Schweizer Kennzeichen behalten - und trotzdem deutscher Anwohner-Parkausweis - weiss jemand Rat bzw. kann mir einen Tip geben?
Ich wohne als Deutscher in der Schweiz und dort ist mein Fahrzeug auch offiziell angemeldet. Nun habe ich einen weiteren Wohnsitz in Deutschland( dort bin ich pro Monat ein oder zwei Tage im Schnitt ) und will auf der Stadt einen Anwohnerparkausweis beantragen. Dieser wird mir vorerst verweigert, mit der Begründung, daß ich den Wagen auf ein deutsches Kennzeichen ummelden muss, erst dann würde ich einen APA bekommen.
Da ich aber nachweisen kann, daß ich nur sehr wenige Tage in D bin, leuchtet mir das nicht ganz ein, und ich frage mich, ob ich tatsächlich verpflichtet wäre, meinen Wagen wieder auf Deutschland anzumelden. Das geht natürlich sowieso nicht, denn mit Sitz in der Schweiz brauche ich auch eine Schweizer Anmeldung, ansonsten darf ich mit meinem Auto nicht mehr in die Schweiz fahren .
Weiss jemand Rat bzw. kann mir einen Tip geben ?
2 Antworten
Tatsächlich ist das in unterschiedlichen Städten unterschiedlich geregelt, da der Stadtrat das festlegt.
In manchen Städten erhalten Anwohner mit Zweitwohnsitz Parkausweise in anderen nicht. Dabei ist es unerheblich, ob das ein deutscher oder ausländischer zweiter Wohnsitz ist.
In dem Fall ist es kein Nebenwohnsitz bzw. Zweitwohnsitz ( hatte ich auch zuerst gedacht ). Da ich in Deutschland noch überhaupt keinen Wohnsitz habe, ist dieser 'neue' Wohnsitz gleichzeitig auch mein (deutscher) Hauptwohnsitz. Also einen Hautpwohnsitz, wo ich mich praktisch fast das ganze Jahr aufhalte in der Schweiz - und ein Wohnsitz, wo ich nur ab und an bin - in Deutschland.
Jede Stadt darf selbst festlegen, nach welchen Kriterien Anwohnerparkausweise vergeben werden.
Viele Städte vergeben z. B. ausschließlich Parkausweise, wenn man dort mit ERSTwohnsitz angemeldet ist - Nebenwohnsitz Pecht gehabt.
Die Stadt entscheidet, wer (nach welchen Kriterien) einen Anwohnerparkausweis bekommt und wer nicht.
Das mit dem Nebenwohnsitz / Hauptwohnsitz war lediglich ein Beispiel. Jede Stadt legt halt eigene Kriterien fest, gegen die man nicht angehen kann. Weiteres Beispiel (einer Stadt die ich kenne): Pro Haushalt steht nur 1 Parkplatz zu. Sollte es z. B. einen Tiefgaragenplatz geben, gibt es keinen Anwohnerparkausweis (für z. B. ein zweites Auto, welches dem Haushalt zugeordnet wird).
Wenn Deine Stadt nun entschieden hat, dass es sich um ein am Deutschen Wohnsitz zugelassenes Auto handeln muss, um einen Anwohnerparkausweis dafür zu bekommen - ist das halt so. Zwar blöd für Dich - aber wenn es sowieso nur ein oder 2 Tage im Monat ist musst Du halt entweder einen Parkplatz anmieten oder zahlungspflichtig in ein Parkhaus gehen oder sonstiges.
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