Darf man ein Inkasso Anzeigen wegen Stalking?
Guten Abend,
Ich wollte mal diese Frage Beantwortet bekommen und hoffe ich habe hier mehr Glück!.
Meine Lebenspartnerin hat vor circa 2 Jahren eine Auto Versicherung bei der DEVK Abgeschlossen, Leider war sie nicht mehr so ganz flüssig diese Versicherung zu Bezahlen da sie ihr Job damals Verloren hat und deshalb hat sich eine Summe in höhe von 1,000 Euro Angesammelt, und eine Ratenzahlung Kamm bei ihr nicht in Frage also hat sie auch wegen den Anderen Krims Krams Schulden sich bei der Schulden Beratung Diakonie Angemeldet, Diese Jedoch teilten den Gläubiger mit das sie durch die Diakonie vertreten ist und jeder Gläubiger weiß nun bescheid, jetzt sind schon einige Monate vergangen bis jetzt konnte sie kein Geld investieren weil sie sehr wenig Geld Verdient und die Diakonie hat ihre Schulden aufs eis gelegt solange bis sie Bezahlen kann bzw bis sie eine Gescheite Arbeit´s Stelle hat.
Seit 2 Tage hat sie eine Gefunden allerdings als Bäckerei Verkäuferin und verdient nicht viel aber es reicht für den Monat aus ich habe nur eine Geringfügige Arbeit da ich ungelernt bin und somit Wenig glück habe, Aber das Problem ist diese Inkasso Firma EOS Investment ruft mittlerweile Jeden tag an das wird langsam zu einem Stalking in meiner hinsiecht kann man diese Anzeigen?? oder was würdet ihr dagegen machen?
Weil Gesagt habe ich denen natürlich das meine Freundin über die Diakonie vertreten ist und es alles über die Diakonie geht dennoch hat mir diese Dame am Telefon gesagt diese sei denen Anscheinend nicht Bekannt also habe ich bei der Diakonie nochmals angerufen im Auftrag meiner Freundin da sie am arbeiten ist und das immer unterschiedlich und habe der Diakonie bescheid gegeben diese Bestätigte mir das sie die Gläubiger nochmals anschreiben wird, aber bis jetzt hat sich das nicht geändert die rufen um 8 Uhr morgens an Dan um 13 Uhr und nochmals um 17 Uhr 3 mal am Tag jeden tag und das seit 2 Wochen bis jetzt.
Was könnte man dagegen tun? was würdet ihr dazu sagen?
5 Antworten
Die Diakonie ist keine offizielle Schuldenvertretung, also muss das Inkasso sie auch nicht beachten. Über die Anrufe könnt ihr noch froh sein, denn sie können auch klagen, dann kommt Privatinsolvenz und fünf bis sechs Jahre Existenzminimum.
Die Diakonie ist nur bedingt anerkannt. Ich bezweifle, dass hier eine offizielle Vertretung vorliegt, das muss nämlich nach gewissen Regeln erfolgen, da kann sich auch die ach so heilige Kirche nicht darüber hinwegsetzen, insofern bist du der einzige, der hier Mist labert.
p.S: Selbst eine professionelle Schuldenbelastung ist nicht bedingungslos anerkannt.
Nicht dass wir uns falsch verstehen. Die Diakonie ist nicht zweifellos nie anerkannt, das wollte ich damit nicht sagen, aber man kann nicht einfach behaupten, hier ist meine Schuldenbelastung, ab jetzt habe ich damit nichts mehr zu tun, das wollte ich damit nicht sagen. Mein Argument war vor allem, dass das Inkasso sich nicht einfach bedingungslos damit abfinden muss.
Ausserdem: Ein Kontaktverbot kann ein Gericht aussprechen, aber niemals ein Privater. Selbst ein grundloser Anruf ist nicht strafbar, geh ins Bett.
Die Diakonie ist nur bedingt anerkannt.
Es gibt keine "bedingte Anerkenntnis". Entweder es ist eine anerkannte Stelle oder es ist diese nicht. Nur mal ein Beispiel aus Berlin:
https://www.berlin.de/sen/soziales/themen/schuldnerberatung/anerkannte-beratungsstellen/
Oh Wunder, die Diakonie taucht auf.
Staatlich anerkannt heißt, dass die nachweisbar über genug Expertise (und eine Zulassung) verfügen, damit ein etwaiger außergerichtlicher Einigungsversuch vor Gericht anerkannt wird.
p.S: Selbst eine professionelle Schuldenbelastung ist nicht bedingungslos anerkannt.
Ich nehme mal an, du meinst damit die kostenpflichtigen. Und ja, da hast du sogar Recht. Der Großteil dieser kostenpflichtigen ist sogar alles andere als anerkannt. Kleiner Tipp: Auf deren Homepages steht im Impressum immer ein lustiger Absatz, dass die ja nur eine "Wirtschaftsberatung" durchführen würden und gar keine Schuldnerberatung und auch keine Rechtsberatung.
