Dubiose "Letzte Mahnungen" vom OTTO Versand

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Du hast vollkommen richtig gehandetl.

Die Beweislast liegt bei Otto. Um einen Zahlungsanspruch geltend zu machen müsste man dir nachweisen, dass du und niemand anders die Bestellung getätigt hat.

Der Widerspruch war insoweit sinnvoll als das damit einem Schufaeintrag ein Riegel vorgeschoben wurde.

JessieJess 
Beitragsersteller
 21.04.2013, 15:07

Seh ich genauso.

Außerdem habe ich das Glück, dass die Forderungen nicht schon an ein Inkassounternehmen abgetreten wurde. Denn dann würde es richtig lustig werden...

Ich bin wirklich gespannt, wie sich Otto zu der Sache äußert. Ich werde euch auf dem Laufenden halten ;)

kevin1905  21.04.2013, 19:17
@JessieJess

Abgetreten werden die meisten Forderungen ohnehin nicht. Das Inkassobüro wird meist nur beauftragt die Forderung zu betreiben.

Selten dämlich als Gläubiger, da Inkassogebühren gerichtlich zumeist nicht durchsetzbar sind und man so im Falle der Fälle auf den Kosten sitzen bleibt.


Bei einer abgetretenen Forderung wäre das Inkassobüros der neue Gläubiger und dürfte gar keine Gebühren aufschlagen, da es sich nicht selbst beauftragen kann und nun in eigener Sache handelt.

Es gibt etwas Neues zu berichten:

Ich habe endlich Antwort von Otto erhalten. Aber schlauer bin ich trotzdem nicht.

Das Schreiben, dass ich bekomme habe, sagt absolut gar nichts aus! Es ist nämlich nur eine erneute Mahnung. Immerhin: Aus knapp 400 € sind nun "nur noch" 207 € geworden.

Wieder ist eine Liste mit Waren dabei. Ja, oder ohne Waren. Wieder ist die Liste leer.

Antworten auf meine Fragen gab es keine. Mein Widerspruch wurde gar nicht erwähnt. Das Schreiben ist identisch mit den ersten beiden...

Dafür habe ich zu der Sache eine Eintragung in meiner Schufa gefunden. Am 21.11.2012 wurde irgendetwas in meinem Namen auf Rechnung bestellt oO

Ich frage mich natürlich, was ich (oder wer auch immer) da auf Rechnung bestellt haben soll. Luft? Wie gesagt, die Liste ist leer.

Was sollte ich nun am Besten tun? Strafanzeige? Find ich persönlich am Sinnvollsten. Die Sache geht sonst an EOS Deutscher Inkasso-Dienst; sprich, dann geht das Inkasso-Stalking los...

Ich denke, du bist tatsächlich Opfer eines Betruges geworden. Dein Schreiben an OTTO war inhaltlich richtig, wobei ich die Androhung rechtlicher Schritte ausgelassen hätte, aber das ist Geschmacksache. Ich verstehe deine Empörung, aber Otto arbeitet auch nur mit Daten, die sie erhalten haben. Jetzt ist die Firma am Zuge, dir weitere Informationen über die Lieferungen zukommen zu lassen. Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Vielleicht fragst du schon einmal vorsorglich an, ob sie deinen Anwalt übernehmen, falls du dich mit Otto nicht einigen kannst.

kevin1905  20.04.2013, 14:55

Da gibt es nichts zu einigen.

Otto muss nachweisen dass der Fragesteller und niemand anders kostenpflichtige Betsellungen getätigt hat. Da dies wohl nicht möglich zu sein scheint anhand der Schilderung des Fragestellers ist der Nachweis nicht zu erbringen. EIne Klage hätte keine Aussicht auf Erfolg.

JessieJess 
Beitragsersteller
 20.04.2013, 13:17

Ich mache mir erstmal keine Gedanken über Anwalt, Gericht usw. Ich hoffe eigentlich, dass entweder Otto ein Fehler unterlaufen ist (Was unwahrscheinlich ist. Die Verwaltung von Bestellungen, Rechnungen und Mahnungen dürfte automatisiert ablaufen.) oder jemand sich auf meine Kosten bereichern will. Beides würde für mich gut ausgehen, wenn Otto mit allen Unterlagen rausrückt.

Wenn nicht, warte ich erstmal ab. Widerspruch ist eingelegt. Damit ist Otto am Zug