Doppelt Bewährung in der selben Straftat? Kann mein Mann doppelt Bewährung bekommen oder droht ihm sofort der Knast?
4 Antworten
Es kommt auf die Wiederholungsgeschwindigkeit an. auf die schwere der Straftat.
Es wäre möglich, wenn beide zusammen unter 2 Jahren sind, sonst sehe ich eher schwarz.
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Und in Fällen wie hier, wo die zugrunde liegende Tat begangen wurde, bevor überhaupt eine Bewährungsstrafe verhängt wurde, auch durchaus die Regel. Ein Selbstläufer ist es natürlich trotzdem nicht - wenn die Prognose einfach schlecht ist, kann das Gericht trotzdem eine Strafe ohne Bewährung verhängen.
Ein Grund für einen Widerruf der ersten Bewährung wäre das dann aber nicht. Denn die Bewährung kann nur wegen Straftaten widerrufen werden, die in der laufenden Bewährungszeit begangen wurden.
Du :-)
Sofern es trotzdem zwei einzelne Strafen bleiben, ist es egal, wie viel sie zusammen ergeben.. Wenn sie gesamtstrafenfähig sind, d.h. man daraus eine Strafe bilden kann, dann wäre es schon sehr merkwürdig, wenn man am Ende bei mehr als 2 Jahren landet und trotzdem eine Gesamtstrafe bildet. Das kann man nämlich so machen, muß man aber nicht. In diesem Fall wäre der Gang zum Anwalt sehr ratsam (wobei hier eigentlich sowieso in dem neuen Verfahren ein Pflichtverteidiger zu bestellen wäre).
Eine Strafe kann zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn bestimmte Vorausstezungen vorliegen (§§ 56 ff. Strafgesetzbuch). Was du mit 'doppelter Bewährung' meinst, ist mir ein Rätsel.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/BJNR001270871.html#BJNR001270871BJNG001902307
Ich meine damit ob er wenn er nun schon bewährung hat. Bei der vorherigen Sache nun auch bewährung bekommt,ob das ginge? Oder ob dem so ist dass die Schlussfolgerung dann Gefängnis ist?
Das liegt am Richter.
Also besteht da eventuell ne Chance. Bist du Anwalt oder tätig in einem ähnlichen Beruf?
Ein einschlägig vorbestrafter Gewaltverbrecher, der wegen gefährlicher Körperverletzung eine Bewährungsstrafe laufen hat, wird wegen einer identischen Straftat keine weitere Bewährung bekommen.
Seine "Chance" hat dieser Mensch längst gehabt und nicht genutzt.
Das ist die Theorie. Die Praxis ist leider manchmal anders.
Wenn du während einer Bewährungsstrafe wegen der gleichen Straftat noch mal verurteilt wirst, dann geht es ab in den Bau!
Obwohl die Sache zu einem anderenzeitpunlt begangen worden ist als die zuvorige Sache noch garnicht gerichtlich verurteilt wurde dh rechtskräftig war?
Ok gut zu wissen. Danke, sehr hilfreich! So dachte ich dass mir auch, nur was sagen sie oder du dazu ob etwas damit zu tun hat wie viel die strafen zusammen ergeben dh gefängnisaufenthalt?