Doppelschicht 13 Stunden arbeiten?
Ich arbeite momentan in einem Altenheim und mir ist bewusst dass man manchmal ziemlich viel arbeiten muss (musste auch schon 12 Tage am Stück arbeiten)
Aber ist es rechtlich erlaubt dann man 13 Stunden arbeitet? Ich habe da ehrlich gesagt ziemlich was dagegen, schon alleine weil mein Kreislauf nicht so viel aushält wie bei anderen.
Es ist nämlich so. Frühschicht 6 Stunden mit 30 Minuten Pause. Dann 1Stunde frei und dann die Spätschicht mit ebenfalls 6 Stunddn und eine halbe Stunde Pause. Ich arbeite also von 7-20Uhr
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2 Antworten
Nein es gibt das Arbeitszeit-Schutzgesetz.
Sinngemäss steht das drin, das die regelmässige tägliche Arbeitszeit im Mittel nur 8 Stunden am Tag beträgt. Man kann natürlich auch länger arbeiten, nur dann muss Freizeitausgleich erfoglen so das man doch wieder auf die 8 Stunden am Tag landet.
So allerdings gibt es auch einen Pferdefuss, der Samstag ist ein Werktag. Das heißt 48 Wochenstunden wären legal.
Wenn du überstnden machst, dann darf 10 Stunden am Tag nicht überschritten werden. Das heißt nach 10 Arbeitsstunden ohne Pause musst du nicht länger arbeiten.
Dann gibt es noch eine weiter Klausel, in NOTLAGEN darf auch 12 Stunden am Tag gearbeitet werden. Z.B. weil sonst ein grosser Finanzieller schaden ensteht.
Zwischen 2 Schichten muss eine ruhepause von midnestens 11 stunden vorliegen.
Allerdings gibt es einen TRick, wahrscheinlich hast du nur "Bereitschaftsdienst", da wird die Arbeitszeit nur zur Hälfte gezählt.
Habe auch mal gehört man muss sich das scheinbar beim Arbeitsamt bescheinigen lassen dass man mehr als 10 Stunden (ohne Pause) arbeiten darf?
Spricht also ich könnte mich beschweren dass ich so nicht arbeiten möchte?
In Krankenhäusern sowie in der Pflege gibt es noch weitere Klauseln in Bezug auf die zulässige Arbeitszeit...
Die Pausen zählen nicht zur Arbeitszeit, es sind also 12 Stunden an denen du arbeitest. HIer kommt es darauf an ob ihr einem Tarifvertrag unterliegt oder ob es eine Betriebsvereinbarung gibt.
Gerade im Bereich der Pflege gibt es nämlich einige Ausnahmen von der maximal täglich zulässigen Arbeitszeit.