DRINGEND: Zeitarbeitsvertrag - Widerrufsrecht /Kündigungsfrist?
Hi Leute,
ich hab folgendes Problem: Ich bin aktuell auf Job- und Wohnungssuche. Ich habe Jobtechnisch mehrere Optionen, jedoch habe ich jetzt vorher schon eine Zusage für eine Wohnung bekommen und der Vermieter möchte natürlich so schnell wie möglich den Mietvertrag unterschrieben haben. Ich möchte ihn jedoch natürlich erst dann unterschreiben, wenn ich auch einen Arbeitsvertrag unterzeichnet habe. Da ich morgen evtl schon die Möglichkeit hätte einen AV zu unterschreiben (allerdings nicht bei der Stelle, auf die ich hoffe), bin ich nun am überlegen, ob ich dort den Vertrag evtl schon unterschreiben soll und den dann widerrufe bzw. in der Probezeit kündige, sobald ich die Zusage vom neuen Job habe. Sind aber beides Zeitarbeitsfirmen... Da ich mich damit nicht auskenne mal die Frage:
Bei den Zeitarbeitsverträgen, kann man die innerhalb einer gewissen Frist widerrufen? Und gibt es dort überhaut eine Probezeit (in deren Zeitraum man ja normalerweise jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen kann)? Und wenn ich den Vertrag nun unterschreiben würde, offizieller Arbeitsbeginn wäre aber eh erst der 01.08., kann ich ihn vorher schon widerrufen/ kündigen???
Ich bin für eure Antworten sehr dankbar :) Kenne mich damit leider so gar nicht aus.
3 Antworten
Wenn du den Vertrag bei der einen ZA unterschreibst(wo du nicht hinwillst) dann geh am ersten Tag nicht zur Arbeit dann gilt der Vertrag als null und nichtig. Aber es gibt Zeitarbeitsfirmen die sind miteinder verknüpft.
ich weiß stand in meinen ja auch so drin das wenn man am ersten tag nicht erscheint der Vertrag üngültig ist!
Bei einer Zeitarbeitsfirma ist es genau so wie bei jeder anderen Firma auch. Du kannst unter Einhaltung der Kündigungsfrist jederzeit kündigen. Während der Probezeit ohne Angaben der Gründe.
bei einem Arbeitsvertrag gibt es keine Widerspruchsfrist, ebenso wenig wie bei einem Mietvertrag!
Das gilt nur, wenn es vertraglich so vereinbart worden ist!