Ebay Gebühren in der Umsatzsteuervoranmeldung
Ich bin Umsatzsteuerpflichtig und laufe bei Ebay als nettorechungsberechtigt. Wo trage ich die Ebay Gebühren in der Umsatzsteuervoranmeldung ein? Bitte die genauen Kennziffern mit Bezeichnungen nennen. Danke im Voraus.
3 Antworten
ich habe so eine Ahnung:
Pos52.: Nettobetrag der Ebay Rechnung
Pos53.: Vorsteuerbetrag (Nettobetrag + 19% Ust.)
Pos67.: Vorsteuerbetrag aus Leistungen in gleicher Höhe
Somit wäre es eine sogenannte Nullrechnung. Korrekt?
Eine Nullrechnung kommt nur dann zustande wenn der Unternehmer seine USt-Identnummer mitteilt. Dann berechnet eBay keine luxemburgische Umsatzsteuer. Dementsprechend wird dann die Umsatzsteuerfiktion behandelt.
Es gibt keine USt bei eBay. Du hast lediglich vergessen eBay mitzuteilen, dass du umsatzsteuerpfliche Umsätze tätigst. Hast du denn keine USt-Identnummer beantragt? Nur so umgehst du die ausländische Steuer und man berechnet die Gebühren netto.
Die ebay gebühren kommen gar nciht in die Umsatzsteuervoranmeldung, wenn dann nur die enthaltene Umsatzsteuer als Vorsteuer. Diese dann zusammen mit der übrigen Vorsteuer.
Oder wenn man vergessen hat eine USt-Identnummer zu beantragen und dies eBay mitzuteilen. Wer auf unnötigen Kosten sitzen bleibt wird nicht glücklich.
Sind die Gebühren von ebay steuerfrei? na gut dann kein Vorsteuerabzug?
Oder müssen die eBay gebühren im Reverse Charge abgerechnet werden?
Aber die eBay gebühren als soche, haben in einer Umsatzsteuervoranmeldung nichts zu suchen.
Ich trage auch nicht den Wareneinsatz, sondern die Vorsteuer daraus ein.
das stimmt nicht, da alle Umsätze, die im Voranmeldungszeitraum generiert wurden, angegeben werden müssen. Und da es sich um Nettorechnungen handelt, kann ich auch keine Vorsteuer geltend machen.