Dürfen Sie das Fernsehkabel einfach abschneiden?
Guten Abend,
seit Wochen wird bei uns die Außenfassade unser Wohnung neu gemacht, wir sind in der Wohnung nur zu miete.
Wir haben ein extra Kabel, dass mit der Antenne oben auf dem Dach in Verbindung ist, um türkische Kanäle empfangen zu können, allerdings hat das Unternehmen das die Wand bemalt unser Kabel einfach geschnitten, weshalb wir keinen Empfang mehr haben. Sie haben uns weder gefragt, noch bescheid gegeben, dass sie das gemacht haben. So eine Installation kostet sehr viel Geld, ca. 700 € haben wir dafür gezahlt.
Oben haben wir ebenfalls einen türkischen Nachbar, bei dem wurde das Kabel nicht geschnitten, bei uns allerdings schon, wie schon geschrieben, ohne Meldung und zu Fragen.
Meine Frage ist: dürfen Sie das? Und können wir jetzt Schadensersatz fordern? Ich bitte um eine hilfreiche Antwort.
7 Antworten
Grundsätzlich (also Ausnahmen gibt es) muss ein Handwerker die Einsatzstelle so verlassen, wie er sie vorgefunden hat. Daher würde ich den Vermieter informieren und mit ihm die Lage besprechen.
Der alte Zustand sollte danach wieder hergestellt sein. Das muss kein Kabel auf der Außenwand sein, da hätte ich schon als Vermieter nicht zugestimmt. Eine Verletzung der Außenhaut ist immer schädlich.
Trotzdem habt Ihr natürlich das Recht auf freien Informationszugang. Dafür müsst Ihr vermutlich dem Vermieter eine Frist geben, kann man auch freundlicher machen. Indem man fragt, wie lange er zur Klärung braucht und wie lange es dann dauern wird.
Wenn das so freundlich nicht funktioniert, dann werdet Ihr wohl einen Anwalt brauchen. Der dann aber wieder neue Fristen setzt. Diese Tätigkeit werdet Ihr wohl selber bezahlen müssen, wenn Ihr keinen Anspruch auf Prozesskostenbeihilfe habt. Aber was das bedeutet erklärt auch der Anwalt.
Sie können vom Verursacher Schadenersartz fordern.
Ich bin mir sicher, dass die das nicht dürfen.. Bist du dir denn sicher, dass die es wirklich waren? Vielleicht hat sich ja jemand einen dummen Scherz erlaubt oder so? Also wenn die es waren, müssen die das wieder ersetzen. Ansonsten kannst du ja Anzeige erstatten..
Die waren es, ein Mitarbeiter hat es zugegeben. Er hat gemeint, der Chef habe das so gewollt, weil sie es eilig hatten.
wenn der Vermieter einverstanden ist mit dem Kabel und ein Mitarbeiter das Abschneiden zugegeben hat, dann würde ich die Firma schriftlich auffordern, das sofort wieder in Ordnung zu bringen nd zwar mit einem neuen Kabel (nicht mit einem geflickten altem).
Wahrscheinlich steht das Gerüst noch, wenn das erstmal weg ist wird es viel teurer, Deshaln Einschreiben per Posteinwurf verwenden.
Die Firma muss alle Kosten übernehmen, einschließlich in Betriebnahme.
Solange noch ein Gerüst steht, ist das leicht zu beheben. Die paar Meter Kabel kosten bestenfalls € 25.--, und sind in wenigen Minuten montiert. Also bei der Firma reklamieren respektive beim Vermieter. Allerdings ist in diesem Zusammenhang auch zu bedenken, dass das Verlegen von Kabeln auf der Fassade grundsätzlich nicht zulässig ist. Die Verkabelung gehört ins Haus, nicht außen aufgenagelt.