(Duales) Studium Warteliste?

1 Antwort

Ich weiß, dass man auf die Warteliste kommt, wenn man nicht angenommen wird und dann ein Jahr später (wenn man in dem Jahr eben nicht nachrückt) genommen wird 

Da weißt Du etwas völlig Verkehrtes!

An deutschen staatlichen Hochschulen gibt es keine Wartelisten, auf denen Bewerber über mehrere Bewerbungstermine hinweg nachrücken können. Als Wartezeit zählt hier die Zahl der Halbjahre zwischen dem Erwerb der Studienberechtigung und dem vorgesehenen Studienbeginn, abzüglich eventueller Studiensemester.

Wenn bei einem zulassungsbeschränkten Studienangebot die Zahl der Bewerber größer ist als die vorgegebene Zahl der Studienplätze (amtliche NC genannt!), dann, und nur dann wird ein Auswahlverfahren unter den Bewerbern durchgeführt. In der ersten Stufe werden gegenwärtig in der Regel 20% der Studienplätze nach einer Rangliste gemäß Abiturnote (umgangssprachlich gelegentlich NC genannt) und weitere 20% der Studienplätze nach einer Wartezeit-Rangliste vergeben.

Bei der Auszählung der Studienplätze auf der Notenrangliste (amtlich Qualifikationsrangliste) scheiden alle Bewerber aus, deren Note schlechter ist als die des rangletzten noch Zugelassenen. Dessen Notenschnitt bildet die aktuelle Auswahlgrenze nach Note (auch dieser Wert wird umgangssprachlich häufig als NC bezeichnet) für dieses Studienangebot an dieser Hochschule zu diesem Zeitpunkt. Entsprechend bildet die Wartezeit des rangletzten noch Zugelassenen auf der Wartezeitrangliste die aktuelle Wartezeit-Auswahlgrenze dieses Verfahrens. Die jeweiligen Auswahlgrenzen sind also Ergebnisse eines Auszählverfahrens bei Bewerberüberhang und plausiblerweise nicht vorhersehbar. Sie ergeben sich aus dem aktuellen Wettbewerb (Verhältnis von Angebot und Nachfrage) beim jeweiligen Studienplatzangebot. Die Hochschulen veröffentlichen üblicherweise ihre Auswahlgrenzen der Vergangenheit. Die sind nur als ganz grobe Anhaltspunkte für die Zukunft hilfreich.

Die restlichen 60% der Studienplätze werden gewöhnlich nach hochschulinternen Kriterien vergebnen ("Auswahlverfahren der Hochschulen"), wobei neben anderen Kriterien auch wieder Note und Wartezeit herangezogen werden können.

Die Ergebnisse von Auswahlverfahren haben keinerlei Wirkung auf die Zulassung zu späteren Bewerbungsterminen!

dompfeifer  30.04.2014, 21:14

Pardon, ich hatte in Deiner Fragestellung die Einfügung in Klammer übersehen, nämlich das "(Duales)". Bei dualen Studienangeboten werden die Bewerber ausschließlich von den Praxis-Betrieben ausgewählt, und zwar nach deren ureigenen Belieben, da gibt es keine allgemeingültigen Regeln. Und Wartezeiten, in welchem Sinne auch immer, sind bei solchen Betrieben völlig unüblich.

BVBFan9609 
Beitragsersteller
 30.04.2014, 21:14

Das mit der normalen Vergabe hat man uns schon auch alles mehrfach erklärt und auch wie sich das zusammensetzt prozentual, wie sich die Hochschulen/Unis entscheiden. Aber zu uns hieß es dann immer, dass man sich melden kann und später nachrücken kann, wenn man nicht direkt genommen wird. Und dass man auf die Warteliste gesetzt wird. Und das haben sie uns jetzt an der Uni (Konstanz) erklärt und in der Schule auf vier verschiedenen Veranstaltungen. Auch spezielle Studienfachberater waren dabei. Und dann hieß es eben auch immer, dass sich so ein FSJ nicht negativ auswirken darf auf eine Studien-Platz-Bewerbung, weil man ja was für den Staat/die Gesellschaft getan hat in der Zeit und dass man dann im nächsten Jahr (sofern man sich auf die Warteliste hat schreiben lassen) eher genommen wird.

dompfeifer  01.05.2014, 14:48
@BVBFan9609

Tatsächlich gibt es eine Regelung, derzufolge Teilnehmer eines "Dienstes" nicht benachteiligt werden sollen. Wer während des Dienstes mit seinen Werten (Wartezeit, Note) einen Studienplatz erhalten hätte, kann diesen unmittelbar nach Beendigung des Dienstes einfordern. Dabei ist aber nicht von einer "Warteliste" die Rede. Das führte hier nur zur Verwirrung.