Donnerstag ist Feiertag, kommt das Arbeitslosengeld dann am Mittwoch also am 30.5 anstatt 31.5?
6 Antworten
Ich mache die Antwort kurz. In den Regionen wo Fronleichnam ein Feiertag (regionaler Feiertag) ist arbeiten auch keine Banken, daher erfolgt die Auszahlung bereits am Mittwoch den 30.05.2018
Dies betrifft folgende Bundesländer:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Hessen
- NRW
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
in allen anderen Bundesländern werden die Auszahlungen für Alg1 und Alg2 wie gewohnt am Donnerstag den 31.05.2018 ausgezahlt
Eher am 30.5, da die Arbeitsagentur immer am letzten Tag des Monat überweist. Wenn am 31.5 Feiertag ist, kann kein Geld überwiesen werden.
An Feiertagen ist wird kein Geld überwiesen
Das Geld wird schon einige Tage vorher angewiesen und nicht erst an dem Tag an dem es auf dem Konto gutgeschrieben wird.
Da kein Bankfeiertag ist würde ich bei aller Vorsicht davon ausgehen, das der Betrag erst am 31.05. zur Verfügung steht.
Im übrigen ist der Tag kein einheitlicher Feiertag, daher wird Banktechnisch am 31.05. gebucht.
Das Geld wird nicht einige Tage vorher überwiesen, sondern genau 1 Tag davor. Heutzutage geht eine Überweisung nun mal blitz schnell. Vielleicht bist du mit der Zeit ein bisschen hängen geblieben. Dennoch wird an Feiertagen kein Geld aufs Konto überwiesen.
Wie oft denn noch, es geht nicht darum ob ein Feiertag ist sondern ob es sich um einen Bankfeiertag handelt. Nur dann erfolgen keine Buchungen.
Der 31.05. ist KEIN Bankfeiertag, daher finden Buchungen statt.
Es wird auch nicht ein Tag vorher überwiesen, sondern in der Regel über einen Dienstleister die Zahlungen schon ein paar Tage vorher mit entsprechendem Valutadatum an die Bank weitergegeben.
Heir handelt es sich ja nicht um einzelne Überweisungen sondern um einen entsprechd großen Datensatz.
Ich bin auch nicht in der Zeit stehen geblieben, sondern habe mir das mal erklären lassen.
Es wird bald soweit sein, dass Überweisungen nur noch wenige Stunden dauern. Heißt: wenn du dein Geld heute auf dem Konto hast, wird das Geld am gleichen Tag überwiesen.
Das hat nichts mit den Zahlungen in diesen Umfängen zu tun, sondern gilt erst einmal nur für Einzelüberweisungen und ist mit zusätzlichen Gebühren behaftet, wobei nicht alle Banken mitmachen.
Und selbst diese Blitzüberweisung würde auch am 31.05. ausgeführt. Es ist kein Bankfeiertag.
Nein, es wird am 31.5 kein Geld aufs Konto überwiesen, da es ein Feiertag ist
Es wird am 31.05 gebucht es ist KEIN Bankfeiertag.
Hier die Target II Feiertag für Banken von der Bundesbank vorgegeben:
TARGET2-Feiertage, gültig für alle TARGET2-Teilnehmerstaaten
1. Januar Neujahr
30. März Karfreitag
2. April Ostermontag
1. Mai Tag der Arbeit
25. Dezember 1. Weihnachtsfeiertag
26. Dezember 2. Weihnachtsfeiertag
SEPA Zahlungen werden an diesen Feiertagen nicht gebucht.
Alles andere ist da unerheblich!!!!
Was die Information betrifft, dass der 31.05. kein gesetzlicher und damit auch kein Bank-Feiertag ist, scheinst Du ja recht "beratungsresistent" zu sein.
Es ist auch ein Bankeiertag und ob
In Bundesländern, in denen der 31.05. ein Feiertag ist, MUSS die Leistung dem Konto bereits am 30.05. gutgeschrieben sein, denn dies ist der letzte Werktag des Monats.
Fronleichnam ist nicht in ganz Deutschland ein gesetzlicher Feiertag.
Da könnte es durchaus sein, dass NICHT am Mittwoch das Geld auf dem Konto ist.
Wenn der 31.05.2018 bei euch ein Feiertag ist, also der letzte Werktag im Monat der 30.05.2018 ist, dann muss es schon an diesem Tag auf dem Konto eingehen !
Der 31.5 ist nicht überall ein Feiertag und zudem kein Bankfeiertag. Daher würde ich nicht davon ausgehen, das es schon am 30.05. auf dem Konto ist.