Diebesgut "wieder gefunden"
Hallo zusammen, ich such mich den ganzen Tag schon dumm und dusselig.
Im Jahre 2011 wurde mir meine Sportausrüstung aus dem Auto geklaut. Wir haben natürlich eine Anzeige gemacht bei der Polizei. Am vergangenen Dienstag kam ein Herr in den Laden meines Händlers mit den Sachen zum reparieren, mein Händler hat die Sachen direkt wieder erkannt, weil zum einen direkt am Gerät eine beschädigung war die er reparieren musste und diese unverkennbar ist und zum anderen stand teilweise mein Namen auf den Sachen noch. Er hat sich direkt das Kennzeichen aufgeschrieben und ein paar infos dem Typen entlockt. Wir haben jetzt den Namen der Person noch herrausfinden können und das Kennzeichen. Ich weiss jetzt nicht was ich machen soll mit den Infos.
Heute morgen haben wir mit dem Beamten telefoniert der damals die Anzeige aufgenommen hat. Er meinte dass ich keine Chancen mehr habe die Sachen wieder zu bekommen, den wenn er die Sachen von jemanden anderen erworben hat, darf er diese behalten. Ich kann anhand von Fotos und Rechnung beweisen dass die Sachen mir gehören. Mein Händler will sich noch bemühen den Lieferschein raus zu suchen, da die Artikel aus Amerik sind und auf dem Lieferschein die Seriennummer vermerkt ist. Es wurden von dem Artikel auch nur 3 Stück in dem Jahr verkauft.
Hab jetzt bange wenn ich zur Polizei gehe dass mir da nicht geholfen wird. Den ich bin doch Eigentümer, so einfach kann die doch nicht verfallen.
Würde mich sehr freuen wenn mir jemand was positives Antworten könnte.
Dickes danke schomal im vorraus.
9 Antworten
Also was der Bulle da für einen bullshit erzählt.. Hehlerware wird immer beschlagnahmt. Angenommen ich kaufe mir ein Fahrrad von einer Privatperson um sagen wir mal 300€. Stellt sich nun später heraus, dass es ein gestohlen ist und vom Verkäufer keine Spur mehr zu finden, wird es mir weggenommen und ich bleib auf dem Schaden sitzen.. Gestohlene Ware zu kaufen ist illegal und wir bestraft, egal ob der Käufer das weiß oder nicht. An deiner Stelle würde ich mich bei einem anderen Polizisen melden.
Also wenn der Typ es vom Dieb gekauft hat dann frag ihn von wem er es hat
Wenn der Käufer die Ausrüstung erworben hat, und dafür einen realistischen Preis bezahlt hat, dann hat der Käufer ohne böse Absicht gehandelt.
Wenn der Käufer aber einen eindeutig zu tiefen Preis bezahlt hat, dann hat er in Kauf genommen, dass er Diebesgut erwirbt. Und dann sieht die Situation für Dich, das ganze zurück zu bekommen, gar nicht so schlecht aus.
Vielleicht hilft dieser Artikel:
Der Gesetzgeber schützt den Bestohlenen sehr umfassend. Einen Eigentumserwerb an gestohlenen Sachen ist gemäß § 935 BGB grundsätzlich nicht möglich. Der Gesetzgeber spricht insoweit in § 935 BGB von gestohlenen, verloren gegangenen oder sonst abhanden gekommenen Gegenständen. Wer also etwas auf der Straße findet und es später bei eBay anbietet, kann dem Käufer kein Eigentum verschaffen.
Bekommt der ursprüngliche Eigentümer heraus, dass jemand bei eBay seine gestohlenen Sachen gekauft hat, hat er ohne wenn und aber einen Anspruch auf Herausgabe der gekauften Sache. Diese Fälle sind, dies zeigt unsere Praxis durchaus nicht unüblich, gerade wenn bspw. Seriennummern von Produkten mit in die Angebotsbeschreibung aufgenommen werden. Dem Käufer bleibt nichts anderes übrig, als den Kaufpreis vom Verkäufer zurück zu fordern. Der gekaufte Gegenstand ist im Rechtssinne mangelhaft, da der Verkäufer entgegen seiner Verpflichtung aus dem Kaufvertrag dem Käufer kein Eigentum verschaffen kann. Der Verkäufer kann somit den Kaufvertrag nicht erfüllen. Neben der Tatsache, dass der Verkäufer den Kaufpreis zurückzahlen muss, drohen ihm zudem noch strafrechtliche Konsequenzen und Nachfragen der Staatsanwaltschaft.
Der Beamte meinte noch es gäbe eine Verjährungsfrist die er erstmal kontrollieren müsse. Gibt es in diesem Fall eine Verjährungsfrist?
Wer Diebesgut oder hehlerware kauft macht sich ebenfalls strafbar
Das stimmt so nicht, kauft man diese gutgläubig also ohne von dem Diebesgut zu wissen ist man rechtmäßiger Besitzer und Eigentümer der ware. Da hat der Polizist schon recht gehabt!
Er meinte dass ich keine Chancen mehr habe die Sachen wieder zu bekommen, den wenn er die Sachen von jemanden anderen erworben hat, darf er diese behalten.
Hier irrt der Polizist. Der sogenannte "gutgläubige Erwerb", auf den er sich vermutlich bezieht, ist gemäß § 935 BGB an gestohlenen Sachen nicht möglich. Hier hat der Käufer Pech. Er muss die Sachen ohne Anspruch auf Schadensersatz an den rechtmäßigen Eigentümer herausgeben.
Wer will den feststellen was die Sachen für einen Wert hatten.. Die Sachen sind jetzt 4 Jahr futsch... Ich selbst hab knapp 2000 Euro bezahlt. Muss er Kaufbelege oder ne Rechnung vorlegen.. Wie kann ich beweisen dass er der mögliche Dieb ist?
Was ist mit der Tatsache dass es mein Eigentum ist. Kann doch nicht sein, dass ich das einfach abschreiben muss..