Delegiertenwahl Gewerkschaft?

2 Antworten

Gewählt werden kann wer mindestens 12 Monate Mitglied der Gewerkschaft ist. Wählen darf wer mindestens seit drei Monaten Mitglied der Gewerkschaft ist.

Die Delegiertenversammlung wählt dann z.B. den Ortsvorstand der Verwaltungsstelle, die Bezirkskonferenz oder die Tarifkommission. Die Delegiertenversammlung ist das höchste beschlussfassende Gremium der Gewerkschaft vor Ort.

Der Betriebsrat und das BetrVG haben mit dem Thema nichts zutun.

Kurz gefasst sind Delegierte in Wirtschaftsunternehmen, Mitwirkende Personen innderhalb eines Betriebsrates/Gewerkschaft. Sie haben die Aufgabe, die Interessen der Mitarbeiter gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten (Arbeitnehmervertretung). Genaue Einzelheiten hierzu sind im Betriebsverfassungsgesetz geregelt.

Zur Wahl kann thoeretisch jeder interessierte Mitarbeiter des Unternehmens antreten (wählbar ist, wer wahlberechtigt ist und mindestens 6 Monate dem Betrieb angehört - genau Infos dazu wer sich wählen lassen kann und welche Voraussetzungen dazu notwenig sind: § 8 BetrVG)



§ 8 BetrVG:

(1) Wählbar sind
alle Wahlberechtigten, die sechs Monate dem Betrieb angehören oder als
in Heimarbeit Beschäftigte in der Hauptsache für den Betrieb gearbeitet
haben. Auf diese sechsmonatige Betriebszugehörigkeit werden Zeiten
angerechnet, in denen der Arbeitnehmer unmittelbar vorher einem anderen
Betrieb desselben Unternehmens oder Konzerns (§ 18 Abs. 1 des
Aktiengesetzes) angehört hat. Nicht wählbar ist, wer infolge
strafgerichtlicher Verurteilung die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen
Wahlen zu erlangen, nicht besitzt.(2)
Besteht der Betrieb weniger als sechs Monate, so sind abweichend von der
Vorschrift in Absatz 1 über die sechsmonatige Betriebszugehörigkeit
diejenigen Arbeitnehmer wählbar, die bei der Einleitung der
Betriebsratswahl im Betrieb beschäftigt sind und die übrigen
Voraussetzungen für die Wählbarkeit erfüllen.