Dürfen meine Eltern mir mein Ausbildungsgehalt wegnehmen?

11 Antworten

Wenn sie dir umbedingt ein schlechtes Beispiel sein wollen und dir den falschen umgang mit Geld beibringen wollen, dann können sie das machen.

Hallo,

Erstens: it 16 sind deine Eltern in der Pflicht, dich zu versorgen, dir ein Heim zu geben und dich zu ernähren - sie dürfen kein Kostgeld von dir verlangen!! Erst ab deinem 18. Geburtstag bzw. nach Abschluss deiner Ausbildung.

Zweitens: Du machst eine Ausbildung. Du verdienst Geld. - Es ist dein eigens verdientes Geld und deine Eltern haben kein Recht (unter keinen Umständen) dir dieses Geld vorzuenthalten.

Am besten du gehst zum Jugendamt und lässt dir das dort oder bei einem Anwalt genauer erklären, damit du die Rechtslage kennst und sie deinen Eltern erklären kannst. Wenn deine Eltern immer noch der Meinung sind, du musst Kostgeld bezahlen und dass du dein Gehalt abgeben musst, dann würde ich erneut zum Jugendamt gehen und darum bitten, dass den Eltern die Vormundschaft entzogen wird und du in ein betreutes Wohnen oder zu einer Tante gehen darfst.

Auch wenn das bestimmt ein sehr schwerer Schritt ist, das darfst du dir auf keinen Fall gefallen lassen. - Ohne dein hart erarbeitetes Geld kannst du nichts für deine Zukunft sparen und stehst nach deiner Ausbildung mit leeren Händen da, und wenn dich dann deine Eltern zB rauswerfen, was sie ja machen können sobald du entweder 18 bist, oder deine Ausbildung vollendet hast, dann stehst du da, hast kein Geld, nichts Erspartes und ohne Unterkunft.

Bitte, denk an deine Zukunft und unternimm was!!!

Ich wünsche dir viel, viel Glück!!!

Nein, dürfen sie nicht. Du hast bestimmt ein eigenes Konto, auf dem dein Lohn überwiesen wird. Und hoffentlich ist keines deiner Eltern darauf verfügungsberechtigt, wenn, dann bitte unbedingt mit der Bank abklären.

Gib deinen Eltern die 100 Euro weiterhin und gut ist es. Sie erhalten ja noch Kindergeld für dich (falls du nicht über den Grenzbetrag im Jahr kommst).

AhJaOk 
Beitragsersteller
 06.08.2013, 13:20

ne sie sind nicht verfügungsberichtigt, aber mein Dad der in der selben Firma arbeitet meinte er wird das Geld dann einfach auf sein Konto überweisen lassen

rhapsodyinblue  06.08.2013, 13:22
@AhJaOk

Da ist dein Vater aber gewaltig auf dem Holzweg. Es ist dein erarbeitetes Geld und wird auf dein Konto überwiesen. Da hat niemand etwas zu verfügen oder anzuordnen.

Falls es so sein sollte, dann wende dich an das Personalbüro und gib ihnen deine eigene Bankverbindung mit dem Hinweis, dass dein Lohn genau dorthin überwiesen werden muss.

Was hast du nur für Eltern?

Dürfen schon aber nicht völlig einsacken. Du brauchst ein angemessenes Taschengeld, Geld für die Kosten der Ausbildung und sie können Kostgeld abziehen, aber den Rest müssten sie verwahren bist du 18 bist. Finde es aber eine Frechheit, schließlich wer arbeitet muss auch lernen mit Geld um zu gehen und nicht es weg nehmen. Tolle Eltern.

AhJaOk 
Beitragsersteller
 06.08.2013, 13:28

du sagst es, mit 18 bin ich hier schneller weg als die sehen können...

LauraMarie1984  07.08.2013, 00:42
@AhJaOk

Dann versuch auch so viel wie möglich Geld zu sparen, damit es auch klappt mit 18 aus zu ziehen. Man braucht ja recht viel Geld, Kaution, Renovierung und Möbel.

Unfassbar was es teilweise für Menschen gibt...Schrecklich. Nein das gesamte Gehalt dürfen Sie dir nicht abnehmen, dir steht immer ein entsprechendes Taschengeld zu. Natürlich hast du es verdient, allerdings verursachst du ja auch Kosten zuhause.

AhJaOk 
Beitragsersteller
 06.08.2013, 13:18

welche ich ja auch Zahlen wollte :P

Bambi1964  06.08.2013, 13:18

Nette Antwort, aber leider sachlich/objektiv gesehen ziemlich falsch.

Glenn88  06.08.2013, 13:59
@Bambi1964

Na dann bin ich ja gespannt, wie es denn sachlich/objektiv richtig ist?

Glenn88  06.08.2013, 14:04
@Glenn88

ich habe dir das mal herausgesucht, damit wir festhalten können wer hier sachlich/objektiv falsch liegt

Taschengeld

Im FSJ wird ein Taschengeld gezahlt, das der Träger bzw. die Einsatzstelle festlegt. Das Gesetz sieht eine Obergrenze für das Taschengeld vor, nämlich maximal sechs Prozent der in der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze. Aktuell sind dies 330 Euro. Durchschnittlich wird aber lediglich eine Geldleistung in Höhe von 150 Euro monatlich gezahlt.

Quelle: http://www.bundes-freiwilligendienst.de/fsj-freiwilliges-soziales-jahr/verguetung-leistungen-vorteile-gehalt-taschengeld.html