieter klären.
aber glaub das hat er alle geschrieben weil paar sicher mit paypal zahlen
Bitte über ebay Fall eröffnen: https://pages.ebay.de/einkaufen/ebay-kaeuferschutz.html
Mit Dandy100 zu diskutieren ist wie mit einer Taube Schach spielen.
Du hast es immer noch nicht verstanden: Deine Kreditkartenzahlung wurde über Paypal abgewickelt.
DAS IST LEIDER FALSCH!
§ 6 der eBay-AGB: Verkäufer müssen in der Lage sein, die angebotenen Waren dem Käufer unverzüglich nach Vertragsschluss zu übereignen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Verkäufers, die gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay für die Nutzung der deutschsprachigen eBay-Websites verstoßen, sind unzulässig. Hierzu zählen insbesondere Klauseln, welche von dem in § 6 der eBay-AGB festgelegten Vertragsschlussmechanismus abweichen.
(Quelle: eBay)
Du schreibst:
Dass ein Anbieter nämlich seine eigenen AGB´s machen darf. IST deutsches Recht!
Gut zu wissen:
Das stellt auch niemand in Zweifel. Allerdings lassen sich durch eigene AGB die rechtlichen Bestimmungen zum Kaufvertrag nicht aushebeln oder umgehen.
Du schreibst:
Wenn ein Artikel nicht mehr verfügbar ist, ist der Kaufvertrag nichtig
IST DAS SO ??
Demnach braucht ein Käufer auch nicht bezahlen, wenn kein Geld mehr verfügbar ist?
Das wäre nämlich die logische Konsequenz.
Du stellst Behauptungen auf - verstehst die Zusammenhänge offensichtlich nicht!!
Mein Tipp:
Wenn du deine Behauptungen durch einen Link rechtfertigen möchtest - solltest du auch den Inhalt kennen!
Auf der genannten Seite wird sehr umfangreich und leicht verständlich erklärt, was du scheinbar nicht akzeptieren willst.
KEIN QUATSCH - SONDERN FAKTEN:
Zu beachten ist, dass allein die Tatsache, dass eine Ware aus dem Warenbestand des Verkäufers nicht mehr geliefert werden kann, nicht zu Unmöglichkeit gem. § 275 Abs. 1 BGB führt.
Unmöglich wäre die Leistungserbringung nur dann, wenn der Verkäufer die Kaufsache selber also nicht mehr erwerben könnte.
FAZIT:
Solange der Verkäufer die Möglichkeit hat Ersatz zu beschaffen, ist er hierzu verpflichtet!
Ansprüche auf Unterlassen und Schadensersatz der MitbewerberNeben den Schwierigkeiten, die sich bei dem Verkauf nicht lieferbarer Ware mit dem Käufer ergeben können, können eventuell auch Wettbewerber Unterlassung- und/oder Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer geltend machen. Das Werben mit tatsächlich nicht lieferbarer Ware ist ein sog. Lockvogelangebot gem. Nr. 5 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG und stellt eine in jedem Fall unzulässige Wettbewerbshandlung dar.
Im Falle von Lockvogelangeboten liegt der die Unlauterkeit begründende Umstand nicht in der mangelnden Vorratshaltung durch den Unternehmer, sondern in der mangelnden Aufklärung des Kunden über die Verfügbarkeit des Produkts. Entscheidend für das Vorliegen einer unlauteren Wettbewerbshandlung ist mithin, ob sich die Verfügbarkeit des Produkts mit der durch die Darstellung der Ware im Internet geweckte Erwartung des Käufers diesbezüglich deckt.
Für den online Versandhandel hat der BGH festgestellt (Urteil vom 07.04.2005, I ZR 314/02), dass ein durchschnittlich informierter und umsichtiger Verbraucher davon ausgehe, dass Verfügbarkeitsangaben auf Internetseiten immer auf dem neusten Stand seien. Da Angebote im Internet anders als Angebote in Printkatalogen ständig aktualisiert werden könnten, ginge der Verbraucher bei einer entsprechenden Kennzeichnung der Ware von deren sofortiger Versandbereitschaft aus.
Dementsprechend stellt nicht allein das Werben mit überhaupt nicht verfügbarer Ware, sondern auch mit nicht sofort lieferbarer Ware ohne einen Hinweis der auf eventuelle Lieferungsverzögerungen hinweist einen Verstoß gegen Nr. 5 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG dar.
Mein Tipp:
Weniger Quatschen - mehr Lesen!!
Du möchtest wissen
Ist der Satz irgendwie unklar?
FAKT IST:
Braucht der Schuldner nach § 275 Abs. 1 bis 3 nicht zu leisten, kann der Gläubiger unter den Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 Schadensersatz statt der Leistung verlangen.
Gut zu wissen:
Der Verkäufer muss seinen Schaden wiederum gegenüber seinem Vertragspartner geltend machen.
Ist doch irgendwie klar - oder?
Er ist normalerweise verpflichtet, die Kamera zu liefern.
Da Du aber offensichtlich bei einem ausländischen Händler (China?) gekauft hast, wirst Du das nicht durchsetzen können und wollen.
Bewerte entsprechend sachlich und such Dir einen anderen Verkäufer.
Und bevor Du fragst: Nein, eBay kann, darf und wird Dir da nicht helfen.
Nein London
Bitte die Artikelnummer, auch VK mit Artikelstandort London haben oft ihren Sitz in China.
Wie auch immer, in beiden Fällen wirst Du dein Recht nicht durchsetzen.
aber darf man das oder ist er jetzt verpflichtet mir diese Kamera zu besorgen?
Nein, ist er nicht, wenn ein Lieferant nicht mehr liefern kann, ist der Verkäufer zu gar nichts verpflichtet - herzaubern kann er die Ware nicht.
Steht übrigens alles bei ebay
Steht übrigens alles bei ebay
Zeigst Du uns das bitte?
Danke!
Absoluter Unsinn nur weil eBay etwas schreibt, wenn es das überhaupt schreibt, heißt es nicht, dass geltendes Recht umgangen werden kann.
VÖLLIG FALSCH!
Vielleicht solltest du zunächst lesen, was auf eBay steht.
Von dem was du behauptest steht dort jedenfalls nicht ein Wort.
Sorry, ein Kauf bei eBay ist bindend.
Service:
https://www.ebay.de/itm/Sony-Alpha-a7r-II-42mp-4k-PAL-NTSC-ilce-7rm2-Mark-II-3-Jahr-Garantie-/163573258038?nma=true&si=13cb0uvboMp4cgJSu1X3zg%252B6UUo%253D&orig_cvip=true&nordt=true&rt=nc&_trksid=p2047675.l2557