Ebay Käufer meldet sich nach 2 Wochen und will Versand nicht bezahlen?

4 Antworten

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Natürlich hast Du recht, und solche Anfrgen stellt man vor dem Kauf. Melde einen nicht bezahlten Artikel, eine negative Bewertung ist Dir aber so gut wie sicher. Beschreibe ihm wie hier Deine Ausgaben, denn Portkosten ist nicht gleich Versandkosten.

Und zur Zahlungsfrist schreibt ebay:

Der Käufer ist grundsätzlich zur Vorkasse verpflichtet. Sofern Käufer und Verkäufer nichts Abweichendes vereinbaren, ist der Kaufpreis sofort fällig und vom Käufer über die vom Verkäufer angebotenen Zahlungsmethoden zu begleichen. eBay behält sich vor, die für einen Käufer verfügbaren Zahlungsmethoden zum Zwecke des Risikomanagements einzuschränken.

http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html?clk_rvr_id=1264101904236&rmvSB=true#formate

er hat mir geantwortet ich soll im nur 15 € verrechnen ansonsten gibt er mir eine Negative Bewertung.

Schon mal mindestens eine ganz klare Nötigung, welche strafbar ist. Um den Straftatbestand der Erpressung zu verwirklichen, erscheint mir der geldbetrag allerdings zu gering.

Ich würde ihm jetzt höflich schreiben, das Du die Einzahlung der Kaufsumme und der VOLLEN Versandkosten von 38 Euro bis zu ienem festen Termin erwartest. Den Nachlass kannst Du aus Gründen der Lagerkosten für nicht abgerufene Waren nicht halten. Ansonsten würdest Du Rechtsmittel einlegen.

Solche Leute braucht man nicht als Kunden.

Ich weiss nicht, was Dich daran hindert drei Pakete zu versenden.

Abgesehen davon, dass ich anders mit meinen Käufern umgehe, wäre das dann meine Lösung.

Theoretisch hast Du Recht. Aber was soll denn der Ärger bringen?

könnte ich ihm auch die vollen 38 €

Wenn ich diesen Betrag ganz schlicht durch 3 dividiere sind das schon heftige Versandpreise in Deinen einzelnen Angeboten, die mich vom Kauf abhalten würden.

haikoko  27.10.2018, 11:07

Nachtrag:

Dein Käufer hat wahrscheinlich 2 Wochen darauf gewartet, dass Du ihm eine korrigierte Rechnung schickst, ehe er Dich angeschrieben hat.

Sicher, ebay Käufe sind lt. ebay AGB sofort zur Vorkassezahlung fällig. Aber Mißverständnisse können so entstehen.

Wenn Du allerdings keine Zahlungsfrist in Deinen Angeboten angegeben hast, kommt der Käufer erst nach 30 Tagen in Verzug. Bei den über die Verkaufsplattform ebay geschlossenen Kaufverträgen gilt das BGB.

ebay reagiert eher hart gegenüber Verkäufern, bei denen Verdacht auf Versandkostenabzocke besteht.

Esel11 
Beitragsersteller
 27.10.2018, 12:13

die Rechnung mit dem 20 € Versand statt 38 € Euro habe ich ihm übrigens 1 Tag nach Ende der Auktion geschickt von daher hatte er 11 Tage Zeit und hat sich nichtmal gemeldet

haikoko  27.10.2018, 12:33
@Esel11

Das kann passieren.

Du könntest ja drei Fälle aufmachen:

https://resolutioncenter.ebay.de/

"Ich habe mein Geld noch nicht erhalten" anklicken, parallel dazu kannst Du dem Käufer höflich schreiben, dass Du die Kaufverträge als gelöst betrachtest, wenn die Zahlung nicht bis zum xxxx auf Deinem Konto eintrifft.

Die Fälle kannst Du minutengenau nach 4 Tagen schliessen und erhältst die Verkaufsprovision erstattet. Damit verliert der Käufer dann sein Bewertungsrecht und erhält eine Verwarnung von ebay.

Erst wenn die Kaufverträge gelöst sind, kannst Du wieder über die Artikel verfügen. Den Käufer würde ich auch noch auf meine Sperrliste https://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BidderBlockLogin&BidderBlockLogin= setzen.

