Ebay kauf, darf er das?

6 Antworten

pacta sunt servanda -Verträge müssen eingehalten (erfüllt) werden!

Deine Frage:

Ist der Verkäufer aufgrund mangelnder Verfügbarkeit nicht zur Vertragserfüllung verpflichtet - oder ist er jetzt verpflichtet mir diese Kamera zu besorgen?

Ich habe dir zur Orientierung einmal einige Informationen zur Sachlage zusammengestellt.

Vertragsschluss über den eBay-Marktplatz

Über den eBay-Marktplatz werden rechtsverbindliche Verträge über die dort angeboten Waren oder Dienstleistungen geschlossen.

Wie der Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer zustande kommt, ist in den § 6 der eBay-AGB festgelegt. 

§ 6 der eBay-AGB: Verkäufer müssen in der Lage sein, die angebotenen Waren dem Käufer unverzüglich nach Vertragsschluss zu übereignen.

eBay-Rechtsportal Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer
  • Angebote freibleibend, Angebote unverbindlich
  • Nach den eBay-AGB (§ 6) gibt der Verkäufer mit dem Einstellen eines Artikels im Auktions- oder Sofort-Kaufen-Format ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages über diesen Artikel ab. Eine Klausel, wonach ein Angebot freibleibend oder unverbindlich ist (d.h. der Verkäufer sich die Annahme des Angebots vorbehalten kann), stellt daher einen Verstoß gegen die eBay-AGB dar und ist zudem als irreführende Klausel im Sinne des § 305c BGB anzusehen. Stellen Sie daher unbedingt sicher, dass Ihre AGB im Rahmen Ihrer Angebote auf dem eBay-Marktplatz keine derartigen Klauseln enthalten.

Bitte beachten Sie: Allgemeine Geschäftsbedingungen des Verkäufers, die gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay für die Nutzung der deutschsprachigen eBay-Websites verstoßen, sind unzulässig. Hierzu zählen insbesondere Klauseln, welche von dem in § 6 der eBay-AGB festgelegten Vertragsschlussmechanismus abweichen.

(Quelle: eBay)

Für ausländische gewerbliche Verkäufer gilt das das deutsche Verbraucherecht!

Ausführliche eBay-Informationen findest du hier:

https://www.ebay.de/help/selling/selling/eu-consumer-protection-law-information-obligations?id=4839

Rechtliche Bestimmungen des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) § 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

(1) 1Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. 2Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

§ 437 Rechte des Käufers bei Mängeln

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,

2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und

3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

Schadenersatz wegen nicht erbrachter Leistung

Nach dem Abstraktionsprinzip erwirbt der Käufer durch den Kaufvertrag noch kein Eigentum, sondern lediglich den Anspruch auf Übereignung nach § 925 BGB.

Das Bedeutet: Der Käufer hat einen Anspruch auf Übergabe einer Kaufsache, die die vereinbarte Beschaffenheit aufweist.

Deshalb spielt es keine Rolle, ob der Herstellers des Verkäufers liefern kann oder nicht.

Verkauft der Händler Ware, die nicht verfügbar ist - muss er dem Käufer den hierdurch entstanden Schadenersetzen.

Die deutsche Rechtsprechung ist sich darüber einig, dass der Händler für die Verfügbarkeit seiner Angebot verantwortlich und zum Schadenersatz verpflichtet ist.

WICHTIG ZU WISSEN:

  • Bevor du vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz verlangen kannst, sieht der Gesetzgeber vor, dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nachlieferung zu gewähren!
  • Hierdurch soll dem Verkäufer die Möglichkeit gegeben werden, den Vertrag doch noch erfüllen zu können.
  • Erst wenn diese Frist fruchtlos verlief, kannst du im Anschluss vom Kaufvertrag zurücktreten und Ansprüche geltend machen.

Fazit:

So weit die allgemeinen Informationen zur Sache.

Allerdings reicht es nicht nur Ansprüchen zu haben - man muss sich auch durchsetzen können.

Bei deinem Verkäufer handelt es sich wahrscheinlich um einen ausländischen (China?) Händler.

Den werden deine Gewährleistungsrechte kaum beeindrucken.

Kannst du mal den den Link zum eBay-Händler nennen - damit man sich den Verkäufer einmal ansehen kann?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
heurekaforyou  10.03.2019, 16:50
@NoName08154711

Danke für den Tipp!

Der Händler hat offensichtlich größere Probleme. Momentan bietet er in seinem eBay-Shop überhaupt keine Artikel mehr an.

