Drogen und Roller fahren was sind die Strafen?
Mein Bruder wurde vor 2 Tagen unter thc auf seinem getunten Roller erwischt sie haben auch etwas bei ihm gefunden was sind die rechtlichen Konsequenzen ? Er ist 15 wird er jetzt für seinen Führerschein mit 18 gesperrt ?
3 Antworten
Hallo Kinkkong
was strafrechtlich kommen wird kann dir nur der Richter sagen, was aber führerscheinrechtlich kommt steht hier:
gesetzliche Bestimmungen: § 2 Abs. 12 StVG:
"Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist. Soweit die mitgeteilten Informationen für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung nicht erforderlich sind, sind die Unterlagen unverzüglich zu vernichten."
Ärztliches Gutachten:
Wird man polizeilich mit BTM "erwischt" (Konsum, Besitz, Handel... auch bei geringen Mengen), muss man damit rechnen, durch die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorlage eines ärztlichen Gutachtens aufgefordert zu werden.Wird durch äG festgestellt, dass der Cannabiskonsum mehr als gelegentlich ist oder man legt innerhalb der Frist kein Gutachten vor, dann ist Kraft Gesetzes der Betroffene nicht geeignet, Kfz zu führen = die Fahrerlaubnis ist auf unbestimmte Dauer weg (FEV, Anlage 4 Pkt. 9.2.1). Und wenn du noch keine Fahrerlaubnis hast wird das äG bei einem späteren Neuantrag gefordert
schau mal hier rein, da sind Erfahrungsberichte über äG's
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?s=&showtopic=56523&view=fin...
es werden auch zwei Abstinenznachweise gefordert.
es kommt aber auf die Blutwerte drauf an, es kann auch die MPU vor Erhalt der Fahrerlaubnis angeordnet werden es werden auch zwei Abstinenznachweise gefordert.
Kann man nicht auch nachweisen das er keine Drogen mehr nimmt wie zB einen Test wenn er sich für den Führerschein anmeldet ?
das ist ja das äG das in meiner Antwort steht:-)
Also kommt es darauf an wie lange er schon thc konsumiert ?
wenn die Abbauwerte über 75ng/ml sind wird die MPU gleich angeordnet
Läuten bei deinem Brüder die Glocken noch richtig? Dem würde ich was erzählen. Geht in seine Rübe nicht rein, dass er damit nicht nur sich, sondern und Unschuldige gefährdetet?
Ich gehe auch davon aus, dass das Jugendamt mal vorbeischaut und hoffe dazu auf Führerscheinentzug. Ob bei sowas auch Sozialstunden auf dem Plan stehen, weiß ich nicht.
Gruß
Warum meinen hier einige User immer wieder, Fragesteller moralisch belehren zu müssen, wenn diese einfach nur nach rechtlichen Grundlagen fragen?
Ich belehre nicht sie / ihn, sondern den Bruder.
Klauen etc interessiert mich nicht, da geht's villt um ein paar €, um mehr aber auch nicht. Nur bei so was hört der Spaß meiner Meinung nach auf, da nun mal Unbeteiligte gefährdet werden. Würdest du dasselbe schreiben, wäre jemand verletzt oder gar getötet worden?
Du verkennst, dass die weitaus überwiegende Anzahl aller Unfälle durch nüchterne Verkehrsteilnehmer herbeigeführt wird.
Ich belehre nicht sie / ihn, sondern den Bruder.
deine Belehrungen sind aber hier nicht erwünscht, lese mal die Richtlinien von GF-Net
... während du verkennst, dass die weitaus überwiegende Anzahl der Verkehrsteilnehmer nüchtern ist.
auch wenn es prozentual nicht soooo viele Fahrten unter Drogeneinfluss gibt wie nüchterne, ändert sich nichts an der Aussage das es mehr Verkehrstote durch nüchterne Fahrer gibt als durch betrunkene oder unter Drogen stehende Fahrer.
Du vergleichst Äpfel mit Birnen ^^
Ich hab aber auch keine Lust, wegen so was zu diskutieren oder zu streiten.
Gruß
wenn du keine Lust dazu hast solltest du in Zukunft deine Belehrungen unterlassen
ach, hier noch die Richtlinie
da steht unter Punkt 3 folgendes:
Wenn Du eine Antwort nicht weißt oder keinen Rat geben kannst, übe Dich bitte in Zurückhaltung. Bei gutefrage.net geht es um qualifizierte, hilfreiche Antworten und nicht darum, überall seine Meinung zu präsentieren.
@ginatilan , ... und unter Punkt 13 steht:
Illegale Inhalte, Tipps/Hinweise zu illegalen Handlungen und Fragen, die Hinweise zu illegalen Handlungen erbitten, sind auf gutefrage.net verboten.
Es geht hier um eine illegale Droge. - Möglicherweise verstößt die Frage schon gegen die Regeln.
Reebana hat alles Recht der Welt, den Bruder darauf hinzuweisen, dass sein leichtsinniges Verhalten anderen hätte das Leben kosten können, wenn er benebelt am Verkehr teilnimmt. - Siehe dazu Netiquette Punkt 5:
Stell Dich darauf ein, dass nicht alle User die eigene Meinung teilen, und versuche, diese Vielfalt konstruktiv zu nutzen. Das Vorführen von Usern ist strikt untersagt und kann bei Missachtung zur Sperrung des Accounts führen.
lesen und verstehen, das sind zwei paar Stiefel, du hast es gerade bewiesen
das kann durchaus sein. und ich nehme auch mal an, dass auch noch das Jugendamt bei euch zuhause auftaucht. denn schließlich nimmt dein bruder Drogen und ist ja auch noch minderjährig.
Aber warum denn das Jugendamt ? Was haben die denn mit dieser Situation Zutun ?
na weil dein bruder mit Drogen erwischt wurde. und er aber noch minderjährig ist. und da werden sie schauen, was zuhause los ist, beziehungsweise warum er Drogen nimmt
ich nehme es nur mal an.
ich nehme es nur mal an.
dann hätten die Sacharbeiter des Jugendamtes aber viel zu tun:-)
was der Bruder bekommt ist ein Jugendgerichtshelfer, mehr nicht
und zigaretten und alkohol sind keine drogen nehme ich mal antje?
ich dachte es wäre nicht verkehrt darauf hinzuweisen
auch wieder wahr:-)
Also kommt es darauf an wie lange er schon thc konsumiert ? Kann man nicht auch nachweisen das er keine Drogen mehr nimmt wie zB einen Test wenn er sich für den Führerschein anmeldet ?