Esel11 
Beitragsersteller
 29.10.2018, 16:47
@haikoko

hi ich habe die Fälle heute geschlossen, trotzdem hat er mir im Nachinen noch 1 Minus geben können und behauptet in der Bewertung ich würde den doppelten Versand berechnen, obwohl ich genau das berechne was ich in den Auktionen angegeben habe, dies ist eine glatte Lüge, ich habe den Käufer zweimal bei Ebay gemeldet wegen falscher Bewertung und Erpressung.

Esel11 
Beitragsersteller
 27.10.2018, 12:09

tut mir leid aber die Artikel sind recht groß und schwer, die kosten pro Paket rund 10 € alleine der Versand, von daher kann hier nicht von Versandkostenabzocke gesprochen werden, wenn er alle drei auf einmal will kostet mir das Paket rund 15 Euro und den Karton und das Klebeband muss ich auch bezahlen, von daher sind die 20 € mehr als angemessen da bleiben mir beim Versand am Ende vielleicht 1-2 Euro übrig, dazu kommt aber noch der Benzin vom Auto mit dem ich es zur Post bringe und die Arbeitszeit etc.

haikoko  27.10.2018, 12:21
@Esel11

Ich kann Deine Rechnung nicht nachvollziehen. Aber das mag an mir liegen.

Als ich mal 3 großformatige Pakete verschicken, jeweils 2 Teile einer älteren Steroanlage von je 42 cm Breite (Geschenk) musste, habe ich drei Umzugskartons im Angebot eines Baumarkts gekauft (je EUR 1,10) und habe das ganze danach vom Paketdienst (Hermes) abholen lassen. Das war aber auch das erste und letzte Mal, dass ich so Riesenteile verschickt habe.

Alle großen Artikel, die ich verkaufe, lasse ich abholen. Dann entstehen solche Probleme nicht.

Aber sei es, wie es sei: Das Kind ist in den Brunnen gefallen.

Versuche Dich mit dem Käufer höflich zu einigen oder biete ihm an, dass Ihr den Kaufvertrag löst. Und sei in Deiner Korrespondenz nicht so heftig, wie ich Deine Frage empfinde. Vielleiht hilft es, wenn Du ihm eine genaue Auflistung Deiner Kosten zusendest - eventuell noch in einer Gegenüberstellung zum Einzelversand.

Wenn du keine Zahlungsfrist angegeben hattest, hat der Käufer 30 Tage Zeit zu zahlen. Mit den 2 Wochen liegt er also voll im Limit.

Er hat mit jedem Kauf einen einzelnen Vertrag abgeschlossen. Du wärst berechtigt, die Versandkosten einzeln zu berechnen. Da hätte er vor Gebotsabgabe fragen sollen. Jetzt muss er sich mit dem zufrieden geben, was du ihm als Nachlaß anbietest.

Die Bewertungserpressung kannst du an ebay melden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Hobbyjurist18  27.10.2018, 00:48

Das mit den 30 Tagen kann ich nirgends finden. Das Einzige welches dem nahe kommt ist § 280 Absatz 3 BGB aber auch der sagt nichts davon, dass man 30 Tage Zeit hätte zu zahlen.

Viel eher spricht dem noch § 271 Absatz 1 BGB entgegen.

Magst Du dir die Mühe machen und mir Deine Aussage aufschlüsseln?

ronnyarmin  27.10.2018, 00:50
@Hobbyjurist18

Ich habe das so im Kopf und diesen Zeitraum auch mal im BGB gefunden. Ich suche danach und melde mich wieder.

Hobbyjurist18  27.10.2018, 00:56
@ronnyarmin

Sorry sehe gerade Tippfehler, ich meinte nicht § 280 sondern § 286 Absatz 3 BGB. Ist schon spät.

Hobbyjurist18  27.10.2018, 01:04
@ronnyarmin

Genau, das passt aber nicht ganz. § 286 Absatz 3 BGB sagt: "spätestens" Es gibt also keinen Zeitraum an in dem gezahlt werden darf, sondern eine Zeit nach der es dann definitiv zu spät ist. Es ist also keine Norm für eine Zahlungsfrist, sondern eine Erleichterung des Verzuges, dann wird keine Mahnung benötigt.

Dabei ist dann noch zwischen Verbraucher und Unternehmer zu unterscheiden.

Für die Zahlung gilt erstmal § 271 Absatz 1 BGB also Geld ist sofort zu zahlen.