Drehstromanschluss vieradrig nicht mehr zulässig? Drehstrom überhaupt notwendig?
Hallo zusammen
Ich habe gerade ein Haus, Baujahr 1953 erworben, welches noch einen Wechselstromzähler (1 Phase) hat. vom Dach in den Sicherungskasten geht eine vieradrige Drehstromleitung. Ich möchte nun das System auf Drehstrom (3 Phasen) umstellen lassen. Der Elektriker behauptet, vieradrige Drehstromleitungen wie bei mir (vom Dach zum Sicherungskasten im Keller) wären nicht mehr zulässig und müssten gegen ein fünfadriges Kabel ausgewechselt werden, damit eine Abnahme durch den Versorger erfolgen kann.
Ist das so richtig, oder versucht er hier nur ein neues Kabel zu verkaufen...? Online konnte ich dazu nicht wirklich etwas finden.
Falls dem tatsächlich so ist, wären die Kosten wohl enorm. Dann stellt sich die Frage, ob bei einem Haus, bei dem mit Gas gekocht und geheizt wird, überhaupt 3 Phasen notwendig sind...?
Danke für eure Einschätzungen
3 Antworten
Wenn die Leitung einen Querschnitt von mindestens 10 mm² hat wäre auch eine 4-adrige Leitung zulässig.
Bei der Leitung vom Dachständer zum Hauptverteiler dürfte dies gegeben sein.
Dein Hauptproblem hingegen dürfte sein, das das was du vor hast eine wesentliche Änderung an deiner Anlage ist, sofern sie nicht schon damals auf Drehstrom ausgelegt und nur einphasig versorgt war. Dies bedeutet das sie bei dieser Änderung auf den aktuell geltenden Stand gebracht werden muss, und zwar komplett. Da sich die Vorschriften seit 1953 deutlich gändert haben muss da eine Menge gemacht werden, der Austausch der Zuleitung zum Hauptsicherungskasten ist nur ein kleiner Teil.
Falls die Anlage zum Zeitpunkt ihrer Errichtung den Vorschriften entsprochen hat besteht allerdings keine Pflicht zur Nachrüstung.
Es heist, es soll so früh wie möglich das 5 Leitersystem begonnen werden.
Das Hauptproblem ist, dass in vielen Häusern dieses Baujahres oft die klassische Nullung verbaut ist. Änderst Du die Einspeisung, dann wird es teuer, weil dann der Bestandschutz verlohren geht und somit alles auf den aktuellen Stand zu bringen ist.
Dieses bedeutet ein deutliches Plus an Sicherheit.
Zu der Frage braucht man Drehstrom:
Es hängt von Deiner Ausstattung ab. Hast Du 3 Kinder, die fleichzeitig einen Fön benutzen, während jemand Rasen mäht, die Waschmaschine läuft, der Heißwasserkochen an ist und der Geschirrspüler trockend, während Du Dir eine Tasse Kaffee machst und wartest das der Toaster das Brot ausspuckt... Dann geht es nicht ohne...
Bei uns ist es ähnlich, wir kochen mit Gas und unser Haus wird 1 phasig versorgt. Wir achten etwas darauf, dass nicht 3 Großverbraucher gleichzeitig laufen, weil sonst die Vorsicherung auslösen könnte. Mit Geräten die nur kurz in Betrieb sind, wie z.B. Mircowelle, Heißwasserkocher usw. da machen wir uns keine Gedanken.
Änderungen sind nur erforderlich, wenn die Anlage im Errichtungsjahr nicht den Vorschriften entsprochen hat.
Die wichtigste Änderung ist der FI-Schutz, weil der eine deutliche Erhöhung der Sicherheit bringt, dieses möchte ich gerade fürs Bad nicht missen!
Er hat nicht ganz unrecht, aber die komplette Leitung zu ersetzen ist auch unnötig, es sei denn deren Zustand ist desolat. Die Auftrennung des Null (heute PEN) genannt in einen separaten Neutral- und Schutzleiter soll heute möglichst schon im Hausanschlusskasten durchgeführt werden da ein PEN EMV-Störungen verursacht.
https://de.wikipedia.org/wiki/Elektromagnetische_Vertr%C3%A4glichkeit
Eine zusätzliche Leitung einadriges NYM-J mit 16mm² erfüllt den gleichen Zweck, und das ist auch übliche Praxis den Schutzleiter in einer getrennten Leitung zu führen und nicht zusammen mit den anderen Leitern. Gerade wenn das noch im Vorzählerbereich ist bleibt einem nichts anderes übrig als 4-adrig und eine 1-adrige Leitung zu legen.