Durch Rücklastschrift sofort Inkassogebühren?
Hallo, vor einiger Zeit sah ich auf meinem Kontoauszug eine Abbuchung, die ich nicht zuordnen konnte. Ich kaufe immer bei Rewe ein, zahle auch meist mit EC-Karte, auf dem Auszug steht immer "Rewe Hannover-Burg" und dieses mal stand da "Rewe Jennifer Bini", die Abbuchung war schon 2 Wochen her, ich sah das durch Zufall. Laut Einwohnermeldeamt existiert eine Jennifer Bini nicht und darauf hin beschloss ich, die Abbuchung aus Angst vor einem Betrug zurück zu nehmen, weil ich dachte, dass Rewe sich meldet. Ich konnte nicht ahnen, dass sich ein Inkassounternehmen, bzw ein Anwalt der ein Inkassounternehmen vertritt, direkt mit immens hohen Beträgen bei mir meldet. Es handelte sich um einen Kleinbetrag von 23 Euro und zahlen soll ich nun 118 Euro, das kann doch nicht wahr sein! Das war nicht mal Absicht, als würde ich aus Lust und Laune Beträge zurück holen...Ich frage mich, ob das alles so rechtens ist, ein Telefonat mit dem Anwalt hat nichts gebracht.
5 Antworten
Da du die Rücklastschrift selbst veranlasst hast musst du auch für die entstandenen kosten gerade stehen. Der anwalt hätte IMHO sogar sofort Zahlungsklage einleiten können (die Rücklastschrift wäre als Zahlungsverweigerung zu sehen) wodurch es noch teurer geworden wäre. Evt. lassen sich aber teile sparen... auf jeden Fall zu zahlen:
1. Hauptforderung
2. Rücklastschriftkosten (0-10€)
3. Auskunftskosten der Bank (10-20€)
+ Anwaltskosten
In Zukunft erst ganz sicher sein das die Lastschrift nicht gerechtfertigt ist... du hast 2 Wochen zum prüfen.
Lies bitte mal meine Antwort in folgendem Beitrag durch: https://www.gutefrage.net/frage/anwaltskosten-tragen-obwohl-keine-mahnungen-gekommen-sind
Habe wenig Lust, das nochmals einzutippen ;-)
Dass es ein "unbekannter" Rewe-Markt war, hilft dir nicht wirklich weiter. Es stand Rewe dabei und du hättest problemlos vom Geldbetrag her und auf den Kontoauszügen alles mit deinen Kassenzetteln abgleichen können, so herausfinden können, dass es einen Einkauf in dieser Höhe gab der bisher nicht abgebucht wurde...
Du hast die Rücklastschrift vorgenommen und dadurch Verzug ausgelöst, eine Mahnung ist dann nicht mehr notwendig.
Dem Grunde nach schuldest du aber den Ersatz des Verzugsschadens, jedoch kann man an der Höhe was drehen.
Bzw. könnte man wenn du uns die einzelenen Positionen aufgelistet hättest statt der Gesamtsumme der Forderung.
Telefonieren ist nie eine gute Idee in rechtlichen Angelegenheiten.
Verbraucherzentrale oder ÖRA, günstiger als eigener Anwalt.
Liste mal die Gebühren auf.Da wird oft getrickst.
Leider im großen und ganzen im grünen Bereich.
Hauptforderung 23,84
Zinsen 0,08
Mahnkosten 3,45
Adressrecherche 20,50
1,3 Geschäftsgebühr 58,50
Post- und Tele. Pauschale 11,70