NoName08154711  10.03.2019, 16:53
@heurekaforyou

Jepp.

Und PP wird's hoffentlich richten.

Deine Kreditkartenzahlung für den gekauften Artikel: https://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBidsLogin&item=163573258038

war eine Gastzahlung an Paypal: https://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBidsLogin&item=163573258038&rt=nc&_trksid=p2047675.l2564

Wende Dich bitte an Paypal: https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/imprint

ob Du nun ein Paypal-Konto eröffnen musst, damit Du Dein Geld erstattet bekommst, oder ob Paypal an Dein Kreditkartenkonto zurückzahlt. Einem ondit zufolge sollte es auf das Konto zurück gehen, aber ich habe beides miterlebt.

Allerdings, da es sich um einen Kauf über ebay handelt, sollte die Meldung eines nicht erhaltenen Artikels an ebay gehen: https://pages.ebay.de/einkaufen/ebay-kaeuferschutz.html Da gilt dann das ebay-Käuferschutzversprechen.

lucasweitgasser 
Beitragsersteller
 10.03.2019, 17:44

aber immer wenn ich drauf gehe auf paypal und mich einlogge kommt diese seite existiert nicht

haikoko  10.03.2019, 17:49
@lucasweitgasser

Wieso möchtest Du Dich über Paypal einloggen? Gehe doch über den Artikel bei ebay und melde einen nicht erhaltenen Artikel. Oder was hast Du an meinen Worten "Allerdings, da es sich um einen Kauf über ebay handelt, sollte die Meldung eines nicht erhaltenen Artikels an ebay gehen:" nicht verstanden? Wenn ich mich richtig erinnere, kannst Du das ab dem 4. Tag nach dem Kauf. Das bekommst Du angezeigt im Artikel bei ebay.

Er ist verpflichtet die Kamera zu liefern oder für Ersatz (beispielsweise eine andere Kamera, gleicher Güte) zu sorgen. Wenn er keine Kamera hat, darf der Händler sie auch nicht anbieten.

dandy100  10.03.2019, 10:20

Nein, ist er nicht, wenn ein Lieferant nicht mehr liefern kann, ist der Verkäufer zu gar nichts verpflichtet - herzaubern kann er die Ware nicht.

Steht übrigens alles bei ebay

Mikromenzer  10.03.2019, 10:21
@dandy100

Was deutsches Recht ist und was eBay schreibt sind zwei unterschiedliche Dinge. Gesetzlich hat er Anspruch darauf, da ein Kaufvertrag zustande kam. Der Verkäufer hat nun seinen Teil zu erfüllen und zu liefern, fertig aus.

lucasweitgasser 
Beitragsersteller
 10.03.2019, 10:23
@dandy100

Ja aber das ist ja sein problem und nicht meins ich hab mir schon zubehör und alles gehohlt und jetzt darf ich 600€ drauflegen oder wie, er ist wohl verpflichtet mir die Ware zuschicken..

NoName08154711  10.03.2019, 10:24
@lucasweitgasser

Wie schon geschrieben, ich vermute einen ausländischen Händler.

Nenn doch bitte mal die Artikelnummer, danke!

dandy100  10.03.2019, 10:24
@Mikromenzer

Das ist doch Quatsch, es gelten die AGB´s von ebay. Dass ein Anbieter nämlich seine eigenen AGB´s machen darf. IST deutsches Recht!

Wenn ein Artikel nicht mehr verfügbar ist, ist der Kaufvertrag nichtig

Mikromenzer  10.03.2019, 10:25
@dandy100

Die AGBs gelten, aber nur sofern rechtskonform!

Die von dir genannte Klausel, falls es diese überhaupt gibt, ist nicht rechtskonform und somit unzulässig.

Wenn ein Artikel nicht verfügbar ist, darf er nicht zum Kauf angeboten werden. Fertig aus Ende. Wenn er doch angeboten wird, dann muss der Verkäufer auch liefern.

dandy100  10.03.2019, 10:28
@Mikromenzer

Das ist doch Unsinn! Der Anbieter hat doch selbst erst nach der Bestellung erfahren, dass der Artikel nicht mehr lieferbar ist!

Herzaubern kann er nicht nicht!

NoName08154711  10.03.2019, 10:29
@dandy100

Dann muss er für entsprechenden Ersatz sorgen.

