WC - Besuch in der Schule dokumentieren?

4 Antworten

Jein.

Ja, es ist erst dann zulässig, wenn im Einzelfall ein Verdacht vorliegt, wenn jemand den Toillettengang zu erweiterten Pausenzeiten ausnutzt. Hierfür reicht es aber aus, wenn der Lehrer sich Notizen macht.

Nein, so wie es bei euch gemacht wird, ist das absolut unzulässig. Wer nur auf Klo geht, und danach direkt wieder kommt, der gönnt sich eine so genannte Erfrischungspause. Ähnlich, wie wenn du kurz deine Stifte und Bücher a auf die Seite legst, und einen Schluck trinkst.

Du bist also nicht verpflichtet, deine ab und zu Toilettenbesuche zu dokumentieren und zu unterschreiben. Aufs Klo zu gehen ist immer noch die Privatsphäre eines jeden

Auf diese Weise wollen die Schulen den Vandalismus auf ihren Toiletten in den Griff bekommen. Wenn man weiß, wer wann auf dem Klo war, kann man den Schmierern und Papierabrollern leichter auf die Schliche kommen.

Also theoretisch gesehen ja, weil sie es aus bestimmten gründen so machen und nicht um euch damit zu ärgern. Die meisten verschmutzen bzw. beschädigen die toiletten und damit sie ungefähr wissen wer sowas anrichtet führen sie jetzt diese regelung an. Ich persönlich finde das auch ziemlich komisch aber was solls so kann man wenigstens sauber auf toilette gehen 😊

Da müsstest Du mal im Gesetzbuch nachschauen ^^. Das war bei mir an der Schule nicht anders ^^.