Der Vermieter will die Zimmerdecken abhängen? Muss ich dem zustimmen?
Da in einem Nachbarhaus meiner Wohnanlage Deckenputz abgeplatzt ist, plant der Vermieter jetzt in allen Wohnungen die Zimmerdecken vollständig abzuhängen und auch eine Schallschutzdämmung einzubauen.. Als Mieter soll man in der Wohnung bleiben und den Hausrat verpacken. Dann gibt es eine Bauphase von drei Tagen in dem 1. Teil der Wohnung, eine Pause von vier Tagen, danach wieder eine Bauphase von drei Tagen in dem anderen Teil der Wohnung. Die Wohnungsreinigung soll vom Mieter selbst gemacht werden. Ich will das alles nicht, darf man sich da verweigern? Oder wenn nicht, wer bezahlt Hotel und Endreinigung? Ich danke für Eure Meinungen und Antworten!
5 Antworten
Ich will das alles nicht, darf man sich da verweigern?
Nein, das darfst Du nicht. Eine Duldungspflicht bei Instandsetzungs- /Instandhaltungsmaßnahmen ergibt sich aus § 555a BGB
Die Wohnungsreinigung soll vom Mieter selbst gemacht werden
Darauf hat der Vermieter keinen Anspruch. Wie oben geschrieben, hast Du eine Duldungspflicht bei solchen Maßnahmen. "Dulden" heißt aber nicht "mitwirken".
Reinigst Du selbst, kannst Du die Kosten hierfür dem Vermieter in Rechnung stellen. Selbiges gilt für den Aufwand des Verpackens/Abdeckens deines Hausrates.
Weiterhin ist hier ggfs. eine Mietminderung machbar.
Da in einem Nachbarhaus meiner Wohnanlage Deckenputz abgeplatzt ist, plant der Vermieter jetzt in allen Wohnungen die Zimmerdecken vollständig abzuhängen und auch eine Schallschutzdämmung einzubauen..
Da hat er ja was vor.
Als Mieter soll man in der Wohnung bleiben und den Hausrat verpacken.
Der Vermieter bzw. eine beauftragte Firma muss sich darum kümmern dass in der Wohnung nichts beschädigt wird bzw. dass die Sachen verpackt werden.
Oder zumindest kann man eine Aufwandsentschädigung dafür verlangen, wenn man das sleber mac ht.
Das sollte man aber schriftlich festhalten.
Sollte die Wohnung unbewohnbar sein, kann man die Miete zu 100 % kürzen ansonsten kann man wohl anteilig die Miete mindern.
Entweder man einigt sich auf eine Mietminderung in einer bestimmten Höhe oder man lässt sich vom Mieterbund oder einem Anwalt über die Höhe beraten.
MfG
Johnny
Schallschutzdämmung ist eine Modernisierungsmaßnahme. Und die musst du als Mieter dulden. Und noch besser: bei einer Modernisierung dürfen die Kosten nachher auf die Miete umgelegt werden. Dafür darfst du aber während der Bauphase eine Mietminderung geltend machen.
Naja, ich denke mal, dass es nachher ja für alle Parteien besser sein wird weil man weniger hört und selber lauter sein kann. Erkundige Dich mal bei einem Mieterverein wie das in dem Fall aussieht.
Hotel wird dir nicht bezahlt. Der Vermieter kann das machen, hat er bei uns auch gemacht. Akzeptiere es, später hörst du dann auch keinen Krach mehr von den Nachbarn.