Doppelte Staatsbürgerschaft, bereitet es Probleme im Urlaub?

4 Antworten

Sofern Du (auch) die türkische Staatsangehörigkeit besitzt, wird die türkische Republik Dich, ganz unabhängig von kriegerischen Ereignissen, zum Wehrdienst einziehen; davor schützt final nur die Entlassung aus der türkischen Staatsbürgerschaft oder die Befreiung (soweit möglich).

Wenn Du sicher gehen möchtest, statt ins Hotel nicht gleich in der Kaserne zu landen, solltest Du das vorher klären.

Gemäẞ § 72 des Grundgesetzes der Republik Türkei ''haben alle türkischen Staatsbürger das Recht und Pflicht, Militärdienst zu leisten.'' 

Das Wehrgesetz Nr.7179, mit dem die Details der militärischen Dienstpflicht geregelt werden, sieht neben den Berufssoldaten in den türkischen Streitkräften auch die Wehrdienstplicht aller 20 Jährigen und militärdiensttauglichen männlichen türkischen Staatsangehörigen.

Im Ausland lebende türkische /doppelte Staatsangehörige sind vom 20. Lebensjahr bis zum Ende des 35. Lebensjahres verpflichtet, den Dienst zu leisten.

Also kann es durchaus sein, dass man dich auffordert, zwecks Ableistung der Wehrpflicht da zu bleiben.

Setz dich mit deiner türkischen Botschaft in Verbindung, wie du am besten vorgehst.

Fuer die tuerkischen Behoerden ist ausschliesslich deine tuerkische Staatsangehoerigkeit von Bedeutung. Fuer die deutschen Behoerden ist es deine deutsche.

Nimm den deutschen Ausweis mit.