Dürfen Eltern Post lesen die an die Kinder adressiert ist?

Nein Privatspähre 91%
Ja natürlich 9%

11 Stimmen

9 Antworten

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Nein Privatspähre

Nein, sobald das Kind alt genug ist, meist ab 13/14 Jahren, tritt das Briefgeheimnis ein. Wenn ein Brief z.B. vom Amt kommt und Dein Name drauf steht, dürfen Deine Eltern nicht einfach an den Brief ran. Wenn das Amt, die Stadt usw. anfängt Deinen Namen zu verwenden, kannst Du selbstbewusst sagen "Sorry, aber der ist für mich".
Aus der Verwandtschaft ist der Brief natürlich ebenfalls für Dich.
Auch Päckchen oder Pakte fallen unter das Briefgeheimnis.

Also kurz und knapp, der dessen Name auf den Brief/Paket steht, der ist auch der Eigentümer und hat alleiniges Entscheidungsrecht.

Die Eltern müssen auch gar nicht rein gucken, wenn dessen Vormundschaft gefragt ist, bekommen sie z.B. vom Amt genau den selben Brief, der dann auch direkt an die Eltern gerichtet ist.

XC600  04.05.2018, 22:52

Was für Post sollten Ämter an 13jährige direkt schicken ? Das geht doch immer über die Eltern wenn es da was zu klären gibt .....

Nein Privatspähre

Es gilt das Briefgeheimnis. Es steht Dir zu Deinen Eltern das Lesen Deiner Briefe zu verwehren und sie müssen sich daran halten, sofern kein wichtiger Grund vorliegt.

Amtliche Schreiben o.ä. erkennt man i.d.R. diese dürfen sie auch ohne deine Zustimmung öffnen. Aber nicht willkürlich jeden Brief.

Allerdings handelt es sich um ein sogenanntes Antragsdelikt. Solange Du nicht explizit etwas unternimmst, passiert auch weiter nichts

Ja, es gibt zwar das Postgeheimnis, das gilt auch für Sms e-mail u.s.w.

Allerdings dürfen deine Eltern die Post kontrollieren im Rahmen ihrer Vormundschaft. Heißt wenn du Post bekommst dürfen sie schauen von wem und natürlich auch was drinsteht.

Esskah  01.05.2018, 19:30

Das ist nicht korrekt! Der FS muss es seinen Eltern erlauben und nicht verbieten! Das Briefgeheimnis gilt auch hier

Leylakind  01.05.2018, 19:32
@Esskah

Quellen bitte?

Hier geht es zwar um Pflegekinder, ist aber vom Prinzip das gleiche. http://www.die-rechtsanwaelte.com/spezialisierungen/pflegekinderrecht/briefgeheimnis.php

Wenn allerdings die Personensorgeberechtigten, die Pflegeeltern oder der Vormund hinreichende Anhaltspunkte für eine Fehlentwicklung oder gar eine Gefährdung des Kindeswohls sehen, sind sie sowohl berechtigt als auch verpflichtet zu korrigierenden Interventionen. Unter dieser Voraussetzung ist eine Verletzung des Briefgeheimnisses nicht rechtswidrig.
Esskah  01.05.2018, 19:36
@Leylakind
hinreichende Anhaltspunkte

Und nichts anderes schreibe ich, bitte selbst genau lesen beim Zitieren!

Es gibt kein pauschales Recht die Korrespondenz anderer zu lesen

Leylakind  01.05.2018, 19:39
@Esskah

du schriebst, der Fragesteller muss es seinen Eltern erlauben, dies ist nicht richtig. hinreichende Anhaltspunkte kann sehr vieles sein, da müsste man jetzt Rechtsberatung machen um die hinreichenden Anhaltspunkte zu definieren. Fakt ist: Eltern sind für die Fürsorge ihres Kindes zuständig und dazu gehört auch Post zu lesen und zu kontrollieren wenn sie dem Kind schaden kann..

Esskah  01.05.2018, 19:40
@Esskah § 202 StGB

Verletzung des Briefgeheimniss 

(1) Wer unbefugt

1. einen verschlossenen Brief oder ein anderes verschlossenes Schriftstück,

die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind, öffnet oder

2. sich vom Inhalt eines solchen Schriftstücks ohne Öffnung des Verschlusses

unter Anwendung technischer Mittel Kenntnis verschafft,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 206 mit Strafe bedroht ist.

Esskah  01.05.2018, 19:41
@Leylakind

Erzähl keinen Blödsinn. Wenn es keinen Verdacht gibt haben die Eltern in der Post ihrer Kinder nichts zu suchen. Punkt aus!

XRecklessX  01.05.2018, 19:48
@Leylakind

Leider liegst Du da im Unrecht. Kurz und knapp, der dessen Name auf den Brief/Paket steht, der ist auch der Eigentümer und hat alleiniges Entscheidungsrecht.
Ich habe viele Jahre wegen meines Bruders mit sämtlichen Ämtern zu tun gehabt. Die werden Dir alle bestätigen, dass niemand was daran zu suchen hat, wenn derjenige nicht der offizielle Empfänger ist.

Die Eltern bekommen selber einen Brief, wenn dessen Vormundschaft gefragt ist.Bei strafrechtlich relevanten Dingen, Schule usw. Ansonsten nicht. Ab 13 Jahren hat man gesetzlich ein Mitspracherecht, da man ab da als Teenager gilt.

Vor dem 13. Lebensjahr bekommt man sowieso keine Briefe mit dem eigenen Namen, außer vielleicht von der Verwandschaft.