Mikromenzer  10.03.2019, 10:29
@dandy100

Du kapierst es nicht, der Anbieter ist nicht im Besitz des Artikels? Dann darf er ihn gar nicht anbieten! Wenn er es doch macht, muss er liefern.

dandy100  10.03.2019, 10:31
@NoName08154711

Das ist doch einfach nur Quatsch!

"Der Verkäufer hat gem. § 276 Abs. 1 BGB grundsätzlich Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten. Bestanden die Lieferschwierigkeiten des Verkäufers bereits VOR Abschluss des Kaufvertrages ist entscheidend, ob der Verkäufer bei Vertragsschluss von diesen wusste oder bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt davon hätte wissen können, § 311a Abs. 2 BGB. Bei nach Vertragsschluss eintretenden Lieferengpässen kommt es darauf an, ob der Verkäufer diese hätte vermeiden können, § 280 Abs. 1 S. 2 BGB."

https://www.it-recht-kanzlei.de/bestellte-ware-nicht-lieferbar-moeglichkeiten-haendler.html

lucasweitgasser 
Beitragsersteller
 10.03.2019, 10:32
@NoName08154711

163573258038

dandy100  10.03.2019, 10:32
@Mikromenzer

Blödsinn!

"Der Verkäufer hat gem. § 276 Abs. 1 BGB grundsätzlich Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten. Bestanden die Lieferschwierigkeiten des Verkäufers bereits VOR Abschluss des Kaufvertrages ist entscheidend, ob der Verkäufer bei Vertragsschluss von diesen wusste oder bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt davon hätte wissen können, § 311a Abs. 2 BGB. Bei nach Vertragsschluss eintretenden Lieferengpässen kommt es darauf an, ob der Verkäufer diese hätte vermeiden können, § 280 Abs. 1 S. 2 BGB."

https://www.it-recht-kanzlei.de/bestellte-ware-nicht-lieferbar-moeglichkeiten-haendler.html

NoName08154711  10.03.2019, 10:34
@lucasweitgasser

Die Artikelnummer ist nicht aufrufbar, stellst Du bitte einen direkten Link ein oder nennst den Verkäufernamen?

Mikromenzer  10.03.2019, 10:35
@dandy100 Der Ausgangspunkt: Verträge sind einzuhalten

Während den Verkäufer ohne Vertragsschluss bei Lieferschwierigkeiten keinerlei Pflichten treffen, gilt nach Abschluss des Kaufvertrages pacta sunt servanda – Verträge sind einzuhalten. 

Bezüglich der Lösung vom Vertrag ist zunächst festzustellen, dass der Verkäufer – anders als der Käufer – kein Recht zum Widerruf seiner Erklärung hat. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag gem. § 323 Abs. 1 BGB setzt das Vorliegen eines der gesetzlich abschließend geregelten Rücktrittsgründe voraus. Diese erfordern grundsätzlich eine Pflichtverletzung der Gegenseite, also des Käufers. 

Der Verkäufer kann sich nicht ohne Weiteres vom Vertrag lösen.

Schuldet der Verkäufer weiterhin Leistung aus einem wirksamen Kaufvertrag und kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, kann ein Anspruch des Käufers auf Schadensersatz gegen den Verkäufer bestehen. 

https://www.it-recht-kanzlei.de/bestellte-ware-nicht-lieferbar-moeglichkeiten-haendler.html

Wenn man sich schon Sachen rauskopiert, sollte man auch alles lesen...

lucasweitgasser 
Beitragsersteller
 10.03.2019, 10:35
@lucasweitgasser

Artikel Nr. 163573258038

lucasweitgasser 
Beitragsersteller
 10.03.2019, 10:37
@NoName08154711

Progadgets-online

dandy100  10.03.2019, 10:38
@Mikromenzer

"Bestanden die Lieferschwierigkeiten des Verkäufers bereits VOR Abschluss des Kaufvertrages ist ENTSCHEIDEND, ob der Verkäufer bei Vertragsschluss von diesen wusste oder bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt davon hätte wissen können."

Ist der Satz irgendwie unklar?

Ich streite micht jetzt hier nicht mehr, das ist mir zu dumm

Mikromenzer  10.03.2019, 10:39
@dandy100

Ist besser so, du verstehst es sowieso nicht.

lucasweitgasser 
Beitragsersteller
 10.03.2019, 10:48
@NoName08154711

die kamen alle gestern ich bin ja nicht internet-behindert das war das erste was ich nachgesehen hab und da hatte er noch eine perfekte reine weste mit nur Top Rezesionen aber ja hab ich auch schon gesehen aber wie gesagt das war bevor meinen Kauf noch nicht...

lucasweitgasser 
Beitragsersteller
 10.03.2019, 10:49
@NoName08154711

schau seite 2, 3, 4 alles nur positive und die hab ich beim kauf gesehen

NoName08154711  10.03.2019, 10:50
@lucasweitgasser

Gut, das kann sein.

