Dürfen Polizisten einfach etwas unterstellen?
Dürfen Polizisten unterstellen, dass man Alkohol getrunken hat, obwohl das gar nicht stimmt? Und jemanden dann einfach nach Hause fahren, und den Eltern auch noch so etwas erzählen? Ist das Verleumdung?
6 Antworten
Wenn die Polizisten Anhaltspunkte haben, und dazu kann schon zählen, dass du dich im Bereich von leer getrunkenen Flaschen aufgehalten hast: Ja,, dürfen sie. Verleumdung wäre es nur, wenn sie es wider besseren Wissens machen.
Wenn sie den Verdacht haben, dann dürfen sie sich darauf ansprechen.
Allerdings aber auch nur in bestimmten Situationen z.B. im Auto oder auf dem Fahrrad. Ab 16 darf man ganz normal Bier trinken, und auch so draußen rumlaufen, nur sollte man sich nicht komplett betrinken, da man sonst sein Erscheinungsbild ins negative rückt. Darunter ist es nicht sonderlich klug Alkohol in der Öffentlichkeit in einem Alter unter 16 Jahren zu konsumieren. Es stellt aber in erster Linie keine Straftat da. Es stellt sich nur die Frage ob so etwas schon mit 14, 15 sein muss.
Verleumdung ist es nicht. Sie haben nur deine Eltern darauf aufmerksam gemacht auf dich etwas mehr aufzupassen.
Verleumdung wäre es, wenn sie es in die Zeitung gesetzt hätten und dich als Trunkenbold im ganzen Ort bloßstellen.
Ohne Grund werden sie es wohl nicht gemacht haben. Ich denke sie dürfen das ohne Rechrliche Konsequenzen. Nach dem motto "Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten"
Warum sind Polizisten immer zu zweit? Genaaau, gegenseitige Augenzeugen (ja, auch zum selbstschutz). In meiner Stadt ist es eine sehr beliebte Masche der Polizei, an einer Stelle der Fußgängerzone in einem Hauseingang zu lauern, und auf Fahrradfahrer zu warten, die hereinfahren. Natürlich ist das nicht rechtens und es gibt ein Bußgeld, jedoch bekommt man gar nicht erst die Chance auf den ersten 5 Metern anzuhalten, da sie einen anspringen und vom Fahrrad ziehen, meist mit Sprüchen wie "Du zeigst uns nicht nochmal den mittelfinger!/Glaubst du, du kannst mich ungestraft anspucken?/Wie hast du mich genannt?" Keine ahnung, ob das durch die Frustration de Jobs kommt, auf jeden fall bist du dein Fahrrad erstmal los, da sie die Rahmennummer prüfen müssen (das geht auch per funk!), grundsätzlich alles filmen, was die machen, das ist dein gutes recht ! kamera/handy dabei auf ihre füße richten, damit erkennbar ist, dass ihr nicht das gesicht filmt, und bietet an, die kamera hinter den beamten aufzubauen :)
grundsätzlich alles filmen, was die machen, das ist dein gutes recht !
Nein, das ist eine Straftat, genauer gesagt erfüllt dies den Straftatbestand des § 201 StGB - Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes.
Da das Handy auch den Ton aufnimmt, darf man das nicht.
Also bitte Leuue, diees ist ein Rat, der so schicher wie das Amen in der Kirche zur Strafanzeige führt, zudem ist das Handy weg.
kamera/handy dabei auf ihre füße richten, damit erkennbar ist, dass ihr nicht das gesicht filmt,
Das ist komplet unerheblich, macht es auch nicht besser.
Niemals nie nicht jemandes gesprochenes Wort ohne dessen ausdrückliche Genehmigung aufnehmen, ja diese Genehmigung sich am besten zunächst schriftlich geben lassen.
Naja. Zuerst einmal vermute ich das du noch minderjährig bist. Selbstverständlich können sie es vermuten. Aber sie "unterstellen" dir nichts. Sie müssen dafür unwiderlegbare Hinweise haben. Dazu reicht das sie es gesehen haben. Oder per Alkoholtest nachgewiesen. In beiden Fällen sind sie sogar verpflichtet deine Eltern zu informieren. Und schließlich glaube ich nicht das sie sich das aus den Fingern saugen. Denn schau mal glaubst du wirklich das sie ausgerechnet dich anschwärzten wollen, nur um dir eins auszuwischen? Glaube mir die haben andere Sorgen. Wenn du Mist gebaut hast dann steh dazu Ok.😞😊😃