Rechtliche Frage ob man Namen in Liedern verwenden darf?

6 Antworten

Einen Vornamen kann jeder benützen, wenn er nicht so ungewöhnlich ist, dass er nur einer einzigen Person zugeordnet werden kann. "Magdalena" z. B. stammt bekanntlich aus der Bibel und ist so verbreitet, dass kaum eine Identifikation einer bestimmten Magdalena möglich ist, wenn nicht weitere Informationen oder Beschreibungen dazukommen. Beispiele gibt es zahlreiche, u.a. auch von Udo Jürgens, er verwendet mehrfach weibliche Vornamen ( und hat zugegeben, dass er seinerzeit bestimmte Frauen meinte) ohne weitere Folgen.

Es ist doch schon sehr wahrscheinlich, dass du mit dem Lied nicht irgendeine Magdalena, sondern genau die aus deinem Bekanntenkreis meinst. Sobald man dir das nachweisen kann, machst du dich strafbar. Beleidigung gem. § 185 StGB wäre zum Beispiel einschlägig. Unerheblich ist dabei auch, dass du die Beleidigung in einem Lied "versteckst". Deine Kunstfreiheit ist in diesem Fall nicht stärker zu gewichten, als das Persönlichkeitsrecht von Magdalena.

Sezgin02 
Beitragsersteller
 11.10.2013, 12:48

Wie soll und kann sie es nachweisen, dass sie gemeint ist?

jett10  11.10.2013, 12:59
@Sezgin02

Das kommt selbstverständlich auf den Inhalt des Liedes an und den kenne ich nicht. Aber allein die Tatsache, dass es noch mehr Leute gibt, die Magdalena heißen, verhindert einen solchen Nachweis nicht. Es kommt also auch die Begebenheiten an, die in diesem Lied geschildert werden und ob sie die tatsächliche Beziehung zwischen dem Fragesteller und Magdalena widerspiegeln oder ob das Lied so allgemein gehalten ist, dass eine jede diese Magdalena sein könnte. Auch zu berücksichtigen ist, dass der Fragesteller tatsächlich eine Magdalena kennt auf die die Beschreibungen, die im Lied vorkommen, passen. Aber das wird ggf. der Richter im Strafprozess zu entscheiden haben.

Sezgin02 
Beitragsersteller
 11.10.2013, 13:01
@jett10

Wäre es vielleicht sinnvoll einfach einen anderen Namen zu nehmen? z.B. würde sich Anna-Lena auf Magdalena reimen... wäre somit der Bezug aus der Welt?

jett10  11.10.2013, 13:09
@Sezgin02

Ja, durchaus. Der Bezug zum eigentlich gemeinten Namen könnte dann nur noch durch eben diese ("künstlerische") Konstruktion hergestellt werden und würde den Nachweis um einiges erschweren. Es bleibt dann nur noch die Frage, welchen Inhalt und welche "Beleidigungen" du verwendest und ob sich bereits daraus unzweifelhaft schließen lässt, wen du meinst.

Sezgin02 
Beitragsersteller
 11.10.2013, 13:19
@jett10

Naja es sind keine Beleidigungen... Wie gesagt es sind eher Beschreibungen aus einem typischen Beispiel... Frau spielt vorne rum die unschuldige, anständige etc. aber ist hinten rum das Gegenteil. Also es ist kein Song bei dem ständig auf irgendwelchen Geschlechtsteilen rumhackt wird und die Wortwahl eines 14 jährigen Teenagers vorkommt. Beleidigungen fallen komplett weg.

jett10  11.10.2013, 13:41
@Sezgin02

In dem Fall würde ich mir dann keine Gedanken machen. Problematisch wird es wie gesagt nur, wenn du das Lied als Vehikel benutzt um "Straftaten" zu begehen.

