Dürfen Beamte vom Zoll einfach so mein Auto durchsuchen?
Letztes Jahr bin ich mit einem Freund auf ein Festival gefahren. Wir waren schon am Mittwoch auf dem Weg dort hin (Freitag ging es los). Das Festival ist in Thüringen. Wir waren auf der Autobahn und hatten noch ca. 30 Minuten bis zur Ankunft. Plötzlich war vor uns ein Fahrzeug und in der Heckscheibe war "Achtung Zoll - bitte folgen" zu lesen.
Schön und gut, dachte ich mir. Ist ja normal vor so einem Festival. Wir fuhren mit zur Zollstelle (war wie eine riesige Lagerhalle). Daraufhin wurden die Papiere und Ausweise kontrolliert. Danach wurden wir gefragt, ob wir einem Drogentest zustimmen. Wir haben natürlich zugestimmt, weil wir wussten, dass er negativ ausfallen würde. Test gemacht - fiel wie erwartet negativ aus.
Daraufhin mussten wir ALLES, wirklich alles aus dem Auto räumen, öffnen und durchsuchen lassen. Danach wurde nochmal ein Drogenspürhund an die Sachen gelassen und der ist dann auch durch unser ganzes Auto durch und hat alles abgesucht.
Er hat natürlich nichts gefunden. Nach ca. 2 Stunden war alles erledigt und wir durften weiter... Wir haben natürlich versucht, so wenig Widerstand wie möglich zu leisten, weil wir einfach geschockt waren und eben ein bisschen Angst hatten. Wenn einem so was zum 1. Mal passiert, ist man schon erstmal etwas ratlos.
Jetzt meine Frage: Durften das die Zollbeamten einfach so? Ich meine, nachdem der Drogentest negativ war, ist doch nicht mal ein begründeter Verdacht? Wie soll ich in Zukunft auf so etwas reagieren, wenn mir so etwas passiert?
Danke schon mal im Voraus für eure Antworten! :-)
12 Antworten
Aber sicher dürfen die das!
Stell Dir doch die Frage mal als Otto-normal-Bürger, im Zusammenhang mit terroristischen Sprengstofftransporten! Da ist es mir aber absolut lieber, wenn sowas gleich kontrolliert werden darf und nicht erst einen aufwändigen bürokratischen Weg gehen muss!
Diese Befugnis dient uns allen auch zum Schutz! Und wenn man sich nix vorzuwerfen hat, dann hat man doch auch nix zu befürchten!
Gute Fahrt und immer sichere Veranstaltungen!
Sicher! Und ich kann auch Deinen Ärger sehr gut nachvollziehen!
Aber versetze Dich auch mal in die Situation von diesen Menschen! Wer sagt denen denn, dass es sich hier lohnt und da nicht? Es steht doch keinem auf der Stirn, ob er lieb ist oder gar ein extrem Krimineller ist!
Du meinst, Du hast Deine Zeit vergeudet. Denk aber auch mal drüber nach, wenn Du zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen wärst und es für Dich keine "Zeit danach" mehr geben würde.......
In unserer Zeit sind diese Kontrollen leider oft schon überlebenswichtig und da sollte man einfach mit Verständnis drauf reagieren. Es dient zum Schutz aller!
Pass gut auf Dich auf!
Das Zauberwort heißt "grenznaher Bereich".
Für den Rest... Nun, ich sage mal, wenn ihr alles mitmacht, was man von euch verlangt, und nicht darauf besteht, die Gründe zu erfahren (die oft nicht mal gegeben sind), dann dürfen die das natürlich, weil ihr sie ja quasi einladet.
Ansonsten dürfen sie in den meisten Ländern, Thüringen eingeschlossen, verdachtsunabhängig Menschen kontrollieren. Das schließt aber nur eine Personalienfeststellung und, ggf., die normale Verkehrskontrolle (Warndreieck&Co.) ein. Für alles andere brauchen sie Gründe - oder eben das Einverständnis der Betroffenen.
ich bin mir ziemlich sicher das sie es dürfen,weil es ja zur Sicherheit gehört (auch wenn es alles negativ ist),ich kann auch falsch liegen aber wäre für mich jetzt mal so logisch ;)
Wart ihr denn im "Grenznahen Bereich"? Dann dürfen die das einfach so, das ist ihr Job. Falls nicht könnte das unverhältnissmäßig gewesen sein. Man kann sich bei sowas beschweren, aber die Erfahrung zeigt, das es eh keine Auswirkungen hat...
Dann wäre die Durchsuchung in diesem Fall rechtswidrig.
Danke, das hab ich mir gedacht, aber es nicht sicher gewußt.
Ja, war Grenznaher Bereich. Wie wäre die Sachlage, wenn es Polizeibeamte gewesen wären und nicht der Zoll?
Was euch betrifft gilt wohl Zollverwaltungsgesetz (ZollVG) und hier § 10 Zollamtliche Überwachung insbesondere Satz (2). http://www.gesetze-im-internet.de/zollvg/__10.html
Wenn ein Festival ist kann man wohl von zeitlich und örtlich begrenzt reden. Wobei 30 min entfernt m.M. nach schon deutlich großzügig ausgelegt ist.
Ja, das ist schon klar. Aber es hat eben einfach wahnsinnig genervt. Wir sind extra so früh losgefahren, um einen guten Platz zu bekommen. Und dann verschenkt man 2 Stunden damit, wo man denkt: Die könnten jetzt jemand andres durchsuchen, bei dem sie mehr Glück hätten.