kann ein Ausländer mit doppelter staatsbürgerschaft der deutschen Polizei oder Bundeswehr beitreten?

6 Antworten

Ja, er kann. Und es ist völlig unerheblich, die wievielte Staatsbürgerschaft die deutsche ist.

DerCAM  17.03.2012, 01:21

Frage richtig gelesen? Ein Auslaender mit doppelter Staatsangehoerigkeit kann (aus deutscher Sicht) niemals auch die deutsche Staatsangehoerigkeit besitzen. Besitzt jemand die deutsche (ggf. auch neben anderen), ist er Deutscher und kein Auslaender!

LondonerNebel  17.03.2012, 09:24
@DerCAM

In der Frage (die Du wohl entweder nicht richtig gelesen hast oder die Dich intellektuell überfordert...) war explizit von der deutschen Staatsangehörigkeit neben einer weiteren die Rede! Und ich als Ausländer muss es wohl nicht zwingend nur aus deutscher Sicht sehen. Oder ist ein gewisser User wieder nur auf Stunk aus?

rudim1950  17.03.2012, 09:46
@LondonerNebel

Hallo, benehmt euch! Die Frage ist gar nicht so dumm. Ein Ausländer mit doppelter Staatsbürgerschaft kann also durchaus jemand sein, der z. B. die britische und türkische Staatsbürgerschaft hat. Eine von beiden muss NICHT unbedingt deutsch sein - so wie die Frage gestellt ist!

So, und mit EU-Staatsbürgerschaft darf ich Polizist werden, aber eben nicht Soldat. Dazu ist die deutsche Staatsbürgerschaft zwingend nötig. Denn die Genfer Konvention verlangt, dass ein Soldat Bürger des kriegsführenden Staates ist, unter einem einheitlichen Kommando steht, eine Uniform trägt und zum Führen einer Waffe durch den Staat ermächtigt ist. Passt das nicht, gilt man als Agent oder Saboteur und fällt nicht unter die Genfer Konvention, hat also kein Recht, als Kriegsgefangener behandelt zu werden.

Unser Beispielausländer könnte also Polizist, aber nicht Soldat werden.

LondonerNebel  17.03.2012, 10:42
@rudim1950

Langsam verzweifle ich, bin ich hier als Einziger des Lesens mächtig? Zitat aus der Frage des "Beispielausländers": "würde es dann REINtheoretisch eine Rolle spielen ob die deutsche Staatsbürgerschaft..."

DerCAM  17.03.2012, 10:47
@LondonerNebel

Aus welcher Sicht willst du es denn ausser der deutschen sehen, wenn es um deutsche Regelungen bezueglich der Uebernahme in den deutschen Staatsdienst geht? Irgendwelche britischen, tuerkischen oder von mir aus auch nordkoreanischen vielleicht? Ist doch voellig egal, welche Staatsangehoerigkeiten du neben deiner deutschen noch so hast. Die spielen gegenueber deutschen Behoerden einfach keine Rolle. Da bist du nur Deutscher und wirst natuerlich auch aus deutscher Sicht heraus betrachtet.

LondonerNebel  17.03.2012, 10:58
@DerCAM

Kapierst Du eigentlich irgendwann in Deiner grenzenlosen Selbstgefälligkeit und Überheblichkeit, dass es schlussendlich völlig latte ist aus welcher Sicht man es betrachtet? Der Betreffende ist Deutscher, das ist Fakt! Ob er nebenbei noch Brite, Türke oder Marsmensch ist, ist für die Beantwortung der Frage völlig unerheblich. Und als Deutscher hat er ungehinderten Zugang zum deutschen Staatsdienst, kann also auch zur Bundeswehr, zur Polizei oder meinetwegen in den Bundestag gehen. Genau das habe ich mit meiner Antwort ausgedrückt, und ich verstehe das völlig überflüssige Zerstückeln und Verkomplizieren meiner Antwort nicht. Und das war's jetzt für mich!

DerCAM  17.03.2012, 11:05
@LondonerNebel

Im Grunde sind wir uns doch voellig einig. Deutscher mit zusaetzlicher auslaendischer Staatsangehoerigkeit > kein Problem. Auslaender mit mehreren Staatsangehoerigkeiten (von denen keine die deutsche sein kann denn dann waere er ja kaein Auslaender) > geht nicht.

Wir reiben uns hier lediglich an der Frage, ob es sich nun um einen Deutschen (eine seiner Staatsangehoerigkeiten ist die deutsche) oder um einen Auslaender handelt (keine seiner Staatsangehoerigkeiten ist die deutsche).

Dem Fragesteller geht es offensichtlich nicht um einen Auslaender sondern um einen Deutschen mit einer weiteren auslaendischen Staatsangehoerigkeit. Dennoch erschien mir ein Hinweis darauf angebracht, dass es sich somit eben nicht um einen Auslaender handeln kann sondern um einen Deutschen handeln muss.