Reine Beschreibungen wahrer Tatsachen, können zwar auch eine Beleidigung, namentlich eine Formalbeleidigung gem. §§ 185, 192 StGB sein - und zwar insbesondere dann, wenn sie sich zB durch den besonderen Umstand der Äußerung ergeben (zB Veröffentlichung für ein breites Publikum durch ein Musikstück) und damit eine "Pranger-Wirkung" erzielen. Ein solcher Fall müsste aber erstmal vorliegen und als solcher vom Richter erkannt werden. Hier kommt es wieder auf den Inhalt an und die Schwere der Behauptungen an (strafrechtlicher Aspekt) sowie auf dein Grundrecht Lieder (Kunst) zu veröffentlichen, das im Widerstreit mit dem Grundrecht von Magdalena bzw. Anna-Lena steht, in ihrem Persönlichkeitsrecht geschützt zu werden, also hier vor Behauptungen, die ihrem Ansehen in der Öffentlichkeit abträglich sein könnten (öffentlich-rechtlicher Aspekt).

Da ich mal davon ausgehe, dass du das Lied nicht der "Öffentlichkeit" zur Verfügung stellst, solltest du vor rechtlichen Konsequenzen aber sicher sein.

Sezgin02 
Beitragsersteller
 11.10.2013, 13:47
@jett10

Nun ja, es wird eben schon publik gemacht. Dafür ist eben auch ein Videodreh vorgesehen, da dieses Stück bei einem Online-Contest mitmachen soll. Wie weit die Resonanz gehen wird, ist jedoch eine schwer abschätzbare Frage. Aber ich danke dir viel Mals für deine Antworten! Vielleicht wäre es am sinnvollsten mit dem Songtext und mit dem Video mal zu einem Anwalt zu gehen und dies überprüfen zu lassen.

jett10  11.10.2013, 13:48
@Sezgin02

Gerne, letzteres würde ich die auf jeden Fall empfehlen um sicher zu gehen. :)

Nur wegen dem Namen wirst du keinen Ärger bekommen. Aber wenn eben die Person eindeutig zu erkennen ist und das Lied "gemein" ist, diese Person diskriminiert, dann schon.

Sezgin02 
Beitragsersteller
 11.10.2013, 12:15

In wie fern wird rein rechtlich, das eindeutige Erkennen definiert? Danke für deine Antwort :)

Nordseefan  11.10.2013, 14:05
@Sezgin02

Ich weis ja nicht was für ein Lied das werden soll. aber wenn du dich halt über dies Person ausläst in negativer Form, dann könnte sie dich zum Beipsiel eben deswegen anzeigen. Im Positiven dürfte nichts passieren.

Es muss sich schon ein eindeutiger Bezug zu der Person herstellen lassen und ausserdem muss das schon eine grobe Diffamierung sein eh es da Ärger gibt.

Möchtest Du wissen wie weit Du gehen darfst um eine Schulkollegin zu Moppen? Wenn sich ein Bezug dazu herstellen läst, geht es nicht nur um eine rechtliche Betrachtung sondern auch um den menschlichen Faktor. Wie weit willst Du gehen?

Sezgin02 
Beitragsersteller
 11.10.2013, 12:32

Achwas nein... aus dem Alter bin ich schon lange raus...Wie gesagt ich will ja niemanden persönlich damit diskriminieren, sondern eher ein Beispiel aus dem Alltag erzählen :P Nein... Also es wird in dem Lied über ein Mädchen gehen, dass sich im normalen Alltag unauffällig geben will, total anständig, naiv, schüchtern evt. gibt... Und wie man's will hinten rum aber das totale gegenteil beweist... Es ist von der Gesamtstimmung her eher lustig und parodiemäßig als was total ernst gemeintes von den Aussagen her... Jedoch könnte sich eben diese "Magdalena" eben durch ihre Lebensweise dadurch angesprochen fühlen :)

bigsur  11.10.2013, 13:09
@Sezgin02

also gibt es doch eine bestimmte Person, die du meinst. Wenn sie sich wiedererkennt und beleidigt fühlt, kann sie klagen. Ob mit Erfolg wird dann ein Richter entscheiden.