"Drauf" auf Festival erwischt, was passiert?

8 Antworten

Bitte zwischen strafrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Konsequenzen unterscheiden. 

Strafrechtlich ist (wie Du richtig schreibst) nur Besitz und Handel strafbar der Konsum ist straffrei (Recht auf Selbstschädigung).

Aber: Die Polizei geht natürlich davon aus, daß Konsum meist auch Besitz vorausssetzt (XTC-Pillen fallen ja nicht einfach vom Himmel in deinen geöffneten Mund, oder?)

Also wird oftmals Strafantrag wegen Besitz und Zubereitung von BTM geschrieben, auch wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren (zumindet bei Ersttätern) sofort nach BTMG §31a (geringe Schuld) einstellen.

Verwaltungsrechtlich informiert die Polizei bei Drogendelikten immer auch die Führerscheinstelle. Und da hast Du dann ein Problem, denn:

Konsum von harten Drogen bedingt immer die Nicht-Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs!

Folgen: Entzug der Fahrerlaubnis und MPU-Auflage.



Wenn du von der Polizei mit Ecstasy-Pillen erwischt wirst, musst du mit einre Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahren!) rechnen.

LuisaFCB 
Beitragsersteller
 06.07.2015, 13:13

ich sage doch nicht mehr im Besitz der Droge einfach nur drauf halt 

Daniel079  06.07.2015, 13:14
@LuisaFCB

Schlaues Ding du...wenn du sie intus hast wirds natürlich schlimmer 

LuisaFCB 
Beitragsersteller
 06.07.2015, 13:21
@Daniel079

Ich wollte einfach nur wissen was passiert wenn ich sie nur intus habe aber keine anderen Pillen mehr bei mir habe einfach nur intus haben

Angenommen das wäre so passiert :-)

Wenn du während dem Führen eines KFZ erwischt werden würdest, ist der Führerschein weg, bei dir sogar länger da du Nachprüfung machen musst.

Wenn du so erwischt wirst, kann es sein das der Richter sagt, dass du nicht tauglich bist ein Fahrzeug zu führen.

In beiden Fällen biste am Anus und musst Strafe zahlen.

Strafrechtlich hat du nichts zu erwarten, solange du kein Auto fährst in dem Zustand. Wenn es aber einen Verdacht auf (z.B.) regelmäßigen Konsum oder Mischkonsum mit anderen Drogen gibt, kann dir der Führerschein entzogen werden, wenn ein Richtiger dich als "persönlich ungeeignet zum Führen eines KFZ" einstuft.

SeyTi  06.07.2015, 16:57

*Richter

muss mich korrigieren.

Wenn du nur drauf bist und nichts dabei hast können die dir garnichts so lange du dort kein stress machst, wenn du kein Auto fährst können sie dir auch dein Führerschein nicht wegnehmen