DDR-Führerschein
Meiner Frau wurden im Ausland alle Papiere gestohlen, dabei auch ihren Führerschein. Nun hat sie noch einen Führerschein (Fahrerlaubnis hießen die dort) aus der DDR, der nie als ungültig gekennzeichnet wurde. Kann sie dieses Dokument vorerst als Ersatz benutzen bis sie einen neuen Führerschein bekommt und wird der alte DDR-Führerschein als Dokument zum Führen von PKWs anerkannt. Wer kennt sich aus und kann kompetent antworten?
4 Antworten
Sollte die Frau einen neuen Führerschein ausgestellt bekommen haben, so hätte sie den Alten abgeben müssen. Sollte sie den Alten als verloren oder unauffindbar gemeldet haben, um ohne Rückgabe des DDR-FS einen neuen FS zu erhalten, so wird regelmäßig der alte FS im Fahndungssystem der Polizei ausgeschrieben. Legt sie also jetzt den DDR-FS bei einer Kontrolle vor, so wird dieses Dokument als gesucht erkannt. Der Grundsatz im europäischen Führerscheinrecht lautet aber: ordnungsgemäß zugeteilte Führerscheine (egal welche Art: Pappe grau, Pappe rosa, DDR- Papier, DDR- Karton) behalten ihre Gültigkeit und müssen nicht umgetauscht werden. Das im EU- Ausland manche Papiere unbekannt sind und so der Verkehrsteilnehmer Schwierigkeiten zu erwarten hat, ist dabei dem Gesetzgeber egal. Erst im Jahr 2033 besteht eine Umtauschpflicht auf Kartenführerschein, alle anderen Arten werden dann ungültig.
Durch Einführung der Harmonisierungsverordnung der EU zum Fahrerlaubnisrecht und Umsetzung in nationales Recht zum 01.01.1999 (Fahrerlaubnisverordnung= FeV) gab es auch die Vorschrift, dass jeder EU-Bürger nur noch in Besitz eines Führerscheines sein darf. Erst seit 1999 ist das also festgeschrieben. Deshalb wurden auch Dienstfahrerlaubnisse abgeschafft bzw. Dienstfahrerlaubnisse gelten nur noch für dienstliche Fahrzeuge, man darf sein eigenes Privatfahrzeug nicht mehr damit fahren. Wer seit diesem Zeitpunkt einen anderen Führerscheinvordruck ausgehändigt erhält, muss seinen Altführerschein mindestens ungültig machen lassen.
Erkundige Dich mal beim zuständigen Straßenverkehrsamt der Stadt oder des Landkreises. Die können Dir auch telefonisch schon Auskunft geben.
hat sie keinen vorläufigen FS (oder Ersatzführerschein) bekommen als sie einen neuen beantragt hat?
das würde mich jetzt echt wundern.
bei Diebstahl des FS muss sie doch eine eidesstattliche Aussage machen, dass sie keinen anderen FS besitzt (oder täusche ich mich jetzt?)
Der Diebstahl war vor zwei Wochen im Ausland. Eine Bestätigigung der Anzeige von der dortigen Polizei haben wir. Da aber sehr viele Kosten auf uns zukommen (neuer Personalausweis usw.) und auch etliches Geld gestohlen wurde, hat meine Frau aus verständlichen Kostengründen noch keinen neuen Führerschein beantragt. Sie will nun wissen, wie lange sie mit dem alten (nicht abgelaufenen oder entwerteten) DDR-Führerschein und der polizeilichen Bestätigung des Diebstahls fahren kann ohne sich strafbar zu machen. Sie fährt auch nicht im Ausland Auto. Das ist vielleicht noch wichtig zu wissen, denn da könnte es vielleicht Probleme geben.
Wenn sie einen neuen Führerschein hatte, dann ist der alte mittlerweile aber schon lange ungültig, denn er wurde ja getauscht. Dabei ist es egal, ob da ein entsprechender Stempel drauf ist oder nicht. Bei einer Kontrolle kann das relativ schnell festgestellt werden.
Jetzt würde mich schon interessieren, wie im EU-Ausland festgestellt werden kann, dass ich im Besitz eines anderen Führerscheins bin, als der, den ich bei der Kontrolle vorlege. Wenn das möglich wäre, könnte der Führerscheintourismus doch relativ einfach eingedämmt werden. Franticek, ich bitte um Aufklärung, wie das gehen soll, wenn das vorgelegte Papier nicht ungültig gemacht wurde.
Eigenlich darf man Eu weit nur einen Fuehrerschein haben Die alten DDR Fuehrerscheine sins noch bis 2033 gueltig Es ist nur die Frage hier ob die in der EDV damals als ungueltig gespeichert wurden od nicht Wenn nicht ware es in der Theorie noch moeglich diese zu nutzen. Wenn er mit der Nummer als ungueltig gespeichert wurde, kann es bei einer Verkehrskontrolle Schwierigkeiten geben.
Beim Umtausch (trifft nicht nur für meine Frau zu sondern auch für mich) der DDR-Führerscheine (Fahrerlaubnis) wurden diese Dokumente vorgelegt, uns dann aber wieder übergeben ohne dass sie ungültig gemacht wurden (kein Lochen, Einschneiden, Stempeln oder andersweitiges Entwerten). Dadurch hatten wir bis zum Diebstahl des neuen Führerscheins meiner Frau jeder zwei Stück, was uns auch immer selbst schon wunderte. Allerdings waren wir der Annahme, dass die DDR-Fahrherlaubnis automatisch ungültig wurde, als wie die BRD-Führerscheine (war schon vor über 20 Jahren, noch vor der Wende) erhielten. Wir haben diese auch nie benutzt (die alten) sondern nur als Andenken aufgehoben.