Durchlauferhitzer ist defekt und der Vermieter kümmert sich nicht darum
Guten Tag,
seit 10 Tagen ist der Erhitzer defekt. Ich habe den Vermieter diesbezüglich kontaktiert und er hat sich das angeschaut. Und seitdem kümmert er sich nicht wirklich drum. Heute wollte er erscheinen, tat er aber nicht. Auf meine Anrufe reagiert er nicht. Mich regt diese Sache langsam auf. Wie kann ich denn gesetzlich dagegen antreten? Ich möchte das selber in die Hand nehmen und jmd anrufen der sich darum kümmert. Kann ich die Kosten dann auf den Vermieter übertragen? Kann doch nicht sein, dass ich 10 Tage lang auf ihn warten muss. Ich habe ihn oft angerufen und heute wollte er defintiv kommen.
MFG
6 Antworten
Berechtigt zur Mietminderung, wobei ich kein Anwalt bin und dir nicht sagen kann, um wie viel Prozent. Das kannst du deinem Vermieter mal so weiterleiten, wenn nicht zeitnah was geschieht.
Ich würde ihm schriflich mitteilen, dass er bis zu einem bestimmten Termin den Schaden bitte beheben soll, ansonsten würde die Miete gemindert werden. Wenns ums Geld geht, reagieren die Vermieter immer schnell.
Fristen setzen und Reperatur auf seine Kosten androhen. Dann erstmal selbst bezahlen und ihm die Rechnung zukommen lassen. Oder Mietminderung androhen. Um wie viel Prozent man die in dem Fall kürzen darf, sollte man beim Mieterschutzbund oder beim Anwalt für Mietrecht erfragen.
Du kannst/musst Deinem Vermieter eine Frist für Reparatur oder Auswechseln setzen, und zwar schriftlich. Kündige ihm an, dass Du danach selbst tätig wirst zu seinen Lasten. Passiert bis zur Verstreichung der Frist tatsächlich nichts, kannst Du den Durchlauferhitzer selbst reparieren lassen. Geht das nicht, lass es Dir schriftlich geben und kaufe einen neuen. Er muss vom Fachmann entfernt und neue installiert werden. Die Rechnung reichst Du zur Bezahlung beim Vermieter ein. Zahlt er nicht, kannst Du den Betrag von der Miete abziehen. Nun müsste Dein Vermieter vor Gericht gehen, wenn er das alles nicht will. Aber Du bist auf der sicheren Seite.
Wie so soft.... Schriftlich mit fristsetzung. Sofortige Mietkürzung, da ja offenbar ne Info 8 bereits ) erfolgte und nach Fristabzug eine Firma beauftragen und Rechnung an Vermieter ( Mietrecht !!! ) Wichtig ist noch.... Schriftliche Info per Einschreiben und RA !
Wie lange sollte denn Fristsetzung sein?
Gruß