Von so etwas dringend die Finger fern halten. Denn die machen meist mehr kaputt als dass sie helfen und zudem wird im Falle eines Scheiterns deren Tätigkeit vor Gericht nicht anerkannt.
Bitte informiere dich mal, bevor du hier irgendwas herum erzählst, was nicht oder nur teilweise stimmt. Das hier ist ein für die Fragesteller wichtiges Thema. Da mit falschen Infos herumzuwerfen, ist nicht gut.
Nein, was ich meinte ist, dass es gewisse Voraussetzungen gibt, bis etwas anerkannt ist. Ich kann nicht einfach sagen, hier ist die Diakonie, aber jetzt könnt ihr mich am A. lecken, es braucht mindestens eine schriftliche Übernahmeerklärung.
Die Diakonie ist anerkannt, aber es braucht gewisse Einschränkungen der Vertragsfreiheit, bis die Übernahme der Beratung rechtmässig ist, alleine wegen dem Gläubigerschutz.
Also nur, dass wir uns nicht falsch verstehen - vielleicht habe ich mich etwas missverständlich ausgedrückt. Ich wollte nur sagen, für eine offizielle Vertretung braucht es gewisse erfüllte Formalien.
Die Diakonie ist anerkannt
Das klang im Beitrag davor noch ganz anders:
Die Diakonie ist keine offizielle Schuldenvertretung
Liest du dir selbst durch, was du hier schreibst?
Die Diakonie ist anerkannt, aber es braucht gewisse Einschränkungen der Vertragsfreiheit, bis die Übernahme der Beratung rechtmässig ist, alleine wegen dem Gläubigerschutz.
Keine Ahnung, was du dir hier für einen "Gläubigerschutz" zusammen dichtest oder was für Formalien. Generell können Vollmachten auch mündlich erteilt werden. So etwas passiert viele tausende Male oder noch mehr pro Tag.
Wenn der Gläubiger die gültige Vollmacht anzweifelt, kann er das tun, dann bekommt er ggf. die Unterschrift der Lebenspartnerin des TE, die im ersten Termin geleistet wurde, vorgelegt. Wenn sie nicht schon in Kopie mitgeschickt wurde.
Ich weiß immer noch nicht, wieso du hier solch negative Infos zu Schuldnerberatungen und speziell der Diakonie Schuldnerberatung verbreiten willst.
Was wollen die den bei den Anrufen? Wenn man es einmal mitgeteilt wie es aussieht gibts keinen Grund nochmals anzurufen. Nicht rangehen ist das einfachste. Es sich verbeten weiter belästigt werden auch. Auch ruhig etwas lauter. Ansonsten klar kann man die anzeigen aber der Anwalt kostet am Ende auch Geld das nicht da ist.
Sind nur Inkasso Call Agents
Schriftlich nachweisbar die Kontaktaufnahme per Telefon untersagen ! Bei weiteren Belästigungen Beschwerde bei dem landesgerichtspraesident (Sitz des inkassobueros)
Aus Sicht der inkassobude macht es dann keinen Sinn mehr.
Einschreiben!
Wenn du magst formuliere ich ein Schreiben.
Beim nächsten Telefonat folgendes machen: "Sie hören mir mal genau zu. Wenn ich noch einen Anruf erhalte bin ich bei der Polizei und erstatte Strafanzeige und beschwere mich zudem beim Aufsichtsgericht mit Antrag auf Lizenz-Entzug wegen massiver Telefonbelästigung."
Nicht unterbrechen lassen und dann fragen: "Haben sie es kapiert oder soll ich gleich zur Polizei gehen?"
Dann hören die auf. Denn das letzte, was sie wollen, ist Ärger.
Ggf. wiederholt man das telefonverbot schriftlich. Wenn die was von euch wollen, sollen sie Briefe schreiben.
Ob das nun Stalking wäre, naja, dazu muss es massiv sein. Aber es gibt etwas anderes: Nötigung. Das könnte erreicht sein, denn mehrfache permanente Anrufe um Druck aufzubauen und so Geld herauszupressen, obwohl nichts pfändbar ist, das könnte Nötigung sein.
Wenn es ein offizielles Inkasso ist, ist das der beste Schritt zur Klage. Ein Inkasso hat das Recht, seine Schulden einzutreiben, sie könnten auch direkt vor Gericht, das ist nunmal ihr Recht, insofern ist dein Rat Müll.
Telefonverbot eines Berechtigten, hahahahahaha...
Komm schon, kein Gericht brummt einem berechtigten Gläubiger eine Telefonverbot auf, ausserdem, was für eine Anzeige, strafbar ist es erst nach dem Verbot, insofern ist ein Kommentar falsch und dein Kommentar unter meiner Frage kannst du dir sparen, drei Tage zu spät eh.
ist das der beste Schritt zur Klage
Eine Klage weswegen? Auf das Recht, anzurufen?