Aber wie schon mehrfach geschrieben: Hak die Sache ab und bewerte entsprechend, mehr kannst und wirst Du hier nicht tun.

lucasweitgasser 
Beitragsersteller
 10.03.2019, 10:52
@NoName08154711

Ja aber was soll ich jetzt tun wegen dem Geld sind auch 1.250€ und ich brauch dringend eine kamera..

NoName08154711  10.03.2019, 10:54
@lucasweitgasser

Hast Du schon bezahlt, per PayPal?

Das geht nämlich aus Deinen Fragen nicht hervor.

Falls ja, musst Du die angegebene Lieferzeit abwarten, danach solltest Du Dich in Dein PayPal-Konto einloggen und dort einen Fall wegen eines nicht erhaltenen Artikels eröffnen, das geht bis zu 180 Tage nach dem Kauf und nur dann, wenn Du bei eBay noch keinen Fall eröffnet hast: www.paypal.com/cgi-bin/webscr?cmd=_complaint-view

lucasweitgasser 
Beitragsersteller
 10.03.2019, 10:57
@NoName08154711

Ne Kreditkarte...

lucasweitgasser 
Beitragsersteller
 10.03.2019, 10:58
@lucasweitgasser

Therefore, please could you open an item not received case with eBay or PayPal to get the refund?

er hat ja das geschrieben aber check nicht was er damit meint..

NoName08154711  10.03.2019, 10:58
@lucasweitgasser

Kreditkartenzahlungen laufen in der Regel über PayPal, deshalb solltest Du dort einen Fall eröffnen, das schreibt er doch.

Falls nicht, musst Du das mit Deinem Kreditkartenanbieter klären.

lucasweitgasser 
Beitragsersteller
 10.03.2019, 10:59
@lucasweitgasser

aber glaub das hat er alle geschrieben weil paar sicher mit paypal zahlen

germanils  10.03.2019, 11:34
@Mikromenzer

Mit Dandy100 zu diskutieren ist wie mit einer Taube Schach spielen.

haikoko  10.03.2019, 11:35
@lucasweitgasser

Du hast es immer noch nicht verstanden: Deine Kreditkartenzahlung wurde über Paypal abgewickelt.

heurekaforyou  10.03.2019, 16:08
@dandy100

DAS IST LEIDER FALSCH!

§ 6 der eBay-AGB: Verkäufer müssen in der Lage sein, die angebotenen Waren dem Käufer unverzüglich nach Vertragsschluss zu übereignen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Verkäufers, die gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay für die Nutzung der deutschsprachigen eBay-Websites verstoßen, sind unzulässig. Hierzu zählen insbesondere Klauseln, welche von dem in § 6 der eBay-AGB festgelegten Vertragsschlussmechanismus abweichen.

(Quelle: eBay)

Du schreibst:

Dass ein Anbieter nämlich seine eigenen AGB´s machen darf. IST deutsches Recht!

Gut zu wissen:

Das stellt auch niemand in Zweifel. Allerdings lassen sich durch eigene AGB die rechtlichen Bestimmungen zum Kaufvertrag nicht aushebeln oder umgehen.

Du schreibst:

Wenn ein Artikel nicht mehr verfügbar ist, ist der Kaufvertrag nichtig

IST DAS SO ??

Demnach braucht ein Käufer auch nicht bezahlen, wenn kein Geld mehr verfügbar ist?

Das wäre nämlich die logische Konsequenz.

heurekaforyou  10.03.2019, 17:47
@dandy100

Du stellst Behauptungen auf - verstehst die Zusammenhänge offensichtlich nicht!!

Mein Tipp:

Wenn du deine Behauptungen durch einen Link rechtfertigen möchtest - solltest du auch den Inhalt kennen!

Auf der genannten Seite wird sehr umfangreich und leicht verständlich erklärt, was du scheinbar nicht akzeptieren willst.

KEIN QUATSCH - SONDERN FAKTEN:

Zu beachten ist, dass allein die Tatsache, dass eine Ware aus dem Warenbestand des Verkäufers nicht mehr geliefert werden kann, nicht zu Unmöglichkeit gem. § 275 Abs. 1 BGB führt.

