Hi
mein Vater hat mir zum Geburtstag einen Tankgutschein über 35 Euro geschenkt.
Darauf steht die Summe in Zahlen und wörtlich, der Kassierer hat unterschrieben, gestempelt und das Ganze mit dem Kaufdatum versehen (15.10.12)
Nun hatte ich getankt und wollte den Gutschein einlösen, der Tankstellenpächter aktzeptiert diesen Gutschein aber nicht, das der angetackerte Kassenbon fehlt, den mein Vater abgemacht hatte, da man Geschenke im Allgemeinen natürlich nicht mit Kassenbon verschenkt. Also am Ende in bar bezahlt und den Gutschein wieder mit genommen.
Als Grund nennt der Besitzer der Tankstelle, dass ihnen schon mehrmals Blanko-Gutscheine gestohlen wurden und daher der Kassenbon als Gutschein gilt und nicht die eigentliche Gutscheinkarte.
Es kann aber doch nicht sein, dass er die 35 Euro einsackt und ich nun nichts als Gegenwert bekomme, obwohl ich einen Gutschein inkl. Wertangabe, Unterschrift, Stempel und Datum habe. Gab es bei euch evtl. schon mal so einen Fall und wie ist es bei euch ausgegangen? Oder gibt es gar schon Gerichtsurteile darüber?