Dürfen Russen in Deutschland Auto fahren?
In Kürzem werden Freunde aus Russland hier zu Besuch kommen. Sie wollen sich ein Auto bei Sixt mieten und damit quer durch Deutschland fahren. Die Frage ist, ob irgentwelche Unterlagen benötigt werden, um als Russe in Deutschland zu fahren. Meine Freunde besitzen einen russischen Führerschein, der sowohl in kyrrilisch als auch in französisch ist. Muss ein nationaler Kartenführerschein beantragt werden? Und wie ist es mit Sixt. Die Sixt- Mietautos besitzen bereits ueber ein deutsches Autokennzeichen. Dürfen meine russischen Freunde ein Auto mit deutschem Kennzeichen benutzen?
8 Antworten
Ja klar dürfen sie das. Wenn sie ein Auto mieten wollen (bei Sixt) benötogen sie lediglich den Führerschein und eine Kreditkarte um die Kaution zu bezahlen.
Deine Freunde dürfen hier nur fahren, wenn sie einen europäischen Führerschein haben (so wie die europäische Krankenkasse). Ein Auto mit deutschem Kennzeichen dürfen sie dann fahren, das spielt keine Rolle.
Das stimmt nicht ganz, in Deutschland sind Führerscheine die in Russland ausgestellt wurden akzeptiert. Es ist kein EU-Führerschein erforderlich.
Wenn du allerdings als Deutscher in Russland dein Führerschein machst ist dies nicht anerkannt.
Kleiner aber feiner unterschied. :)
Der russische Führerschein wird anerkannt, wie andere Führerscheine auch. Allerdings ist meines Wissens nach die Erlaubnis, bzw. die Gültigkeit eines ausländischen Führerscheins in Deutschland befristet. Sollten sie eine lange Zeit hier bleiben, so müsste der Schein umgeschrieben werden.
Ruf doch einfach bei Sixt an und erkundige Dich dort ! dann bist Du auf der sicheren Seite !!!! :-)))
Ja die dürfen fahren.
Laut ADAC :
Was gilt, bei vorübergehendem Aufenthalt in Deutschland? Ohne einen "ordentlichen Wohnsitz" in der Bundesrepublik Deutschland, kann man mit einem gültigen ausländischen Führerschein in Deutschland grds. unbefristet ein Fahrzeug der Klasse führen, für die die ausländische Fahrerlaubnis ausgestellt wurde. Auflagen und Beschränkungen des ausländischen Führerscheins gelten auch in Deutschland.
Achtung: Inhaber von Führerscheinen, die nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erteilt worden sind und die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen seit dem 01.07.2011 in Deutschland keine Kraftfahrzeuge mehr fahren. Allgemein stellt sich die Frage, wann der vorübergehende Aufenthalt endet und ob während dieses Aufenthaltes eine Übersetzung des ausländischen Führerscheins mitzuführen ist?