Geklaute Ware gekauft (gewerblich nicht Privat!)
Guten Tag, hab heute ein Tablet angekauft um es später in meinem Laden weiterzuverkaufen. Vor wenigen Stunden, kam eine Dame,die meinte das Tablet wurde von ihrem Sohn gestohlen und an mich weiterverkauft. -Polizei gerufen und tatsächlich gehörte das Tablet ihr (Aufgrund der IMEI Nummer findet man sowas sehr schnell raus). Nun frage ich mich, wie meine Chancen stehen mein Geld wieder zu sehen (130€). Bevor ich die Geräte kaufe, kopier ich mir immer die Ausweise von den Verkäufern und lass diese ein Dokument unterschreiben, auf dem sinngemäß steht, dass die Ware Ihnen gehört. Hab also sozusagen alle wichtigen Dokumente zur Überführung des "Diebes". Auch finde ich es komisch, dass die Mutter so schnell wusste wo ihr Tablet ist. Könnte mir auch gut vorstellen, dass die unter einer Decke stecken. Kennt sich da jemand mit aus ?
MfG
5 Antworten
Auch finde ich es komisch, dass die Mutter so schnell wusste wo ihr Tablet ist. Könnte mir auch gut vorstellen, dass die unter einer Decke stecken. Kennt sich da jemand mit aus ?
Du stehst bei Ankauf gestohlener Ware zunächst in Verdacht, Hehlerei begangen zu haben. Schon um diesen Verdacht zu entkräften, würde ich die Vorgänge zur Anzeige bringen. Zudem ist das Verhalten der Frau so merkwürdig, dass Du selber Opfer eines Betrugs gewesen sein könntest.
Ob Du Dein Geld je wiedersiehst? Frag Dich mal, wie es denn um die Finanzlage von Leuten bestellt sein mag, die solche Tricks notwendig haben...
Danke, für die schnelle Antwort. Die Beamten vor Ort meinten, da es sich um einen Wert von unter 300€ handelt wird da eh nix bei rum kommen...
Die richtige Antwort ist: Der Kauf ist rechtlich unwirksam, weil der Nichberechtigte Verkäufer dem Käufer nicht das Eigentum verschafft hat, denn dieses ist beim Bestohlenen verblieben und er kann jetzt das Tablet bedingungslos hererausverlangen. Im Zuge der fälligen Rückabwicklung des gescheiterten Kaufes muss der Verkäufer den Kaufpreis zurückerstatten - wenn er denn zu ermitteln ist.
Wenn nicht: Pech gehabt -Geld u n d Tablet weg.
Wenn Du das Tablet im guten Glauben erworben hast, also für Dich nciht erkenntlich war, dass es gestohlen ist, musst Du es nicht zurück geben. Der Kaufvertrag ist dann rechtsverbindlich.
DAS IST FALSCH! In Deutschland ist gutgläubiger Eigentumserwerb vom Nichtberechtigten nicht möglich.
das ergibt sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, den genauen Paragraphen kann ich Dir nicht nennen.
Aber über "Google" kannst du das sicher eruieren.
Der Verdacht liegt sogar nahe. An deiner Stelle sofort ab zur Polizei.
Anzeige gegen den Verkäufer wegen Helerei machen
ERNSTHAFT ?! Gibt es dazu vielleicht Belege etc.?