Bezueglich der "gemeinten" Frage sind wir uns also voellig einig und streiten uns jetzt ueber die geschriebene. Ist also das ganze Geschrei nicht wert.

Friedenspfeife?

LondonerNebel  17.03.2012, 11:20
@DerCAM

Brennt schon... ;-)

zackl 
Beitragsersteller
 16.03.2012, 15:46

mhm, interessant.

Bei eiem Auslaender mit doppelter Staatsbuergerschaft duerfte es zumindest bezueglich der Bundeswehr nicht gehen. Bei einem Deutschen mit einer oder mehreren zusaetzlichen Staatsangehoerigkeiten waere das aber kein Problem.

Es gibt keine Staatsangehoerigkeit 1. oder 2. Ranges. Ist unter den Staatsangehoerigkeiten der betreffenden Person auch die deutsche, dann ist er gegenueber deutschen Behoerden Deutscher und nix anderes. Die zusaetzlichen Staatsangehoerigkeiten sind in Deutschland bzw. gegenueber deutschen Behoerden voellig bedeutungslos (ausser bei Auseinandersetzungen mit Behoerden des Staates, dessen Staatsangehoerigkeit die Person ebenfalls besitzt).

LondonerNebel  16.03.2012, 16:57

Bei der Bundeswehr geht es auch. Mein Sohn wurde trotz britischer und deutscher Staatsbürgerschaft hier wehrerfasst und gemustert und hat Zivildienst gemacht.

DerCAM  17.03.2012, 01:18
@LondonerNebel

Hast du meinen Beitrag ueberhaupt zu Ende gelesen oder nur den ersten Satz? Wenn dein Sohn die britische und die deutsche Staatsangehoerigkeit besitzt, ist er aus deutscher Sicht doch kein Auslaender mit doppelter Staatsangehoerigkeit sondern Deutscher mit zusaetzlich btitischer.

LondonerNebel  17.03.2012, 09:28
@DerCAM

Klar habe ich Deinen Beitrag gelesen, der an dem Kernpunkt der Frage meilenweit vorbeigeht. In der Frage war ausdrücklich von der deutschen Staatsangehörigkeit neben einer weiteren die Rede. Deine Korinthenkackerei ist also wenig hilfreich!

DerCAM  17.03.2012, 10:40
@LondonerNebel

Bitte! Sowohl in der Ueberschrift wie auch in der Frage selbst ist von einem "Auslaender mit doppelter Staatsbuergerschaft" die Rede. Wieso sprichst du von Korinthenkackerei, wenn ich darauf hinweise, dass jemand, der im Besitz der deutschen Staatsangehoerigigkeit ist, aus deutscher Sicht niemals ein Auslaender sein kann?

Und wieso geht mein Beitrag "meilenweit am Kernpunkt der Frage vorbei"? Bin ich nicht im 2. Absatz meines Beitrages auch deutlich auf den Fall eingegangen, dass es sich gar nicht um einen "Auslaender" handelt sondern um einen Deutschen mit einer weiteren Staatsangehoerigkeit (oder mehreren)?

LondonerNebel  17.03.2012, 10:47
@DerCAM

Ich gebe es auf! Du hast Recht und ich meine liebe Ruhe, okay?

Ja, wenn er durch sien Geburtsurkunde nachweist , dass er DT- Staatsbürger im Sinne das Grundgesetzes ist, den gewünschten Schul - od. Berufsabschluß für die Laufbahn hat und die Altermäßigen Voraussetzungen erfüllt ist es kein Problem.

Also, bei der Bundespolizei heißt es:

"Sie sind Deutsche/-r im Sinne des Art. 116 Grundgesetz (GG) oder besitzen eine andere EU-Staatsangehörigkeit." Ich denke, das gilt auch für die Länderpolizeien.

Da muss ich nicht unbedingt Deutscher sein, wenn ich aus einem EU-Mitgliedsstaat komme.

Bei der Bundeswehr heißt es:

"In folgenden Fällen ist die deutsche Staatsangehörigkeit jedoch durch Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses zu belegen, wenn Ihr Geburtsort im Ausland liegt, oder Ihr Vater ggf. Mutter eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, oder Sie neben der deutschen Staatsangehörigkeit noch weitere Staatsangehörigkeiten besitzen."

Da denke ich, hier ist die deutsche Staatsbürgerschaft auf jeden Fall Pflicht. Macht ja auch Sinn, da ein Soldat der Bundeswehr gemäß der Genfer Konvention Kombattantenstatus hat. Das gilt für Polizisten nicht oder ist zumindest umstritten.

Da er den Staatsdienst Antritt sollte er die Staatsbürgerschaft haben.