Ebay Gebühren in der Umsatzsteuervoranmeldung

3 Antworten

ich habe so eine Ahnung:

Pos52.: Nettobetrag der Ebay Rechnung

Pos53.: Vorsteuerbetrag (Nettobetrag + 19% Ust.)

Pos67.: Vorsteuerbetrag aus Leistungen in gleicher Höhe

Somit wäre es eine sogenannte Nullrechnung. Korrekt?

agentharibo  17.05.2014, 08:37

Eine Nullrechnung kommt nur dann zustande wenn der Unternehmer seine USt-Identnummer mitteilt. Dann berechnet eBay keine luxemburgische Umsatzsteuer. Dementsprechend wird dann die Umsatzsteuerfiktion behandelt.

Es gibt keine USt bei eBay. Du hast lediglich vergessen eBay mitzuteilen, dass du umsatzsteuerpfliche Umsätze tätigst. Hast du denn keine USt-Identnummer beantragt? Nur so umgehst du die ausländische Steuer und man berechnet die Gebühren netto.

Die ebay gebühren kommen gar nciht in die Umsatzsteuervoranmeldung, wenn dann nur die enthaltene Umsatzsteuer als Vorsteuer. Diese dann zusammen mit der übrigen Vorsteuer.

agentharibo  17.05.2014, 08:31

Oder wenn man vergessen hat eine USt-Identnummer zu beantragen und dies eBay mitzuteilen. Wer auf unnötigen Kosten sitzen bleibt wird nicht glücklich.

MoneyInc 
Beitragsersteller
 27.04.2014, 17:15

das stimmt nicht, da alle Umsätze, die im Voranmeldungszeitraum generiert wurden, angegeben werden müssen. Und da es sich um Nettorechnungen handelt, kann ich auch keine Vorsteuer geltend machen.

wfwbinder  27.04.2014, 22:17
@MoneyInc

Sind die Gebühren von ebay steuerfrei? na gut dann kein Vorsteuerabzug?

Oder müssen die eBay gebühren im Reverse Charge abgerechnet werden?

Aber die eBay gebühren als soche, haben in einer Umsatzsteuervoranmeldung nichts zu suchen.

Ich trage auch nicht den Wareneinsatz, sondern die Vorsteuer daraus ein.