Unmöglich wäre die Leistungserbringung nur dann, wenn der Verkäufer die Kaufsache selber also nicht mehr erwerben könnte.

FAZIT:

Solange der Verkäufer die Möglichkeit hat Ersatz zu beschaffen, ist er hierzu verpflichtet!

Ansprüche auf Unterlassen und Schadensersatz der Mitbewerber

Neben den Schwierigkeiten, die sich bei dem Verkauf nicht lieferbarer Ware mit dem Käufer ergeben können, können eventuell auch Wettbewerber Unterlassung- und/oder Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer geltend machen. Das Werben mit tatsächlich nicht lieferbarer Ware ist ein sog. Lockvogelangebot gem. Nr. 5 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG und stellt eine in jedem Fall unzulässige Wettbewerbshandlung dar.

Im Falle von Lockvogelangeboten liegt der die Unlauterkeit begründende Umstand nicht in der mangelnden Vorratshaltung durch den Unternehmer, sondern in der mangelnden Aufklärung des Kunden über die Verfügbarkeit des Produkts. Entscheidend für das Vorliegen einer unlauteren Wettbewerbshandlung ist mithin, ob sich die Verfügbarkeit des Produkts mit der durch die Darstellung der Ware im Internet geweckte Erwartung des Käufers diesbezüglich deckt.

Für den online Versandhandel hat der BGH festgestellt (Urteil vom 07.04.2005, I ZR 314/02), dass ein durchschnittlich informierter und umsichtiger Verbraucher davon ausgehe, dass Verfügbarkeitsangaben auf Internetseiten immer auf dem neusten Stand seien. Da Angebote im Internet anders als Angebote in Printkatalogen ständig aktualisiert werden könnten, ginge der Verbraucher bei einer entsprechenden Kennzeichnung der Ware von deren sofortiger Versandbereitschaft aus.

Dementsprechend stellt nicht allein das Werben mit überhaupt nicht verfügbarer Ware, sondern auch mit nicht sofort lieferbarer Ware ohne einen Hinweis der auf eventuelle Lieferungsverzögerungen hinweist einen Verstoß gegen Nr. 5 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG dar.

Mein Tipp:

Weniger Quatschen - mehr Lesen!!

heurekaforyou  10.03.2019, 18:15
@dandy100

Du möchtest wissen

Ist der Satz irgendwie unklar?

FAKT IST:

Braucht der Schuldner nach § 275 Abs. 1 bis 3 nicht zu leisten, kann der Gläubiger unter den Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 Schadensersatz statt der Leistung verlangen.

Gut zu wissen:

Der Verkäufer muss seinen Schaden wiederum gegenüber seinem Vertragspartner geltend machen.

Ist doch irgendwie klar - oder?

Er ist normalerweise verpflichtet, die Kamera zu liefern.

Da Du aber offensichtlich bei einem ausländischen Händler (China?) gekauft hast, wirst Du das nicht durchsetzen können und wollen.

Bewerte entsprechend sachlich und such Dir einen anderen Verkäufer.

Und bevor Du fragst: Nein, eBay kann, darf und wird Dir da nicht helfen.

lucasweitgasser 
Beitragsersteller
 10.03.2019, 10:27

Nein London

NoName08154711  10.03.2019, 10:31
@lucasweitgasser

Bitte die Artikelnummer, auch VK mit Artikelstandort London haben oft ihren Sitz in China.

Wie auch immer, in beiden Fällen wirst Du dein Recht nicht durchsetzen.

aber darf man das oder ist er jetzt verpflichtet mir diese Kamera zu besorgen?

Nein, ist er nicht, wenn ein Lieferant nicht mehr liefern kann, ist der Verkäufer zu gar nichts verpflichtet - herzaubern kann er die Ware nicht.

Steht übrigens alles bei ebay

NoName08154711  10.03.2019, 10:23
Steht übrigens alles bei ebay

Zeigst Du uns das bitte?

Danke!

Mikromenzer  10.03.2019, 10:22

Absoluter Unsinn nur weil eBay etwas schreibt, wenn es das überhaupt schreibt, heißt es nicht, dass geltendes Recht umgangen werden kann.

heurekaforyou  10.03.2019, 13:49

VÖLLIG FALSCH!

Vielleicht solltest du zunächst lesen, was auf eBay steht.

Von dem was du behauptest steht dort jedenfalls nicht ein Wort.

iq1000  10.03.2019, 13:30

Sorry, ein Kauf bei eBay ist bindend.