Darf man als Minderjähriger Besichtigungstermine ausmachen?
5 Antworten
Klar ist das erlaubt, sowohl kannst du selbst zu einer Besichtigung gehen, also auch im Namen der Eltern jemand die Wohnung besichtigen lassen.
PS: Auch wenn das nicht die Frage war, auch ein Minderjährige kann sehr wohl einen rechtsgültigen Mietvertrag unterschreiben, sofern die Eltern einer Berufsausbildung zugestimmt haben und der Azubi muss dazu in einer anderen Stadt wohnen. Ist im BGB geregelt, praktisch kommt das aber heutzutage nicht mehr vor. Rein rechtlich aber möglich.
Das ist sicher nicht verboten, aber höchstwahrscheinlich völlig sinnfrei. Ein Minderjähriger wird ja keinen Mietvertrag bekommen.
auch keinen besichtigungstermin
niemand zeigt einem 15 jährigen eine wohnung, wozu, das ist zeitverschwendung
wenn sein vater jetzt boris becker oder so wäre, vielleicht, aber nicht bei hans kunz
Die Frage war ja nur, ob es erlaubt oder verboten ist.
Es ist nach meinem Kenntnisstand nicht verboten. Wenn beide Parteien das so vereinbaren, dann ist das so. Dass du keine rechtlich bindenden Zusagen machen kannst, wurde schon geschrieben. Aber z.B. die Terminvereinbarung für Besichtigung einer Wohnung wäre nichts, was für mich rechtliche Relevanz haben könnte.
Was in der Praxis somit sicherlich vorkommt, dass ein Minderjähriger im Auftrag seiner Eltern Termine für diese vereinbart.
Das weiß ICH doch nicht! Ich habe die Frage nicht gestellt, nur beantwortet!!
Möchtest du besichtigen, oder möchtest du z. B. Eigentumswohnung der Eltern eine Besichtigung vornehmen?
ohne einen volljährigen lässt du zwar zu einer Besichtigung gehen, aber du wirst nicht viel Chancen haben.
einen eigene Besichtigung darfst du nicht machen, da dir die ETW nicht gehört un du nicht volljährig bist
natürlich darf er auch interessenten die wohnung seiner eltern zeigen
Bist du sicher? Bei einer wohnungsbesichtigung werden fragen gestellt, die aber gar nicht rechtlich bindend von einem 16 jährigen beantwortet werden können
Bei der Wohnungsbesichtigung müssen gar keine rechtlich bindenden Antworten gegeben werden.
Warum besichtige ich dan eine Wohnung? Da möchte ich doch einige Sachen abklären und nicht anschließend hören, mein Sohn ist erst 16, was er gesagt hat ist nicht bindend
Ich besichtige eine Wohnung, um diese erst einmal zu sehen und um einen oberflächlichen Blick auf den Zustand zu bekommen.
Es ist völlig egal, ob derjenige 16 ist oder 50. Wirklich bindende Aussagen wird/sollte hier niemand treffen, wenn er nicht gerade Gutachter o.ä. ist.
JA!
Ein Besichtigunstermin ist kein Vertrag, der die Geschäftsfähigkeit des Besichtigenden voraussetzt.
Auch Minderjährige können Mietverträge abschließen, die von den Erziehungspflichtigen zu genehmigen sind.
klar, nur wenn du dem vermieter vorher sagst, dass du 15 oder so bist, werden sich nur wenige für dich zeit nehmen
ich würde dir keine wohnung zeigen, weil es meine zeit verschwendet
@alle: ich habe doch gessgt, dass es NICHT verboten ist!!! Nur SINNFREI!