Dispo als Bevollmächtigte beantragen?
Ich habe vom Konto meines Freundes die Vollmacht, da er für sein auto jetzt eine hohe werkstattsumme bezahlen muss möchte er einen dispo aufnehmen. Wegen seiner arbeitszeiten kann er nicht selber zur bank gehen. Weiß einer von euch ob ich für ihn sowas beantragen kann? Leider hat die bank gerade mittagspause, deswegen wollt ich mal fragen ob hier vielleicht schon jemand erfahrung damit hat. Danke schonmal!
6 Antworten
Du hast doch Vollmacht über sein Konto: ja, darfst du!
Mit der Vollmacht darf sie das NICHT. Kann nur der Kontoinhaber regeln.
Wenn er bei der Bank bekannt ist kann er das aber auch telefonisch regeln. Sind ja keine astronomischen Beträge und die Einräumung eines Dispos erfordert ja keine Unterschrift.
ich bin auch der Meinung nur für Guthaben...
Einen Dispo muß man nicht beantragen sondern wird automatisch eingeräumt. Aber wenn dann muß diesen der Kontoinhaber beantragen
Wenn Du auch bei der Bak bekannt bist, und Du dort auch als Verfügungsberechtigte stehst wäre das was anderes.. Ist aber schwer zu sagen ob das mit einer Vollmacht reicht.. ich glaube nicht, aber ein Anruf Deines Freundes bei der Bank, kann euch weiterhelfen..:)
Mit der Vollmacht darfst Du das sicher, aber ein Dispo ist extrem teuer, da kommt man mit einem Kleinkredit oft viel günstiger, frag mal in der Bank nach.
Mit der Vollmacht darf sie das NICHT. Kann nur der Kontoinhaber regeln.
Kleinkredite gibt es erst aber einer bestimmten Summe. Wegen 1000 Euro macht keine Bank einen Kreditvertrag. Das wäre da Papier nicht wert
Warum Dispo und nicht einen normalen Kredit? Das käme doch viel günstiger. Im Prinzip kannst du als Bevollmächtigter den Umfang der Vollmacht voll ausschöpfen.
Einen Kleinkredit gibt es nur aber einer Mindestsumme
Wenn man sich festlegt, dann hat man schon eine Summe X. Es können auch nur ein paar Euro sein. Der Unterschied sind aber z.B. 7,5% für ein reguläres darlehen gegenüber 16,9% beim Dispo.
Eine Vollmacht bezieht sich nur auf die Verfügung über Guthaben bzw. über die Verfügung über einen bereits genehmigten Dispokredit