Drachenlord arbeitet jeden Tag 12 Stunden, ist es überhaupt Legal?
Das macht 72-84 Stunden in der Woche bei 6-7 Tage, da hat man ja kaum eine Pause!
29 Stimmen
13 Antworten
Nur das du weißt, das was er macht ist YouTube das wird nicht als richtige "Arbeit" angesehen weil es nämlich ein Hobby und kein Beruf ist. Viele denken zwar das YouTuber ein Beruf ist, das ist es aber nicht.
Ein Beruf ist es dann, wenn du dafür a) eine Ausbildung oder zumindest einen Lehrgang brauchst, b) wenn du geregelte Arbeitszeiten hast, die hast du allerdings als YouTuber nicht, und c) wenn du ein festes Gehalt hast. Das hast du ebenfalls als YouTuber nicht.
Nichts für ungut, aber dieser Beitrag ist vollkommen unsubstantiiert, entbehrt sich jeder Rechtsgrundlage. Dem Autor empfehle ich die Lektüre des Arbeitszeitgesetztes, denn im diesem wird erklärt, welche Arbeitszeiten zulässig sein und wann man als Führungskraft eine Pause anordnen oder die Arbeit beenden lassen muss.
Es geht hier um Arbeit und nicht um einen erlernten Beruf.
Er ist ja selbstständig. Da kann er soviel arbeiten wie er will.
Aber andererseits kommt es auch immer darauf an was er als Arbeitszeit definiert.
Ihr unterschätzt das immer, besonders das rendern und hochladen
Eine fundierte Einschätzung, was bei der Tätigkeit des Herrn Winkler junior legal und was illegal ist, kann nur eine Wirtschaftsprüferin oder ein Rechtsanwalt abgeben und das auch nur dann, wenn sie / er alle Unterlagen vorliegend hat. Wie Herr Winkler junior mit Unterlagen umgeht, kann Gegenstand umfassender Spekulationen sein, jedoch fürchte ich, dass er seine betriebswirtschaftlichen Auswertungen, Steuererklärungen und ähnliches eher stiefmütterlich erstellen wird und sich Aufbewahrungspflichten wahrscheinlich eher weniger bewusst sein dürfte.
Aber deswegen seine Tätigkeit grundsätzlich als illegal zu betrachten, ist nicht korrekt. Vor allem die Idee, eine tägliche Arbeitszeit von zwölf Stunden könnte grundsätzlich rechtswidrig sein, ist abwegig. Es gibt zwar das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitszeiten reguliert, jedoch hat dieses einen in §§ 1-2 klar beschriebenen Geltungsbereich, in welchen Herr Winkler junior nach vorläufiger Einschätzung nicht fällt. Laut eigener Aussage sei er selbstständig, was seine Eigenschaft als Arbeitnehmer ausschließt. Daher ist meine vorläufige Einschätzung die, dass Herr Winkler junior aufgrund seiner (angeblichen) Selbstständigkeit nicht in den Geltungsbereich des Arbeitszeitgesetzes fällt und folglich vollkommen frei entscheiden darf, wie lange er arbeitet - selbst wenn er 168 Stunden lang pro Woche arbeiten würde, wäre das vielleicht ein wenig ungesund, aber nicht verboten.
Anmerkung: Rendern und hochladen ist keine Arbeit!
Bist Du Anwalt/Jurastudierende?
Die Arbeitszeitbegrenzung aus dem Arbeitszeitgesetz gibt es grundsätzlich, um Arbeitnehmer vor Überlastung oder Ausbeutung durch ihre Arbeitgeber zu schützen.
Solange der Drachenlord also nirgendwo angestellt ist, sondern seine Arbeit selbständig ausführt, ist das Arbeitszeitgesetz nicht anwendbar und er kann arbeiten, solange er will.