Defekte Ware Geld zurück statt Gutschrift?
Hallo zusammen,
ich habe vor zwei Wochen eine Armbanduhr beim Juwelier gekauft, welche nun den Dienst versagt hat. Laut Juwelier kann der Hersteller der Uhr weder die Uhr reparieren, noch Ersatzteile liefern, da das Modell nicht mehr hergestellt wird. Auch die Lieferung einer neuen Uhr ist aus dem selben Grund nicht möglich. Als ich daraufhin mein Geld zurück haben wollte sagte man mir, dass das nicht möglich sei und ich stattdessen eine Gutschrift bekommen würde.
Ist das rechtens? Ist der Vertrag nichtig wenn ich ein fehlerhaftes Produkt erhalten habe und keine Chance auf Reparatur oder Ersatz besteht? Wie sollte ich am besten vorgehen, sollte sich der Juwelier weiterhin uneinsichtig zeigen?
Vielen Dank an alle die mir helfen können!
6 Antworten
Nein es muss Geld zurück geben. Nach 437 nr2, entsteht ein Rücktrittsrecht wenn man den §§ folg. Welches dann ein rückgewährschuldvrthältnis entstehen lässt. In diesem sind die Leistungen wieder zurück zu gewähren. Also du musst die Uhr geben und er das Geld.
Wie wäre denn deine Vorgehensweise sollte sich der Juwelier weiterhin weigern? Was könnte ich ihm sagen um ihn umzustimmen ohne direkt mit dem Anwalt zu drohen?
hast du eigentlich per Gutschein bezahlt oder bar ?
an deiner Stelle ist würde ich mal mit ihm reden und sagen du hast nachgeguckt und dann auf 437 Nr2 verweisen und dann 346 bgb und es steht ja was gemacht werden muss. Des weitern bist du sehr traurig über das Vorgehen von ihm und das du eigentlich den Laden weiter empfehlen wolltest. Wenn du aber jetzt nicht das Geld bekommst würdest du zu einem Anwalt gehen.
ich habe mit Karte bezahlt. Macht das einen Unterschied?
Nicht wirklich, er müsste es dir wenn
man es ganz streng nimmt auf dein Konto zurück überweisen
Sei nett aber bestimmt in der Sache. Du bist im Recht nicht er, dafür das er nicht erfüllen kann kannst du ja nix
Alles klar, ich werde die Sache morgen mal so diplomatisch wie möglich angehen. Vielen Dank, du hast mir sehr geholfen! :)
Viel Erfolg
Er hat das Recht nachzubessern, wenn er das nicht will oder kann, gibt es Geld zurück.
Er kann nicht instandsetzen, er kann nicht umtauschen. Also bleibt nur noch die Wandlung, der Rücktritt vom Kaufvertrag.
Ware zurück, Geld zurück. Der Verkäufer hat kein Wahlrecht, wie er den Kaufpreis zurückerstattet. Geld!
Ich bin auch der Meinung dass er dir das Geld zurückgeben soll.
Also doch der Gesetzgeber schreibt vor das du wenn du ne Quittung hast kannst du das Produkt innerhalb 14 Tagen zurück geben und Geld bekommen kein Gutschein sonst was... erst danach ist es den Geschäft überlassen wie er vorgeht Heißt ob er dir Geld Zurück gibt oder so ne Art Gutschein. Natürlich darfst du das Produkt nicht vorsätzlich kaputt machen
Nein es gibt keine solche gesetzliche Normierungen welche generell gilt. Nur in Ausnahmen gilt eine 14 Tage Widerrufsfrist, alles andere ist Kulanz
Der Widerruf gilt aber nicht für den normalen Ladengeschäft sondern nur für die in 312ff BGB geregelten Ausnahmen
Wenn er klagen würde er gewinnen. Den er hat ein Produkt erhalten was innerhalb 14 Tage kaputt gegangen ist. Daher kann er mit sofortiger Wirkung aus den Kaufvertrag austreten.
Er würde gewinnen ja, aber nicht aus den genannten Gründen. Er würde gewinnen weil er ein mangelhafte Produkt bekommen hat, dem verkäufer die nacherfülling unmöglich ist und deshalb ein rücktrittsrecht entstanden ist. Daher hat einer einen Anspruch aus Rücktritt
Du hast immer ein Anspruch immer wenn du klagen würdest würdest du Gewinnen.....
Also doch der Gesetzgeber schreibt vor das du wenn du ne Quittung hast kannst du das Produkt innerhalb 14 Tagen zurück geben und Geld bekommen
Wo schreibt der das denn vor?
Das Widerrufsrecht für Verbraucher ist seit Juni 2014 durch die EU-Verbraucherrechterichtlinie in allen Mitgliedsstaaten einheitlich geregelt. Die Umsetzung in Deutschland wurde bereits 2013 per Gesetz beschlossen und im Paragraph 355 BGB festgeschrieben
Das Widerrufsrecht für Verbraucher ist seit Juni 2014 durch die EU-Verbraucherrechterichtlinie in allen Mitgliedsstaaten einheitlich geregelt. Die Umsetzung in Deutschland wurde bereits 2013 per Gesetz beschlossen und im Paragraph 355 BGB festgeschrieben
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung, du Spezialist.
"Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt" - ergo: Das Widerrufsrecht muss dem Verbraucher durch eine andere Vorschrift eingeräumt werden. § 355 gibt selbst kein Widerrufsrecht, sondern regelt die Rechtsfolgen eines Widerrufsrechts. Such mal schön weiter.
Du könntest die Uhr auch noch woanders kaufen und dann die Differenz bei dem Juwelier verlangen.