Deutsche Ware ins Ausland verkaufen?

4 Antworten

Das Thema Gewerbeschein ist ja abgehandelt. Was den Export, also den Verkauf ins Ausland, angeht, sind 2 Dinge zu beachten: Einige deutsche Waren sind zolltechnisch als "Dual Use" Waren eingestuft, also sowohl zivil, als auch militärisch nutzbar. Das gilt z.B. so ziemlich für den ganzen Elektronikbereich. Hier musst Du dann erklären, ob die Waren zivil genutzt werden sollen oder militärisch (dann ist eine formelle Exportgenehmigung erforderlich). Die Erklärung über zivile Nutzung musst du aber bei einer Zollprüfung beweisen können (Unterlagen vom Empfänger). Bestimmte Spezialgüter, oder bestimmte Waren in bestimmte Länder (speziell Iran +Nordkorea), benötigen immer eine Exportgenehmigung. Das alles kannst Du Dir vom Zoll und der IHK genau erklären lassen. Wenn der Ausfuhr nichts im Weg steht, bleibt das Problem der Einfuhr in das andere Land. Auch die haben Bestimmungen, die beachtet werden müssen. Das Risiko kannst Du aber abwälzen, indem Du "Ab Werk", also ab Deinem Lager verkaufst und der Empfänger für den Transport zuständig ist; das Beibringen bestimmter Bescheinigungen (z.B. Ursprungserklärung) bleibt aber trotzdem Deine Aufgabe. Welche Bescheinigungen Dein Kunde von Dir braucht, kann Dir natürlich der Kunde, aber auch die IHK sagen.

Um mit Verkauf auf unbekannten Markt beginnen zu können, muss man ihn kennen! Oder jemandem um die Hilfe mit Einführung unseres Geschäftes bitten. Uns hat eine Firma aus Polen geholfen, die „Nowe Kolory” heißt. Sie haben sich professionell mit dem ganzen Vorbereitung zum Online-Verkauf auf dem britischen Markt beschäftigt

Wenn dein Freund ne Anzeige bekam dann wird das gewisse Gründe gehabt haben...welche nicht allein darauf basieren das er etwas kaufte und dann verkaufte.^^^

ob es sich lohnt musst dir selber ausrechnen, letztendlich ist die welt dank internet zusammen gewachsen. so wie ich mir sachen direkt aus den USA oder Kanada selber kaufe, so kann es auch der ami mit deutschen sachen tun.

Natürlich bedeutet es in deinem Fall ein Gewerbe anzumelden.

mocco 
Beitragsersteller
 03.11.2010, 19:49

Muss ich ein Gewerbe anmelden, auch wenn ich keine HP einrichte und es nur z.B. über eBay verkaufe? Wenn ja, wo und wie macht man das?? Sorry, aber in diesem Bereich hab ich echt keine Ahnung ... ^^;

mac82  03.11.2010, 20:43
@mocco

Ein Gewerbe hat doch nichts mit ner Homepage zu tun. Und bei ebay müsstest du deinen account zusätzlich auf gewerblich umstellen und somit allen pflichten eines gewerblichen nachkommen (rückgabe, umtausch, garantie). genau das ist der punkt. gibt viele 'private' account bei denen ein blinder sieht das sie gewerblich sind. wenn sie einer beim finanzamt meldet wirds teuer...gewerbeschein gibts bei deinem gewerbe/ordnungsamt

mocco 
Beitragsersteller
 03.11.2010, 21:36
@mac82

Hmmm okay. Gut, dass du mich darauf hingewiesen hast! Ich werde mich dann mal näher dazu informieren. Dankeschön =)

Ich mag es nicht, Formalitäten zu erledigen und immer beauftrage ich die Fachleute mit solchen Angelegenheiten. Die Expansion auf jeden ausländischen Markt ist immer mit verschiedenen Prozeduren verbunden. Deswegen habe ich beschlossen, die Dienstleistungen der Firma Nowe Kolory aus Polen in Anspruch zu nehmen. Sie haben nicht nur Formalitäten erledigt und juristische Fragen geklärt, sondern auch bei Übersetzungen und bei der Organisierung des Transportes ins Bestimmungsland geholfen.