Ein Inkasso hat das Recht, seine Schulden einzutreiben
Sollen sie doch. Sie können Briefe schreiben, einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen und dann ggf. einen Gerichtsvollzieher vorbei schicken.
insofern ist dein Rat Müll.
Mehrfache Anrufe täglich stehen einem Inkasso nicht zu. So einfach ist das.
Das gilt übrigens auch für Hausbesuche.
Und ja, da gab es schon genug Urteile dagegen. Es gibt auch Gerichtsurteile, wo bereits eine deutliche Ankündigung per Briefpost, dass doch mal ein Hausbesuch stattfinden würde, wenn man nicht zahlen würde, als verboten angesehen wurde.
Und da brauchst du auch nicht "Komm schon" schreiben.
und dein Kommentar unter meiner Frage kannst du dir sparen
Ach daher der Wind. Du bist hier sauer, weil ich dich korrigiert habe? Schade drum. Nächstes Mal vielleicht mal informieren, bevor du dich einmischt in Geldfragen u.ä.
drei Tage zu spät eh.
Bin halt nicht jeden Tag hier online...
Leider hat @mepeisen trotz Verspaetung recht.
Vielleicht stehen dem Inkasso tägliche Anrufe nicht zu, aber sie machen sich nicht strafbar, solange es nicht durch ein Gericht verboten ist (Gerichtsbeschluss), insofern bringt das Drohen mit der Polizei gar nichts. (Ein allgemeiner Beschluss bringt übrigens gar nichts, es braucht ein Urteil im Einzelfall).
Genau, sie können einen Gerichtsvollzieher schicken, ist das im Sinne des Fragestellers? Ok, wenn du meinst, das ist das Ziel, jeder, der rechtliche Hilfe braucht, soll sich erst mit einem Vollzieher herumschlagen, gute Erkenntnis, ich brauche rechtlichen Rat im Internet? Ok, kein Problem, der "Gegner" kann ja nichts machen, ach warte.... Er kann dich betreiben, dir den Gerichtsvollzieher zuschicken und dich bis auf's Hemd ausziehen, aber neiiiin, ist ja kein Problem, bedeutet ja nur Privatinsolvenz und fünf Jahre Existenzminimum für dich, who cares?
Genau, sie können einen Gerichtsvollzieher schicken, ist das im Sinne des Fragestellers?
Der "Telefonterror" ist es offensichtlich nicht. Das Missachten der bereits eingeschalteten Schuldnerberatung ist das ganz offensichtlich nicht.
Es ging hier um die Frage, ob das OK und erlaubt ist und wie man das abstellt. Nicht um die Frage, wie der weitere Weg bei den Schulden ist. Das klärt man gemeinsam mit der Schuldnerberatung.
Im übrigen ist den Inkassos das alles längst klar. Wieso rufen die überhaupt an? Weil sie die Felle davon schwimmen sehen und versuchen mit massivem Druck und Einschüchterung den Schuldner zu verunsichern, sich irgendwelche Zusagen bestätigen zu lassen und irgendwelche Gelder vom eigentlich pfandfreien Einkommen bezahlen zu lassen. Sie testen die Schmerzgrenze aus. Wenn sie bereits wissen, dass dort nichts zu holen sein wird, werden sie auch keine Gerichtsvollzieher losschicken oder nur höchst selten. Schließlich kostet das Geld, was man bezahlen muss als Gläubiger und womöglich nie wieder sieht.
Er kann dich betreiben, dir den Gerichtsvollzieher zuschicken und dich bis auf's Hemd ausziehen
Ich weiß nicht, wo du diesen Blödsinn aufgegabelt hast. Kommt sowas im Trash-TV? Niemand wird "bis aufs Hemd" ausgezogen. Davon abgesehen: Die Lebenspartnerin des TE hat bereits kein Geld zur Verfügung. Nichts, das pfändbar ist. Sie hat bereits die Vermögensauskunft abgegeben. Sie lebt unter der Pfändungsfreigrenze. Da ist nichts zu holen und da wird auch kein GV etwas holen können, wenn sie keine teuren Wertgegenstände versteckt. Einmal mehr: Informiere dich, bevor du hier rumpolterst, denn du liegst in vielen Dingen absurd falsch.
Es bringt nichts, mich hier vorführen zu wollen, denn zufällig kenne ich mich bei diesen Themen zu gut aus. Und bei den vielen Sachthemen, wo ich keine Ahnung habe (Kochen zum Beispiel) halte ich vornehm meine Klappe. Nur so als Anregung.
deine Frau macht gerne schulden oder???? Und wer zahlt die schulden mal ab?? anstatt mehr und mehr zu kaufen sollte sie mal ihre schulden lernen ab zu zahlen
Die diakonischen Schuldnerberater sind anerkannt und können auch außergerichtliche Einigungsversuche durchführen. Bitte keine Falschinfos verbreiten in so wichtigen Themen. Danke.