Führerschein bestanden- darf ich gleich losfahren?
Habe am Freitag meine praktische Prüfung. Darf ich gleich danach losfahren oder muss ich warten bis ich beim Landratsamt meine Papiere bekomme ?
13 Antworten
Normal hatte früher der Prüfen den "Pappendeckel" in der Hand und unterschrieb ihn. Leider ist das heute im modernen Deutschland vielleicht nicht mehr möglich, da sie für das Plastikkärtchen Wochen brauchen. Da wo ich lebe bekommt man das Plastikkärtchen nach bestandener Prüfung innerhalb von 2-4 Stunden. Vielleicht gibt es ja eine Art Zwischenbescheinigung heute in D. Deine Ungeduld kann ich gut verstehen, empfehle dir aber, einfach den Prüfer oder deinen Fahrlehrer zu fragen, denn die kennen sich damit 100% aus. Ich habe in diesen Sachen keine Ahnung mehr, zumindest was D anbelangt, kann es aber gut nachvollziehen, dass du darauf brennst, endlich fahren zu dürfen. Ich wünsche dir viel Spaß und eine unfallfreie Fahrpraxis.
Auto fahren darf man nur mit gültigem Führerschein. Wenn Du die Papiere noch nicht hast, wäre das fahren ohne gültigen Führerschein und Du wirst den "Lappen" gleich wieder los.
Ich habe meinen "Lappen" gleich nach der Prüfung ausgehändigt bekommen und hätte auch gleich losfahren dürfen (ist aber auch schon eine Weile her). Wenn Du noch nicht 18 bist, wenn Du die Prüfung bestehst, darfst Du nur in Begleitung fahren (früher musste man bis 18 warten und konnte sich auf dem Geburtstag den Lappen abholen und durfte erst dann fahren). Wenn Du Deine Prüfung bestanden hast, dann frage doch einfach Deinen Fahrlehrer, ob Du auch ohne Führerschein (d.h. ohne das Dokument in den Händen zu haben) fahren darfst. Rechne aber mal damit, dass Du erst fahren darfst, wenn Du den Führerschein ausgehändigt bekommen hast. Denn erst dann ist Dir die Fahrerlaubnis erteilt. Du würdest ansonsten auch in einer Polizeikontrolle Probleme bekommen, da Du die Fahrerlaubnis immer mitführen musst.
Also ich habe nach der bestadenen Führerscheinprüfung (Führerschein ab 18) nur eine Prüfbescheinigung vom Prüfer bekommen, mit der ich nicht sofort fahren durfte. Wär ich trotzdem gefahren und kontrolliert worden, wäre dies Fahren ohne Fahrerlaubnis gewesen. Ich musste von Freitag bis Montag warten und musste mit dieser Prüfbescheinigung zum Tüv und meinen richtigen Führerschein abholen. Der andere Prüfling, der mit mir Prüfung gemacht hatte (BE- Führerschein ab 17), musste mit der besagten Bescheinigung zum Straßenverkehrsamt und dort seinen Zettel abholen.
Ich musste damals nach bestandener Fahrprüfung noch einige Tage auf den Führerschein warten. Allerdings wurde gleich auf dem Lernfahrausweis ein Vermerk angebracht, dass ich die Prüfung bestanden hatte. Theoretisch hätte ich also gleich wegfahren können.