Doppeltestaatsbürgerschaft (Deutsch/Kroatisch)?
Hallo Ich M/15 möchte gerne eine Doppeltestaatsbürgerschaft. Unzwar die Deutsch/Kroatische. Ich habe schon immer die deutsche Staatsbürgerschaft und will jetzt auch noch die Kroatische. Ist des möglich ? Denn Kroatien ist ja auch in der EU. Hat von euch jemand die Deutsch/Kroatische Staatsbürgerschaft? Ich wäre um jede Antwort dankbar.
Danke Schonmal im voraus.
2 Antworten
Wohnst du denn in Kroatien oder sind deine Eltern Kroaten?
Kroatische Staatsbürgerschaft durch Abstammung Der Ursprung der Staatsbürgerschaft dieses Landes kann in folgenden Fällen erworben werden:wenn beide Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes, hatte die Staatsangehörigkeit dieses Landes;
wenn mindestens ein Elternteil eines Kindes bei
der
Geburt ist ein Bürger von Kroatien, wenn er auf dem Territorium von Kroatien geboren wurde;
wenn
mindestens ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes ist ein
Bürger von Kroatien, und der andere Elternteil die Staatsbürgerschaft
eines anderen Landes haben können oder staatenlos
ist
, und das Kind in einem anderen Land geboren
wurden
;
wenn mindestens ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes, auch wenn das Kind in einem anderen Land
,
aber
registriert in Kroatien oder in der kroatischen Botschaft eines anderen
Landes seiner Staatsangehörigkeit geboren wurde, ist ein Bürger von
Kroatien.
Wenn das Kind - ein Bürger
eines anderen Landes oder staatenlos ist, dann kann es ein Bürger von
Kroatien geworden, wenn es angenommen wird
,
oder hat einen Bürger dieses Landes in Übereinstimmung mit dem kroatischen Rechtsrahmen.
Die
kroatische Staatsangehörigkeit durch GeburtKroatische Staatsbürgerschaft kann eine Person in seinem Hoheitsgebiet geboren erwerben, vorausgesetzt
,
dass zu dem Zeitpunkt
,
wenn der Antrag gestellt wurde, wurde registriert, und die letzten 5 Jahren ständigen Wohnsitz im Land.
Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung - EinwandererEmigrant (ist die Person außerhalb von Kroatien für
einen
dauerhaften Aufenthalt im Ausland zu reisen), sowie seine Nachkommen können Bürger von Kroatien durch Einbürgerung werden.
Es muss jedoch mit
einer
solchen
Bedingung erfüllen - die Zukunft Bürger von Kroatien muss mit den
Sitten und rechtlichen Rahmen der Republik Kroatien und darüber hinaus
zustimmen sollte es die Kultur dieses Landes ergreifen.
Wenn ein Ausländer einen Migrations heiratet
,
die bereits kroatische Staatsbürgerschaft hat, hat er auch das Recht
, die
Staatsangehörigkeit dieses Landes zu erhalten.
Kroatische Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung - Kinder unter dem Alter von achtzehn Kinder unter achtzehn Jahren kann auch ein Bürger von Kroatien auf dieser Grundlage sein:wenn beide Eltern haben
die
Bürger von Kroatien unter den gleichen Bedingungen werden,
wenn ein Elternteil hat
die
kroatische Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten, und das Kind war in diesem Land seinen gewöhnlichen Aufenthalt
hat
;
wenn ein Elternteil
die
kroatische Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung und die zweite erhalten hat - nicht
über die
Staatsangehörigkeit oder eine Person mit unbekannter Staatsangehörigkeit und das Kind lebt in einem anderen Land.
Bitte
Du bist nach dem 01.01.2000 geboren und daher aus dem Geburtsortsprinzip deutscher Staatsbürger. Daher gilt für dich:
Besitzt kein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit, sondern hat das Kind diese nur durch seine Geburt in Deutschland erhalten, kann es im Regelfall nicht beide Staatsangehörigkeiten auf Dauer behalten. Nach dem Optionsmodell muss das Kind sich im Gegensatz zum Abstammungsprinzip mit Erreichen des 18. Lebensjahres und spätestens mit Vollendung des 23. Lebensjahres für eine Staatsangehörigkeit entscheiden. Hat das Kind bis zu diesem Datum noch keine Erklärung über seine Entscheidung abgegeben oder erklärt es, dass es die ausländische Staatsangehörigkeit behalten möchte, verliert es automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Möchte das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit behalten, ist es verpflichtet, die Aufgabe oder den Verlust der ausländischen Staatsangehörigkeit nachzuweisen.
Das stammt aus dem EU-Recht und gilt nur für EU- Bürger, sowie für die Schweiz, Lichtenstein und Norwegen.
http://www.tagesschau.de/inland/doppeltestaatsbuergerschaft-101.html stimmt nicht es gilt das Recht auf beide Staatsangehörigkeiten ! Gibt es schon ein Ergebnis von dir ?
Okey Danke