Ebay Betrug, Zivilrechtliche Anzeige?
Hallo,
ich werde nicht so wirklich schlau aus der ganzen Sache. Ich habe einen Neuen Artikel für 250 Euro gekauft und einen gebrauchten bekommen das mal im groben, war Privatkauf per Nachname.
Ein Anwalt hat mir geraten mich an die Polizei zu wenden, weil die Kosten den "streit Betrag" um einiges übersteigen werden. Bei der Polizei wurde mir gesagt das ich eine Anzeige zwar machen kann aber eher eine Zivilrechtliche Anzeige notwendig ist und das heißt?
Natürlich hab ich nachgefragt und als Antwort kam "ich muss Sie zunächst darauf hinweisen, dass durch die Polizei keine Rechtsberatung erfolgen darf."
Gut also bin ich so schlau wie vorher ....
Ich hoffe auf Hilfe denn Ebay lässt einen natürlich im Regen stehen, bedingt selber schuld.
6 Antworten
Anzeige wohl weniger. Bis jetzt liegt noch nichts strafrechtliches vor.
Du hast Anspruch auf den Artikel, wie beschrieben, entsprechend dem gem. BGB auf der Verkaufsplattform ebay geschlossenen Kaufvertrag:
http://dejure.org/gesetze/BGB/433.html
§ 433 Vertragstypische Pflichten beim KaufvertragDanach wäre das für mich ein Sachmangel, den ich beim Verkäufer entsprechend reklamieren würde:
http://dejure.org/gesetze/BGB/434.html§ 434 Sachmangel
Eine Anleitung zur Reklamation mit Fortfolge um hoffentlich ohne Anwalrt weiterzukommen, findest Du hier:
http://iceolli.de/mahn/Um Deine Wünsche durchzusetzen, benötigst Du zwingend eine Kopie des Angebots, woraus hervorgeht, dass tatsächlich ein neuer Artikel angeboten und verkauft wurde.
Einen Anwalt würde ich vermeiden, da Du für die Kosten in Vorlage treten musst.
Zuerst solltest du dich mit E-Bay in Verbindung setzen und den Kauf annullieren bzw. vom Kauf zurücktreten aus genannten Gründen.
Lies dir das Angebot nochmal GENAU durch und schaue nach, ob nicht im Kleingedruckten irgendwo doch die Rede von einem gebrauchten Artikel ist.
Es gibt ja auch so Angebote wo ein Verkäufer lediglich die Verpackung einer Ware zum Kauf anbietet, was jedoch nur sehr kein und ganz weit unten zu lesen ist.
EBay ist nur Vermittler und hat mit dem Vertrag selbst nichts zu tun.
Es handelt sich hier um einen Kauf von privat, also gibt es kein Rücktrittsrecht.
Der Artikelzustand steht oben recht deutlich drin. Wenn neu verkauft und gebraucht geliefert wurde, dann haben wir eben das Fehlen einer vertraglich zugesicherten Eigenschaft.
Wie wäre es dann, wenn du die Frage nicht hier stellst, sondern mal bei Google eingibst? Oder denkst du, hier sitzen nur Anwälte für Zivilrecht?
Aber nur weil ich so freundlich bin... DU musst beweisen, dass der Verkäufer "trügerische Absichten" hatte. Was aber schwierig werden könnte, da er einfach argumentieren könnte, dass er aus Versehen das falsch Häkchen gesetzt hat. Also... good luck du unfreundlicher Mensch.
Zunächst mal gibt es keine zivilrechtliche Anzeige!
Die Polizei ist in diesem Fall nicht zuständig, da es sich hier um keine Straftat handelt.
Hier handelt es sich eindeutig um eine zivilrechtliche Forderung. Wenn in der Beschreibung ein neues Gerät vereinbart und ein gebrauchtes Gerät geliefert wurde, haben wir das Fehlen einer vertraglich zugesicherten Eigenschaft.
Was sagt denn eigentlich der Verkäufer zu der Sache? Dieser wäre hier mal die erste Anlaufstelle.
Da hat die Polizei recht. Denn eine Anzeige bringt Dir kein Geld wieder. Das geht nur über einen Anwalt. Den müsste zwar der Verkäufer bezahlen. Aber es hat sich oft genug erwiesen, dass bei diesen Leuten nichts zu holen ist, und dann bleibst Du auf dem Geld sitzen.
Entweder Du akzeptierst es so wie es ist, oder Du setzt einen Anwalt ein.
Also ist mit Zivilrechtsanzeige der Anwalt gemeint? Wenn ja wäre es ja lustig das der Anwalt sagt ich soll zur Polizei :D
Naja, eigentlich anständig von diesem Anwalt. Er hat genug Erfahrung und weiß, dass Du auf den Kosten wahrscheinlich sitzenbleibst. Und ja, Anwalt ist zivilrechtlich.
Danke, wenigstens einer der die Frage verstanden hat und nicht mit irgendwelchen Weisheiten um sich wirft die ich selbst schon erwähnt habe. Muss wohl am meinem Deutsch arbeiten wenn es so schwer zu verstehen ist.
Du bist wirklich nicht zu beschreiben! Was erwartest du denn? Dass hier nur Anwälte sitzen die nur darauf warten deine bescheuerten Fragen zu beantworten?! Hier machen sich Leute die Mühe um dir zu helfen und dir fallen nur Beleidigungen ein. ich hoffe, dass du dein Geld nie wieder bekommst!
Ich erkläre Dir das auch noch. Selbst wenn die Sache vor Gericht ginge, bekommt der Verkäufer ein Strafe, und selbst dann hast Du Dein Geld noch nicht wieder. Damit beschäftigt sich das Gericht nicht. Das ist dann die Arbeit der Anwälte.
Strafrecht: Täter bekommt eine Strafe.
Zivilrecht: Du bekommst dein Geld oder den Artikel im versprochenen Zustand, musst aber Anwaltskosten etc. für das gerichtliche Verfahren vorstrecken und nachdem du gewonnen hast eintreiben, wenn der Verkäufer selber kein Geld hat wird das eine ziemlich "spaßige" Angelegenheit...
Setz dich mit eBay in Kontakt, das ist am einfachsten. Egal ob der Verkäufer privat oder gewerblich ist, er ist verpflichtet den Vertrag zu erfüllen und wenn der Artikelzustand als Neu angegeben wurde, hat der Artikel auch Neu zu sein, Punkt. Mit "keine Rücknahme da Privatverkauf" oder ähnlichem hat das absolut nichts zu tun.
Vlle Zustimmung, bis auf den Rat, sich an ebay zu wenden.
ebay hat mit dem Kaufvertrag nichts zu tun. ebay kann nichtmal entscheiden, ob ein Sachmangel vorliegt. Was also sollte ebay tun können?
Ebay weiß bescheid und weil es ein Privatkauf ist können sie eigentlich nichts machen. Ich brauch nicht nachlesen da ich ja weiß was ich gekauft habe bzw worauf ich geboten habe. Ich hab den Artikel ja vor mir liegen und kann recht gut von Neu und gebraucht unterscheiden.
Meine frage ist, was ist eine Zivilrechtliche Anzeige? Wo macht man die .....