Leylakind  01.05.2018, 19:48
@Esskah

Schade das Fakten hier mit Blödsinn abgestempelt werden. Ich gebe dir grundsätzlich recht, Eltern haben in der Post ihrer Kinder nichts zu suchen. Rein Moralisch. Rein Rechtlich ist es aber so, dass man als Minderjähriger zwar ein recht auf Privatsphäre und Briefgeheimnis hat, dennoch sind die Eltern dazu befugt die Post zu kontrollieren. Dafür braucht es einen Verdacht, und das, wie ich oben schon schrieb, ist ja unterschiedlich ab wann jemand "hinreichende Anhaltspunkte" hat, dies könnte nur durch ein Gericht im Nachhinein geklärt werden.

Leylakind  01.05.2018, 19:50
@XRecklessX

auch dich bitte ich nochmal um Quellen die das Gegenteil meiner Aussage bestätigen. Ich wäre wirklich dankbar! Wie ich jetzt schon mehrmals schrieb, natürlich haben Minderjährige ein Recht auf das Briefgehmnis, das kann aber durch die Elterliche Fürsorge übergangangen werden wenn ein Verdacht besteht. Soweit das was ich schrieb und weiß, wenn du da andere Quellen hast, nur her damit.

Esskah  01.05.2018, 20:20
@Leylakind

Komm doch nicht immer mit Deinem Quellen-Blödsinn. Die einzige Quelle die Du für Deine Aussage gebracht hast ist ein Artikel, in dem es bereits um einen Sonderfall geht und es Gründe für das Lesen der Briefe gibt.

ich mache das für Dich jetzt aber nochmal ganz einfach:

Es gibt ein Briefgeheimnis und daran hat sich erstmal jeder zu halten. Ob das leibliche Eltern, Pflegeeltern oder sonstige Personen sind.

Erst wenn - und ich wiederhole es nochmal deutlich - erst wenn es einen Anlass gibt, dürfen Eltern auch ungefragt die Briefe ihrer Kinder öffnen.

Der Brief der Brieffreundin ist tabu - ohne Wenn und Aber. Alles andere richtet sich nach dem Absender, Aussehen des Briefes (amtliche Schreiben wie erwähnt) und Reife des Kindes, etc.. Auch in Deinem zitierten Beitrag gibt es berechtigte Gründe und ohne diese wäre es auch in dem Fall nicht erlaubt.

Grundlage ist das StGB, ob es Dir nun passt oder nicht.

Aber: (und auch das ist wichtig) es handelt sich um ein Antragsdelikt und so lange der "Geschädigte" nichts unternimmt, bleiben die Eltern unbestraft.

P.S. in der Frage steht nichts von Verdacht, also ist erstmal von allen Briefen auszugehen und das ist nicht erlaubt - Basta

Esskah  01.05.2018, 20:25
@Leylakind
Schade das Fakten hier mit Blödsinn abgestempelt werden

was Du schreibst sind keine Fakten! Du stellst Deinen Sonderfall als Regel dar! Die Fakten sind § 202 StGB und den habe ich zitiert

Rein Rechtlich ist es aber so, dass man als Minderjähriger zwar ein recht auf Privatsphäre und Briefgeheimnis hat, dennoch sind die Eltern dazu befugt die Post zu kontrollieren

und wann kapierst Du es denn endlich, ich habe überhaupt nichts anderes geschrieben! Ich schreibe immer von "Verdacht"

Was Du hier tust ist, dass Du immer von einem Verdacht ausgehst und damit den Eindruck vermittelst, dass Eltern per se die Post öffnen dürfen und das ist eben nicht der Fall.

Ja, Dein verlinkter Fall ist so einer - aber eben nicht die Regel.

Leylakind  01.05.2018, 20:55
@Esskah

Ich frage nach Quellen, da ich mich nicht mit "Ist aber so" zufrieden gebe, sondern gerne nachlesen möchte warum das so ist. Das hast du nun ja schön erklärt, so ist es für mich einfacher nachzuvollziehen warum du meinst das ich blödsinn rede und nichts kapiere. Aufgrund deiner sich genervt lesenden Aussagen habe ich meinen ersten Beitrag nocheinmal gelesen und verstehe nun wo dein Problem ist.

Ich vermittel den Eindruck das Eltern per se die Post öffnen dürfen. Das war nicht meine Intention. Meine Intention war klarzumachen das es zwar das Briefgeheimnis gibt, die Eltern aber dennoch mit Verdacht die Briefe lesen dürfen aufgrund eines anderen Rechtes, nämlich ihrer Fürsorgepflicht. Und da sind wir uns ja scheinbar einig. schönen Abend noch

Im Grunde gilt das Postgeheinis auch für Kinder.

Aber: Eltern haben auch eine Aufsichts- und Erziehungspflicht.

Wenn sie also den begründeten Verdacht haben, dass die Post schädlich für ihr KInd ist dann dürfen sie den Brief lesen. Aber aus reiner Neugierde (ist meine Tochter in den hübschen gleichaltrigen Jungen von nebenan verliebt? Was schreibt er?) das dürfen sie nicht.

Entgegen der hier allgemein verbreiteten Meinung ist es den Eltern minderjähriger Kinder durchaus erlaubt die Post der Kinder zu kontrollieren. Wenn man es genau nimmt, ergibt sich aus der Aufsichtspflicht sogar eine Pflicht dazu.

Esskah  01.05.2018, 20:27

dann gib für diese Meinung bitte eine Quelle an. Nach meiner Rechtskenntnis und -auffassung ist das als pauschale Aussage schlichtweg falsch

Artus01  01.05.2018, 21:23
@Esskah

Der § 202 StGB beginnt mit folgenden zwei Wörtern:

Wer unbefugt ..... usw.

Die Befugnis ergibt sich aus § 1616, Abs. 1 BGB:

(1) Die Personensorge umfasst insbesondere die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen.

Das sollte nun klar sein, die §§ sind angegeben, Du kannst selbst nachlesen.