Ich habe einen formlosen BAföG-Antrag gestellt und eigentlich musste ich innerhalb von vier Wochen meine Unterlagen einreichen, da aber ich mit familiären Angelegenheiten beschäftigt war und zwei Mid-Terms hatte, habe ich gar nicht daran gedacht, dass ich den formlosen Antrag gestellt hatte.
Jetzt erst nach 6 Wochen schreibt mir die Mitarbeiterin
"Ihr formloser Antrag auf Ausbildungsförderung istam 30.09.2019 beim Amt für Ausbildungsförderung des Studierendenwerks eingegangen. Bittereichen Sie Ihren Formantrag mit den entsprechenden Unterlagen innerhalb von
vier Wochen nach Stellung des formlosen Antrages bei uns ein.
Es wird daraufhingewiesen, dass gem. §§ 60, 66 SGB I (Sozialgesetzbuch Erstes Buch) die
Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz versagt oder entzogen
werden können, wenn die erbetenen Unterlagen, Nachweise und Erklärungen nicht
innerhalb von vier Wochen nach Stellung des formlosen Antragesvorgelegt werden. Sofern Sie den genannten Termin nichteinhalten können, bitten wir Sie, uns dies unter Angabe der Gründe rechtzeitig
schriftlich oder telefonisch mitzuteilen."
Warum schreibt sie "reichen Sie Ihren Formantrag innerhalb von vier Wochen nach Stellung", 6 Wochen nach dem mein Antrag eingegangen ist?
Auch wenn es mein Fehler ist, weil ich das einfach vergessen habe, hätte sie mir doch früher schreiben müssen. Entweder hätte sie mir bestätigen müssen, wann der formlose Antrag eingegangen ist oder mir zwischendurch eine Frist gesetzt. z.B. "Sie haben noch eine Woche Zeit. Falls sie die Unterlagen nicht schicken, wird ihr BAföG entzogen."
Das steht auch im 66 SGB I Paragraph 3. Sie hat mich sogar elektronisch per E-Mail kontaktiert und nicht schriftlich.
Ich würde die Unterlagen nächste Woche einreichen aber wie soll ich das Problem ansprechen? Weil eigentlich ist es mein Fehler aber sie hätte das sicherlich auch anders machen können.
Und ich will ihr nicht mit dem Gesetzbuch dahin gehen und mit ihr streiten oder unhöflich/abgehoben rüberkommen.